McMurdo schrieb:Es war das rote Auto das im Graben lag aber seis drum. Der Punkt ist das das was Zeugen sagen nicht tatsächlich so sein muss.
bredulino schrieb:Welche Zeugenaussagen sind "selektiv gewählt" und warum?
Zeigt das nicht eher dass die offizielle Version aufgrund einer selektiven Vorgehensweise zustande kam?
Im Übrigen gilt: Im Zweifel für den Angeklagten
Hier ist niemand angeklagt. Es geht um einen historischen Sachverhalt. Davon unbenommen bin ich mir sicher, dass ein deutsches Gericht heute Lee Harvey Oswald viel einfacher wegen Mord verurteilen könnte, wie das mangels bekannten Tatbeiträgen bei den RAF-Terroristen der Fall war oder bei Beate Zschäpe der Fall sein wird.
Wenn nach einem Bankraub ein Auto flüchtet, dessen Farbe unbekannt ist und ich habe drei Zeugen, von denen Zwei sagen, das Auto sei Grün gewesen. Und einer sagt, es sei Schwarz gewesen. Und man zitiert nur die "schwarze" Zeugenaussage und sagt: Das ist der Beweis, der Schwarze war's! Das ist selektiv.
Das wird auch nicht besser, wenn Andere nun überzeugt sind, das Auto sei grün gewesen und zur Begründung auch auf die zwei Zeugenaussagen verweisen. Noch schwieriger wird es, wenn ich 28 Zeugenaussagen habe, von denen 15 "Grün" favorisieren, aber auch Drei jeweils "Gelb", "Rot" und "Blau" und schließlich Vier "Schwarz".
Für ein logisches Urteil muss ich auf diese Widersprüche eingehen und sie ggf. im Sinne der von mir favorisierten Lösung auflösen. Ein Urteil müsste also sich widersprechende Zeugenaussage mit Sachbeweisen konfrontieren und vernünftige Erklärungen finden, warum es zu den Widersprüchlichkeiten kommt und diese dennoch keinen Zweifel auslösen müssen. Das ist keine mechanistische Sache, sondern eine argumentativ-wertende. Die nachträgliche Rekonstruktion eines Sachverhalts muss immer fragmentarisch bleiben, das ist keine einfach Physik.
Die Befürworter der "grünen" Variante müssten also 1. erwähnen, dass es auch Zeugenaussagen gibt, die "schwarz" gesehen haben wollen, 2. begründen, warum sie den "grünen" Zeugen den Vorzug gibt und 3. erklären, warum die "schwarze" Aussage unbeachtlich ist. Das enthält die Aufgabe zu analysieren, wie es evtl. zu der "schwarzen Zeugenaussage" gekommen ist. Der Zeuge kann z.B. betrunken gewesen sein, oder es gab auch ein schwarzes Fahrzeug, das zur gleichen Zeit ohne zu flüchten rücksichtslos durch die Straßen fuhr (wie andere Zeugen sagen), oder es handelt sich um einen Wichtigtuer, der dafür bekannt ist, immer irgendetwas gesehen haben zu wollen, was sich nicht erhärten lässt.
Ein Aktenvermerk, ein Zitat, eine Zeugenaussage kann also nie losgelöst von ihrem Kontext bewertet werden. Zudem muss sie in einen Makrokontext eingebunden werden. Zu behaupten, alle anderen lügen oder sind gefälscht - und das mit der Existenz einer anderslautenden Aussage/Textstelle zu belegen, das reicht nicht.