Corona-Virus - Wuhan National Biosafety Laboratory
14.04.2020 um 13:44GhOuTa schrieb:Da könnte man jeden zwangpsychiatrisieren, der irgendeine juristisch strafbare Handlung begeht oder dem es vorzuhaben unterstellt wird.Wie oft denn noch: wir wissen nicht genau, mit welcher Begründung die Dame eingewiesen wurde. Meiner Meinung nach war es ihr Laufen auf die Straße und die Behauptung, dass sie von zwei Killern verfolgt würde. Der Rest hat meiner Meinung nach nichts mit ihrer Unterbringung zu tun, auch wenn ihre "juristischen Machwerke" ein Indiz für ihre psychische Instabilität sein dürften.
Hier muss man klar unterscheiden und zwar in die strafrechtliche Angelegenheit wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz und die psychiatrische, die in der Unterbringung mündete. Beide mögen den selben Trigger haben, nämlich Corona, haben aber rechtlich nichts miteinander zu tun.
@GhOuTa und nun höre auf zu trollen.