Auftriebskraftwerk
24.03.2017 um 07:32Im November 2016 schrieb der Rosch-Anwalt:
Aber nicht nur das: Am 09.09.2016 erschien auf der Website des französischen NEXUS-Magazins ein kurzer Artikel, in dem insbesondere steht:
Interessant ist auch die Formulierung "Electrical Engineer from Stanford University, California" auf der Titelseite dieser Version des Gutachtens. Sofern man dem in der "Stellungnahme der Privatankläger" (pdf) enthaltenen Lebenslauf von Ing. Lozano Glauben schenkt, hat er 1984/1985, also vor über 30 Jahren (!) einen Abschluss als M.Sc. in Wirtschaftsingenierwesen an der Stanford University gemacht, nachdem er vorher von 1980-1984 in Mexiko Maschinenbau studiert hatte. Eine weitere Verbindung zur Stanford University geht aus diesem Lebenslauf nicht hervor, und wäre aufgrund der miserablen fachlichen Qualität des Gutachtens auch wenig glaubhaft. Sich nach einer knapp zweijährigen Studienzeit vor über 30 Jahren heute noch als "von der Stanford University" auszugeben, ist bemerkenwert dreist.
[Es] existiert ein weiteres Gutachten, das im Rahmen der Evaluierung der Technik für einen bedeutenden amerikanischen lnvestor eingeholt wurde.Dumm nur, dass das Gutachten bereits im September 2015, und damit lange vor den Rosch-Leaks (1. Teil, 2. Teil, 3. Teil), auf der Website des Rosch-Vertriebspartners Zilverstroom öffentlich zugänglich war.
Diese Gutachten wurde ursprünglich nicht mit der Privatanklage vorgelegt, da mit dem Vertragspartner Vertraulichkeit vereinbart wurde und dieses daher „nicht für die Öffentlichkeit bestimmt“ gewesen war.
Allerdings hat überraschenderweise am 11.[10].2016 ein User namens „poipoi“ des Forums „allmystery" einen für Jedermann (nur nicht für die IP Adresse der ROSCH Firmengruppe) zugänglichen Link öffentlich gestellt, der auf eine Seite „leaks“ auf der Homepage des Beschuldigten führt, wo ein weiterer Link zu dem bereits angesprochenen Gutachten eines lng. [J]avier Lozano führt.
Da der Beschuldigte sich offenbar für legitimiert erachtet, dieses Gutachten zu verbreiten, wird es auch im gegenständlichen Verfahren nunmehr vorgelegt, wobei seitens der Privatankläger festgehalten wird, dass das Gutachten dem Beschuldigten seit April 2016 bekannt ist, da es offenbar nach einem Hacken der Webseite der ROSCH Gruppe rechtswidrig an den Beschuldigten gelangt ist.
(Stellungnahme der Privatankläger vom 09.11.2016 (pdf) -- Korrekturen von mir: Datum des Beitrags von @Poipoi und Vorname von Ing. Lozano)
Aber nicht nur das: Am 09.09.2016 erschien auf der Website des französischen NEXUS-Magazins ein kurzer Artikel, in dem insbesondere steht:
Um einen Schritt weiter zu gehen, laden wir Sie ein, den Bericht mit dem Titel « Evaluation of KPP Technology by Javier Lozano, Electrical Engineer from Stanford University » kennenzulernen, dessen Autor uns zur Veröffentlichung in vollem Umfang autorisiert hat.Im November 2016 wollte der Rosch-Anwalt dem Gericht also etwas von "Vertraulichkeit" erzählen, während das Gutachten nicht nur bereits über ein Jahr vorher auf der Website eines Rosch-Vertriebspartners öffentlich zugänglich war, sondern ausserdem zwei Monate vorher auf der Website eines französischen Magazins mit offizieller Autorisierung des Autors veröffentlicht wurde!
("La technologie KPP évaluée par un expert" vom 09.09.2016 -- Übersetzung von mir)
Interessant ist auch die Formulierung "Electrical Engineer from Stanford University, California" auf der Titelseite dieser Version des Gutachtens. Sofern man dem in der "Stellungnahme der Privatankläger" (pdf) enthaltenen Lebenslauf von Ing. Lozano Glauben schenkt, hat er 1984/1985, also vor über 30 Jahren (!) einen Abschluss als M.Sc. in Wirtschaftsingenierwesen an der Stanford University gemacht, nachdem er vorher von 1980-1984 in Mexiko Maschinenbau studiert hatte. Eine weitere Verbindung zur Stanford University geht aus diesem Lebenslauf nicht hervor, und wäre aufgrund der miserablen fachlichen Qualität des Gutachtens auch wenig glaubhaft. Sich nach einer knapp zweijährigen Studienzeit vor über 30 Jahren heute noch als "von der Stanford University" auszugeben, ist bemerkenwert dreist.