Aldaris
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Grundlagen Rechtswissenschaft im Schulunterricht?
17.07.2014 um 22:17Nabend!
Hoffe mal, das Thema gibt's noch nicht.
Mir fällt immer wieder auf, dass den Leuten im Alltagsleben grundlegende Kenntnisse im Bereich des Rechts fehlen. Das fängt beim Schuldrecht an und hört beim Arbeitsrecht auf. Die abstrakte Ausdrucksweise der Paragrafen sowie ein allgemein fehlendes Verständnis der Gesetzesbücher, insbesondere des BGB, sind dafür verantwortlich. Solange man nicht durch den Beruf oder das Studium gebildet wird, bleibt man ohne Beratung durch den Anwalt etc. oder durch Eigeninitiative/Erfahrung meist ziemlich ungebildet.
In Anbetracht der Tatsache, dass jeder von uns immer mit Gesetzen konfrontiert wird (Und sei es bloß beim Abschluss eines Vertrags), sollte die Bildung doch auch hinsichtlich dieses Bereiches schon früh Lücken schließen. Dabei geht es nicht darum, im Fall der Fälle den Anwalt zu ersetzen, sondern schon bevor ein Rechtsstreit oder ähnliches in Gange kommt, seine Möglichkeiten und Rechte zu kennen - prophylaktisch sozusagen.
Dabei sollten meiner Meinung nach eben grundlegende Kenntnisse vermittelt werden: Grundgesetz, BGB -da speziell Mietrecht und diverse andere privatrechtliche Schuldverhältnisse wie Darlehensverträge, Bürgschaft etc.), Arbeitsrecht und vielleicht noch ein paar andere Bereiche (Strafrecht, ZPO etc.). Je nach dem wie es halt im Rahmen eines Lehrplans möglich ist.
Die Schüler sollen am Ende ihrer Schullaufbahn keine Juristen werden, nein .. vielmehr geht es darum, dem Mensch die Basics an die Hand zu geben, denn sinnvoll wäre es in jedem Fall. Und es würde vielleicht dazu führen, dass weniger Fehler gemacht werden. Warum sollte man nicht lernen, seine Rechte zu kennen? Und nicht nur wo was steht, sondern was das genau bedeutet und wann es wie zur Anwendung kommt.
Man könnte doch zumindest mal drüber diskutieren.
Was haltet ihr davon?
Hoffe mal, das Thema gibt's noch nicht.
Mir fällt immer wieder auf, dass den Leuten im Alltagsleben grundlegende Kenntnisse im Bereich des Rechts fehlen. Das fängt beim Schuldrecht an und hört beim Arbeitsrecht auf. Die abstrakte Ausdrucksweise der Paragrafen sowie ein allgemein fehlendes Verständnis der Gesetzesbücher, insbesondere des BGB, sind dafür verantwortlich. Solange man nicht durch den Beruf oder das Studium gebildet wird, bleibt man ohne Beratung durch den Anwalt etc. oder durch Eigeninitiative/Erfahrung meist ziemlich ungebildet.
In Anbetracht der Tatsache, dass jeder von uns immer mit Gesetzen konfrontiert wird (Und sei es bloß beim Abschluss eines Vertrags), sollte die Bildung doch auch hinsichtlich dieses Bereiches schon früh Lücken schließen. Dabei geht es nicht darum, im Fall der Fälle den Anwalt zu ersetzen, sondern schon bevor ein Rechtsstreit oder ähnliches in Gange kommt, seine Möglichkeiten und Rechte zu kennen - prophylaktisch sozusagen.
Dabei sollten meiner Meinung nach eben grundlegende Kenntnisse vermittelt werden: Grundgesetz, BGB -da speziell Mietrecht und diverse andere privatrechtliche Schuldverhältnisse wie Darlehensverträge, Bürgschaft etc.), Arbeitsrecht und vielleicht noch ein paar andere Bereiche (Strafrecht, ZPO etc.). Je nach dem wie es halt im Rahmen eines Lehrplans möglich ist.
Die Schüler sollen am Ende ihrer Schullaufbahn keine Juristen werden, nein .. vielmehr geht es darum, dem Mensch die Basics an die Hand zu geben, denn sinnvoll wäre es in jedem Fall. Und es würde vielleicht dazu führen, dass weniger Fehler gemacht werden. Warum sollte man nicht lernen, seine Rechte zu kennen? Und nicht nur wo was steht, sondern was das genau bedeutet und wann es wie zur Anwendung kommt.
Man könnte doch zumindest mal drüber diskutieren.
Was haltet ihr davon?