Was steht wirklich in der Bibel?
29.06.2014 um 14:46pere_ubu schrieb:
nochmal: wer oder was eine sekte ist bestimmst nicht du.
weisst was die "allgemeinheit" , also der staat insbesondere dazu sagt?
Die Enquête-Kommission „Sogenannte Sekten und Psychogruppen“ nannte 1998 den Begriff „Sekte“ unter Bezugnahme auf Paul Tillich und Max Weber „unzutreffend und irreführend“. Das Grundgesetz kenne nur Religionen, Religionsgesellschaften und Religionsgemeinschaften; staatsrechtlich gebe es mithin keinen Unterschied zwischen Kirchen und anderen religiösen Organisationsformen.[25]
Allerdings stellte das Bundesverfassungsgericht im Juni 2002 fest, dass die staatliche Anwendung der Begriffe „Sekte“, „Jugendreligion“, „Jugendsekte“ und „Psychosekte“ auf die Osho-Bewegung verfassungsrechtlich unbedenklich gewesen sei, da sie nicht den Schutzbereich der Glaubens- und Gewissensfreiheit berührt habe. Mit Blick auf den Bericht der Enquete-Kommission empfahl das Gericht gleichwohl, staatliche Stellen sollten diese Begriffe, auch wenn sie verfassungsrechtlich unbedenklich seien, nicht mehr verwenden.[26]
In der Schweiz empfahl die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats 1999 die Einrichtung einer schweizerischen Informations- und Beratungsstelle[27]. Noch im Jahr zuvor hatte der Bundesrat festgehalten, dass es keinen juristischen Begriff der "Sekte" gibt. [28]. Die Bundeskanzlei hat den Auftrag, für das Thema zu sensibilisieren, kann in Sachen Beratungsstelle aber höchstens koordinierend wirken.
Wikipedia: Sekte
du stehst hier mit deiner dauerdenunziation weder auf biblischem ,noch auf staatlich-verfassungs- und grundgesetzlichem boden.
eigentlich läufst nur blind der politik von modernen inquisatoren , sektenbeauftragten , hinterher , die zur ablenkung ihrer irr-fehl-und falschauslegungen nur noch hilflos die sektenkeule schwingen.
trauriges bild.....
nochmal: wer oder was eine sekte ist bestimmst nicht du.
Schleierbauer schrieb:Von mir aus auch die Allgemeinheit.ach und die meinst repräsentieren zu können ,oder als deren sprecher zu fungieren?
weisst was die "allgemeinheit" , also der staat insbesondere dazu sagt?
Die Enquête-Kommission „Sogenannte Sekten und Psychogruppen“ nannte 1998 den Begriff „Sekte“ unter Bezugnahme auf Paul Tillich und Max Weber „unzutreffend und irreführend“. Das Grundgesetz kenne nur Religionen, Religionsgesellschaften und Religionsgemeinschaften; staatsrechtlich gebe es mithin keinen Unterschied zwischen Kirchen und anderen religiösen Organisationsformen.[25]
Allerdings stellte das Bundesverfassungsgericht im Juni 2002 fest, dass die staatliche Anwendung der Begriffe „Sekte“, „Jugendreligion“, „Jugendsekte“ und „Psychosekte“ auf die Osho-Bewegung verfassungsrechtlich unbedenklich gewesen sei, da sie nicht den Schutzbereich der Glaubens- und Gewissensfreiheit berührt habe. Mit Blick auf den Bericht der Enquete-Kommission empfahl das Gericht gleichwohl, staatliche Stellen sollten diese Begriffe, auch wenn sie verfassungsrechtlich unbedenklich seien, nicht mehr verwenden.[26]
In der Schweiz empfahl die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats 1999 die Einrichtung einer schweizerischen Informations- und Beratungsstelle[27]. Noch im Jahr zuvor hatte der Bundesrat festgehalten, dass es keinen juristischen Begriff der "Sekte" gibt. [28]. Die Bundeskanzlei hat den Auftrag, für das Thema zu sensibilisieren, kann in Sachen Beratungsstelle aber höchstens koordinierend wirken.
Wikipedia: Sekte
du stehst hier mit deiner dauerdenunziation weder auf biblischem ,noch auf staatlich-verfassungs- und grundgesetzlichem boden.
eigentlich läufst nur blind der politik von modernen inquisatoren , sektenbeauftragten , hinterher , die zur ablenkung ihrer irr-fehl-und falschauslegungen nur noch hilflos die sektenkeule schwingen.
trauriges bild.....