@Coralie

Ein Urlaubsvisum muss man - außer in Ländern mit eigenen Abkommen, wie Großbritannien - über die Botschaft beantragen und muss dabei glaubhaft machen, dass man nach dem Ende der Urlaubszeit wieder zurückkehrt. Sieht die Botschaft die Gefahr, dass die Person einen Asylantrag stellen könnte, würde keine Visum, auch kein Urlaubsvisum gewährt werden.