behind_eyes schrieb am 08.12.2018:Ein fehlender Beleg beweist garnichts und ist wohl das normalste der Welt. Zumal 1963, nix Computer, alles Zettel.
Bei uns in Deutschland besteht eine 10 Jahresfrist zur Aufbewahrung div. Belege /Rechnungen etc. die auch für eine außenprüfung von Bedeutung wären. Würde mich wundern wenn in den USA eine solche Aufbewahrungsfrist keine Geltung/Anwendung hätte.
bredulino schrieb am 11.12.2018:Wurde die Ware überhaupt an Oswalds Postfach gesendet?
Ja würde sie. Jedoch liegt es in der VERMUTUNG nahe, dass es sich hierbei um eine carcano mit 91 cm Länge gehandelt haben muss. Nicht um die 102 cm lange welche am Tatort gefunden wurde. Quelle ist hier der Bestellcoupon: Nachweislich mit Handschrift von LHO an einen A. J. Hidell. Welcher berechtigter Empfänger gewesen sein soll. Nur fehlt dieser Abschnitt Nr. 3 des Postfachmietvertrags. Hierbei könnte es sich allerdings um einen solchen Fall handeln, das KLEINS die 91 cm Carcano nicht mehr auf Lager hatte, und stattdessen die 102 cm lange Waffe lieferte. Dies könnte nur KLEINS beantworten, ob es sich bei der versendeten Waffe mit entsprechender Seriennummer, um eine jene mit welcher Länge gehandelt hat. Durch das Fehlen des Postfachmietvertrags und die damit verbundenen berechtigten Bevollmächtigten, kann dies nicht der Beweis für bzw. gegen LHO hinzugezogen werden.
jfk-inside schrieb am 11.12.2018:Nun versuche dies mit den Arbeitszeiten von LHO in Verbindung zu bringen.
Und ich weigere mich dir den Zusammenhang zu erklären.
Wer sich BLÖD stellen will soll das tun. Ich muss das aber nicht unterstützen.
Entweder man interessiert sich für das Thema, bemüht sich selber um Fakten oder lässt es sein
Ich weiß nicht inwiefern das so genau gehandhabt wird mit den Aufzeichnungen der Arbeitszeit mit den Pausen. Und ich weiß auch nicht wieviel Zeit es benötigt, um von seiner vorherigen Arbeitsstelle zur Post in Dallas zu gelangen (Bestellung des Gewehrs war im März, die Arbeit im DTSD hat er erst im Oktober begonnen) . Jedoch denke ich, das der zeitliche Rahmen ausgereicht hätte, das Gewehr abzuholen. Seine Frau meinte ja auch, dass er (Lee) ein Gewehr dieser Art besessen hätte. Dies würde auch mit dem Backyard Foto, welches LHO mit einem, dem Attentat- Gewehr ziemlich ähnlich sieht - übereinstimmen. Zum Abschluss ist zu sagen, dass es doch merkwürdig erscheint, dass sich niemand an die Abholung des Gewehrs erinnern kann, jedoch genau dies, ein Kauf im Waffenladen, als genau diese Gefahr des Erkanntwerdens, genannt wird.
VG
BENUTZERNAMEN