Corona-Virus - Wuhan National Biosafety Laboratory
14.04.2020 um 12:23bgeoweh schrieb:Das hat ein Arzt in der Einrichtung unverzüglich festzustellen. Würde mich wundern, wenn es in der Zeitung stünde. Datenschutz, Schweigepflicht etc.Die Unterbringugn darf nur erfolgen wenn:
(3) Unterbringungsbedürftig ist, wer infolge einer psychischen Störung nach § 1 Nummer 1 sein Leben oder seine Gesundheit erheblich gefährdet oder eine erhebliche gegenwärtige Gefahr für Rechtsgüter anderer darstellt, wenn die Gefährdung oder Gefahr nicht auf andere Weise abgewendet werden kann.Hört sich nicht danach an, dass das berücksichtigt wurde.
Erstens welche Rechtsgüter sind gefährdet, zweitens weshalb kann sie nicht nach Hause oder zu Freunden, trotz angeblicher Verwirrung?
Das riecht schwer nach rechtsbrüchiger Amtsanmassung bzw einfach einem kriminellen Akt zum Schaden von Frau Bahner.
Damit es legal wäre, müsste sie sich/andere gefährden. Derart intensiv, dass die Gefahr nur durch Zwangseinweisung abzuwehren ist.
Das wurde nicht dokumentiert. Und klingt extrem unrealistisch.
Ich hoffe es hat ein Nachspiel für die veranlassenden Ärzte und Polizisten.