Auftriebskraftwerk
28.12.2016 um 18:55Vielleicht noch mal ein paar Sätze zur Klarstellung:
Die Dinge, die ich gerade beschrieben habe, sind die Abläufe im Zivilverfahren. Im Zivilverfahren kann man aber die Betrüger nicht zur Strecke bringen. Ich denke ja auch, dass es Betrug ist. Dafür gibt es einfach zu viele Hinweise.
Um Rosch zu stoppen, wären Ermittlungen notwendig seitens der Staatsanwaltschaft (Zuständigkeit wohl StA Bonn) und natürlich eine Anklage mit anschließender Verurteilung. Also ein strafrechtliches Verfahren.
Was muss der Staatsanwalt haben? Erst einmal einen sog. Anfangsverdacht, der sich nach den Ermittlungen zu einem hinreichenden Tatverdacht konkretisiert. Aber auch er muss natürlich alle Voraussetzungen nachweisen. Wenn der Staatsanwalt meint, er kann alles nachweisen, wird er die Anklageschrift dem Gericht vorlegen und das Gericht wird entscheiden, ob das für eine spätere wahrscheinliche Verurteilung reicht. Wenn ja, wird es das Strafverfahren zulassen und eröffnen. Dann finden irgendwann die Verhandlungen statt und je nach Betrugsausmaß (also wie viele Personen wurden geschädigt und wie viel Geld ist dabei geflossen etc.) werden dann die Täter verurteilt.
Das Problem bei dem Verfahren in Österreich ist, obwohl es ein Strafverfahren ist, dass Rosch bzw. die Personen dahinter nicht die Angeklagten sind, sondern die Privatkläger. Das heißt, wenn der Gutachter zum Ergebnis kommt: "Nein, das Ding kann niemals funktionieren und es funktioniert auch nicht" , passiert erst einmal: nix, außer dass der Angeklagte freigesprochen wird.
Die Personen hinter Rosch müssen also selbst auf der Anklagebank sitzen. Aber ein Gutes hat das Verfahren in Österreich: Ein renommierter Gutachter wird bestätigen, dass das Kraftwerk Unfug ist. Damit ist für eine Strafanzeige schon sehr viel getan.
Die Dinge, die ich gerade beschrieben habe, sind die Abläufe im Zivilverfahren. Im Zivilverfahren kann man aber die Betrüger nicht zur Strecke bringen. Ich denke ja auch, dass es Betrug ist. Dafür gibt es einfach zu viele Hinweise.
Um Rosch zu stoppen, wären Ermittlungen notwendig seitens der Staatsanwaltschaft (Zuständigkeit wohl StA Bonn) und natürlich eine Anklage mit anschließender Verurteilung. Also ein strafrechtliches Verfahren.
Was muss der Staatsanwalt haben? Erst einmal einen sog. Anfangsverdacht, der sich nach den Ermittlungen zu einem hinreichenden Tatverdacht konkretisiert. Aber auch er muss natürlich alle Voraussetzungen nachweisen. Wenn der Staatsanwalt meint, er kann alles nachweisen, wird er die Anklageschrift dem Gericht vorlegen und das Gericht wird entscheiden, ob das für eine spätere wahrscheinliche Verurteilung reicht. Wenn ja, wird es das Strafverfahren zulassen und eröffnen. Dann finden irgendwann die Verhandlungen statt und je nach Betrugsausmaß (also wie viele Personen wurden geschädigt und wie viel Geld ist dabei geflossen etc.) werden dann die Täter verurteilt.
Das Problem bei dem Verfahren in Österreich ist, obwohl es ein Strafverfahren ist, dass Rosch bzw. die Personen dahinter nicht die Angeklagten sind, sondern die Privatkläger. Das heißt, wenn der Gutachter zum Ergebnis kommt: "Nein, das Ding kann niemals funktionieren und es funktioniert auch nicht" , passiert erst einmal: nix, außer dass der Angeklagte freigesprochen wird.
Die Personen hinter Rosch müssen also selbst auf der Anklagebank sitzen. Aber ein Gutes hat das Verfahren in Österreich: Ein renommierter Gutachter wird bestätigen, dass das Kraftwerk Unfug ist. Damit ist für eine Strafanzeige schon sehr viel getan.