behind_eyes schrieb:Soweit ich das verstanden hab ist der Leistungsbezieher der Karteninhaber (Name auf Karte) und das Amt der Schuldner.
Er meint wohl dass die Karten verkauft würden, bzw. gegen cash getauscht
:D ..ist natürlich völliger Schwachsinn.
Kann sein, dass der ein oder andere auf diese Schnapsidee kommen wird, aber ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, was ein "Dealer" mit einer Bezahlkarte anfangen könnte, zumal derjenige der sie verkauft, die Karte sofort bei Verlust sperren lassen könnte.
Ein sehr unsicheres Geschäft also für den Käufer.
Bleibt nur noch erworbene Gegenstände gegen Bargeld verkaufen, aber selbst da bekommst du ja nirgendwo den Ladenpreis, der Händler will ja schließlich was verdienen. Es bringt also nix sich für 400 Euro ein Smartphone zum Verkauf zu erwerben, was dann nur noch 200 bringt.