Evidenzbasierte Medizin vs. Komplementärmedizin
23.03.2023 um 11:05Da soeben mal wieder gelöscht wird, ich die Beschreibung in diesem Zusammenhang aber als wichtig erachte, hier noch einmal der rechtliche Hintergrund der Heilpraktikerprüfung.
Muss man sich auf der Zunge zergehen lassen:
Eine Peinlichkeit ohnegleichen.
Nach der gesetzlichen Regelung ist eine Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Heilpraktikeranwärters vorzunehmen. Diese dient ausschließlich dem Zweck, festzustellen, ob die Ausübung der Heilkunde durch den Betreffenden eine Gefahr für die Volksgesundheit bedeuten würde. Sie fragt keinen bestimmten Ausbildungsstand ab, sondern dient der Abwehr von Gefahren für die Volksgesundheit im konkreten Einzelfall. Sie soll ergeben, ob mit der Ausübung der Heilkunde durch den Betreffenden, das heißt mit der konkret beabsichtigten Heilkundetätigkeit, eine Gefahr für den Patienten verbunden wäre. Im Rahmen der Heilpraktikerüberprüfung muss kein Nachweis einer allgemeinen Fachqualifikation erbracht werden. Die Heilpraktikerüberprüfung ist eine Unbedenklichkeitsprüfung ohne Notenskala und keine Fachprüfung. Sie ist deshalb frei wiederholbar.https://www.sasse-heilpraktikerrecht.de/heilpraktikerrecht/heilpraktikerueberpruefung/
Muss man sich auf der Zunge zergehen lassen:
Es-muss-keine-Fachqualifikation-erbracht-werden!
Eine Peinlichkeit ohnegleichen.