Beziehung zwischen Gott u. Jesus Christus - Betrachtung anhand der Bibel
26.06.2013 um 09:01@Dennis75
okay, ich werde geduldig sein :)
@-Therion-
... wenn ich es so gesagt oder gedacht hätte ;)
Meine Aussage war jedoch erst mal NUR, dass es KEIN Widerspruch ist - also jetzt erst mal egal, wie ansonsten der Wahrheitsgehalt ist.
Als Richter vor Gericht müsste ich auch feststellen, dass sich die Aussagen NICHT widersprechen, ob ich sie dann jedoch glaube oder nicht, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Ach schön, jetzt kommst Du ja selbst mit einem Gerichtsfall :)
Hier wurden die Zeugen von Amts wegen peinlich genau befragt und MÜSSEN Angaben machen, was sie wirklich gesehen haben.
WENN sie 3 Personen sahen, MÜSSEN sie dies auch SO aussagen (ansonsten Meineid). WENN sie jedoch nichts gesehen hätten (was nicht möglich ist, sonst wären sie ja keine Zeugen), dann würden sie gar nicht erst dazu aufgerufen werden, denn was soll jemand bezeugen wenn er nichts gesehen hat....
Im Bibelvers ist es jedoch so:
Es ist KEIN Gerichtsprozess, also haben die Zeugen keine Pflicht irgendetwas auszusagen. Die Aussagen welche gemacht werden geschehen freiwillig und haben erzählenden Charakter.
Der Zeuge (Betonung hier wieder - er ist NICHT vor Gericht, also ist er auch NICHT gezwungen überhaupt Aussagen zu machen) hat den Gesprächsinhalt gehört.
Es KÖNNTE eine Verhöhnung gewesen sein, MUSS aber nicht - wir WISSEN NICHT, was er wirklich gehört hat, da er ja dazu keine Angabe machte. Also ist es hier wieder genauso ergebnis-offen wie in den anderen Fällen, wo "keine Angaben" gemacht wurden.
okay, ich werde geduldig sein :)
@-Therion-
Weiß nicht wie Dennis es sieht, für meine Begriffe sind solche Angaben KEINE Widersprüche. Es sind Nichterwähnungen (Grund sei dahingestellt), aber was nicht erwähnt wurde, kann sich mit nichts widersprechen. ;)Es wäre unlogisch, ja....
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als denkst du wenn sich etwas nicht widerspricht bzw. nicht durch jemanden bestätigt wird muss es die warheit sein .... das ist unlogisch.
... wenn ich es so gesagt oder gedacht hätte ;)
Meine Aussage war jedoch erst mal NUR, dass es KEIN Widerspruch ist - also jetzt erst mal egal, wie ansonsten der Wahrheitsgehalt ist.
Als Richter vor Gericht müsste ich auch feststellen, dass sich die Aussagen NICHT widersprechen, ob ich sie dann jedoch glaube oder nicht, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Ach schön, jetzt kommst Du ja selbst mit einem Gerichtsfall :)
-Therion- schrieb:wenn du und zb. 2 freundinen von dir zeugen eines bankraubes seid und du zb. angibst - es waren 3 personen die die bank überfallen haben und kein anderer der zeugen diese doch sehr wichtige aussage weder widerlegen noch bestätigen kann ...In Deinem Beispiel liegt der Fall etwas anders als im Bibelvers.
Hier wurden die Zeugen von Amts wegen peinlich genau befragt und MÜSSEN Angaben machen, was sie wirklich gesehen haben.
WENN sie 3 Personen sahen, MÜSSEN sie dies auch SO aussagen (ansonsten Meineid). WENN sie jedoch nichts gesehen hätten (was nicht möglich ist, sonst wären sie ja keine Zeugen), dann würden sie gar nicht erst dazu aufgerufen werden, denn was soll jemand bezeugen wenn er nichts gesehen hat....
Im Bibelvers ist es jedoch so:
Es ist KEIN Gerichtsprozess, also haben die Zeugen keine Pflicht irgendetwas auszusagen. Die Aussagen welche gemacht werden geschehen freiwillig und haben erzählenden Charakter.
Wo geht aus "frühe Dämmerung" hervor, dass damit Abend gemeint sein muss? Es ist hier also genauso "aussage-offen", als hätte man gar keine Aussage gemacht. ;)
Zu welcher Tageszeit kamen die ersten Besucher?
Matthäus: Dämmerung
Markus: sehr früh, gerade Sonnenaufgang
Lukas: frühe Dämmerung
Johannes: früh, noch dunkel
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Hier kann ich auch keinen Widerspruch erkennen.
Es wurde jedesmal im Prinzip zum Ausdruck gebracht, dass es früh und noch ziemlich dunkel war.
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vor gericht würden solche aussagen nicht stand halten da eine dämmerung auch am abend stattfindet .
Gespräche zwischen Mitgekreuzigten und Jesus" können Verhöhnungen beinhalten, es wurde ja nichts über den Gesprächsinhalt ausgesagt. Deshalb sehe ich DAS nicht als Widerspruch.Ja, ist schon richtig. Was ich jedoch meinte:
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eine verhöhnung ist ein gesprächsinhalt - wenn man den inhalt des gespräches nicht gehört hätte könnte man es sonst nicht als verhöhnung bezeichnen.
Der Zeuge (Betonung hier wieder - er ist NICHT vor Gericht, also ist er auch NICHT gezwungen überhaupt Aussagen zu machen) hat den Gesprächsinhalt gehört.
Es KÖNNTE eine Verhöhnung gewesen sein, MUSS aber nicht - wir WISSEN NICHT, was er wirklich gehört hat, da er ja dazu keine Angabe machte. Also ist es hier wieder genauso ergebnis-offen wie in den anderen Fällen, wo "keine Angaben" gemacht wurden.