pluss schrieb:So lange es sich bei dem "Gutachten" nicht um ein Gerichtsgutachten handelt, ist das völliger Blödsinn.
Inwiefern in diesem Zusammenhang?
Zumindest damals hat das die Reichskanzlei scheinbar anders gesehen.
Edit:
Annahme: Ich bin völlig naiv und erfinde was, wovon ich glaube es ist OU. Um mich abzusichern, mache ich ein Gutachten z.B. vom TÜV. Dieser sagt, alles OK, also fange ich an mit der Vermarktung. Später stellt sich heraus, das Teil ist Käse und ich werde wegen Betruges angezeigt.
Ich würde jetzt nicht sehen, wie man mir betrügerische Absichten nachsagen könnte...
Ich sehe es eher so, dass in viele Einzefällen, es dann aber klar handlungen gibt, die das anzeigen.