Tripane schrieb:"Null Evidenz" im Sinne von "kein (unwiderlegbarer) Beweis liegt vor" würde ich unterschreiben.
Das unterschreibst Du wie's scheint nur mit dem Geklammertem. Quasi dasselbe wie "nicht 100% auszuschließen" in Grün. Sei ehrlich, laß die Klammer weg, verzichte auf das Schlupfloch. Einfach "Null Evidenz" und gut ist. Glauben, wie gesagt, kannste ja weiterhin daran. Nur solltest Du nicht so tun, als gebe es da "objektiv" noch was pro (wie eben die Unsicherheit der Nichtausschließbarkeit)
Tripane schrieb:Aber daraus abzuleiten, das Gegenteil wäre bewiesen, ist eben auch falsch.
Wer macht hier denn dergleichen? Nirgends, nicht einer.
Steh zu Deinem eigenen Dilemma, Du mußt Dir keinen ausdenken, der hier überhaupt nicht agiert, und dem dasselbe Dilemma anlasten. Damit wird Dein Dilemma nicht weniger.
Tripane schrieb:Deswegen ist es für mich auch nicht "schönsaufen", sondern lediglich es "nicht mit absoluter Gewissheit ausschließen".
Nichts, wirklich nichts läßt sich "mit absoluter Gewißheit ausschließen". Auch Sachen, die ausgeschlossen sind. Mit einem "aber nicht mit absoluter Gewißheit" ändert sich also nichts am Zustand einer angenommenen Sache. Der Spruch vermag allenfalls, demjenigen, der dies trotzdem annimmt, das Gefühl zu geben, die Sache sei nun doch irgendwie "möglicher". Doch diese Möglichkeit wird nicht durch jenen Spruch gefördert, nur der Eindruck soll damit geweckt werden. Genau das aber meint das umgangssprachliche "sich etwas schönsaufen". Und ist hier also mehr als berechtigt. Genau das ist so ein "Schönsaufen": zu sagen, es ist doch immerhin nicht mit absoluter Gewißheit ausgeschlossen. Der versuchte Fuß in der Tür, das Schlupfloch, der Notnagel, Strohhalm, Durchhalteparole...