Ayashi schrieb:du meinst den Fluss für den Drängler, denn wenn jemand wegen so einem bei Tempo 130 die Spur wechseln muss, auf der dann ein LKW mit 80 vorneweg fährt, muss der voll in die Eisen.
Kleine story vom wochendene: Ich 130 - 140km/h rechte spur, frei bis zum horizont, mitte irgend nen lahmarsch mit 110km/h, links alles, was schneller ist um den in der mitte zu überholen. Sowas nennt sich dann behinderung des verlehrsflusses, denn ich darf trotz freier fahrt "in die eisen gehen", weil ich den in der mitte nicht rechts überholen darf, kann aber auch nicht wirklich effektiv nach links rüber, weil da diejenigen lahmärsche sind, die den in der mitte mit ihren 120km/h überholen. Wenn ich es denn nach links schaffe, dann darf ich meinen wieder mit vollgas quälen, um eine beschleunigung zu erreichen, die eher einem elektrischen rollstuhl gerecht wird und keinem auto, ergo werde ich zur verkehrsbehinderung, weil die verkehrsbehinderung in der mitte "die rechte spur ist lava" spielt und damit selbst gegen die StVO verstößt. Da hab ich dann eben auch "mal" (also ständig) nen drängler hinter mir, der wegen mir in die eisen geht, weil ich einen überholen muss, der eigentlich nicht da fahren müsste, wo er fährt.
Ohne trifftigen grund darf der verkehrsfluss nicht unnötig behindert werden. Nun hast du aber einen trifftigen grund, wenn rechts nen LKW rumgurkt, hättest ihn aber nicht, wenn rechts frei wäre (oder eine ausreichend große lücke). Sowohl sinnfreie lichthupe und co als auch unnötige verkehrsbehinderungen sind geregelt und durchaus strafbar. Ich bin selbst mehr als einmal kurz zwischen 2 lkws gelandet, weil hinter mir einfach einer deutlich schneller war als ich. Lücke groß genug, er an mir vorbeigeschossen, ich nichtmal überlegt zu bremsen, verkehrsfluss gerettet *superheldenumhang im wind wehen lass*