@Atrox @akwi Ich hab mal gegoogelt und das gefunden:
Die Lebendverfütterung von Tieren ist grundsätzlich abzulehnen, da hierfür in der Regel kein vernünftiger Grund im Sinne des § 1 TierSchG vorliegt. In speziellen Ausnahmefällen kann die Verfütterung lebender Tiere allerdings zu deren artgemäßer Haltung objektiv gerechtfertigt sein. Als Rechtfertigung kann § 2 TierSchG herangezogen werden. Demnach muss Jeder, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, das Tier „seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen“ (§ 2 TierschG, Satz 1). Ist eine artgerechte Ernährung des Tieres aus biologischen Gründen nur durch die Abgabe von Lebendfutter möglich, so kann dies einen vernünftigen Grund im Sinne des § 1 TierSchG darstellen."
Und artgerechter Nahrung bei Vogelspinnen sind hauptsächlich Insekten und nicht Mäuse.
Schlangen die in der Natur Mäuse fressen,kann man daher Frostfutter Mäuse geben.
Bei vielen,die ihre Spinnen mit lebende Mäuse füttern,geht es meiner Meinung nach nur aus purer Schaulust.Ihnen ist es egal,wenn die Maus in Todesangst schreit und leidet. Kein vernünftiger Spinnenzüchter würde seine Tiere lebende Mäuse als Nahrung geben.
Ich bin schon dagegen,dass man Wirbeltiere an Vogelspinnen verfüttert,die Hauptnahrung dieser Tiere ist in der Natur hauptsächlich Insekten und das sollte man auch in der Haltung beachten.