Wenn der Täter aus ihrer unmittelbaren Nachbarschaft stammt, evtl. aus dem gleichen Mehrfamilienhaus ( wie viele Wohnungen gabs in dem Gebäude? Ich habe vor paar Jahren mal ein Foto gesehen und meine das waren so ca. 10 Appartements, jeweils mit Balkon, bin aber nicht mehr sicher) müsste es doch Nachbarn evtl. aufgefallen sein, dass Kristin und der Mann sich gegenseitig "besuchen".
Das wäre umso wahrscheinlicher, wenn die Wohnanlage nicht so groß war und evtl. auch Rentner dort wohnten ( die bekanntlich alles sehen und mangels Abwechslung, aber auch aus Angst vor Einrüchen gerne beobachten wer ins Haus geht, vor dem Haus parkt etc und sich in der Nachbarschaft so miteinander trifft.
Ich wohnte mal in einem Mietshaus, auch in einer sog. "besseren" Gegend in Hamburg mit 32 Mietparteien. Überwiegend Berufstätige, aber auch ein paar Rentner. Während ich dort wohnte, gabs auch eine Hochzeit im Haus, von zwei Hausbewohnern, die sich in der Wohnanlage kennengelernt hatten. In der Regel wusste man dort, wer mit wem verpartnert war.
Natürlich ist es auch möglich, dass es keiner gesehen hat, dass sich Kristin mit einem Mitbewohner getroffen hatte. Wenn der Täter defintiv von anderen Personen zusammen mit Kristin beobachtet worden war, hatte er natürlich gute Gründe, ihre Leiche nach dem Mord zur Spurenvermeidung komplett verschwinden zu lassen.
Nightrider64 schrieb:Umso mehr hat mich der Bericht in der Stern Crime verwundert, daß die Wohnung so hinterlassen hat, als wäre sie mal kurz vor die Tür gegangen.
Ich kann mir keine Frau vorstellen, die bei winterlichen Temperaturen die Balkontür offenlässt und dann für Stunden ihre Wohnung verlässt. Das passt einfach nicht.
Nightrider64 schrieb:Die Ermittlungsbehörden habe es als gesichert dargestellt, daß Kristin nach dem Abend nicht mehr nach Hause zurück gekehrt ist.
Mit der These ist die Kripo nicht weiter gekommen. Aber angenommen, es war so, müsste man annehmen, dass Kristin sehr plötzlich und eilig das Haus verlassen hat, und vergaß die Balkontüre zu schließen. Oder man muss vermuten, dass der Mörder von Kristin noch in der Nacht ihre Wohnung aufgesucht hat, um Spuren zu beseitigen und die Balkontüre absichtlich geöffnet und offen gelassen hat. Das macht aber nur Sinn, wenn er wirklich zuvor in Kristins Wohnung gewesen ist.
Es wäre aber doch sehr dumm, die Wohnung des Opfers nach Tatbegehung anderen Ortes noch aufzusuchen, sofern der Täter zuvor noch nicht in Kristins Wohnung war. Denn auch dabei kann man ungewollt Spuren hinterlassen. Zumal Reichtümer in Kristins Wohnung wohl kaum zu erwarten waren. Kristin hatte gerade erst die Sprachenschule beendet.
GreteLenz schrieb:Irgendwie ist alles seltsam. Wäre sie auf der Kneipentour verschwunden, vielleicht Opfer eines Sexualstraftäters geworden, ist es doch merkwürdig, dass er überhaupt Lust und Gelegenheit hatte sie einzufrieren.
Ich gebe Dir Recht. Wenn Kristin ein Zufallsopfer war, dass er zuvor nicht gekannt hat, hätte er sie einfach nach Missbrauch an Ort und Stelle liegen lassen können. Zumindest hätte er weit weniger Aufwand betrieben müssen, es hätte gereicht das Opfer irgendwo im Unterholz zu verscharren, damit es nicht gleich entdeckt wird.
Der ganze Aufwand spricht eher dafür, dass der Täter Kristin kannte und es auch Leute gab, die ihn mit Kristin zusammen gesehen haben könnten.
Oder der Täter war extrem pervers, evtl. noch mit nekrophiler Neigung dazu. Dann hatte er evtl immer die Vorstellung im Kopf einen Menschen zu zerteilen und das als die Gelegenheit passte, in die Tat umgesetzt.
Man müsste wissen, was die Gründe für die "fachgerechte" Zerteilung der Leiche von Kristin waren, war es ein völlig Perverser oder hatte die Zerstückelung und das Einfrieren nur den Zweck, die Leichenteile ohne Aufsehen einfacher und nach und nach sicher "entsorgen" zu können.
Die Tatsche, dass Kristin laut Ermittler so "fachgerecht" zerteilt wurde, kann für beide Varianten zu treffen. Auch ein Perverser kann sich entsprechende Materialien unauffällig im Fachhandel besorgen, einen anatomischen Atlas kann man sich ebenfalls beschaffen, dazu muss man weder Medizinstudent, noch Arzt sein.