eckhart schrieb:Die vom BfV genutzten Kategorien wie "Verdachtsfall" oder "gesichert extremistische Bestrebung" seien gesetzlich gar nicht vorgesehen. Das Bundesverfassungsschutzgesetz erlaube es der Behörde lediglich, die Öffentlichkeit konkret zu informieren, welche "hinreichend gewichtigen tatsächlichen Anhaltspunkte" sie für eine Prüfung habe. "Das wäre wahrscheinlich nicht so catchy.
Nur weil Gesetze etwas nicht explizit vorsehen/festgelegt haben, kann es dennoch rechtmäßig sein bestimmte Begriffe zu verwenden. Da dürfte der Verfassungsschutz durchaus Ermessensspielräume genießen, so lange keine falschen Eindrücke aus/wegen Begrifflichkeiten entstehen sollten.
Ich denke man hofft hier seitens der AfD, dass würde man öffentlich hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte im Einzelnen definieren, die letztendlich einen Verdachtsfall begründen, dass das einige wieder zum Relativieren missbrauchen würden - so von wegen, gar nicht sooo schlimm...
Oder man hofft seitens der breiten Masse auf breite Unkenntnis/Dummheit und sich unter den einzelnen tatsächlichen Anhaltspunkten nichts vorstellen zu können. Die tatsächlichen Anhaltspunkte am Ende zu einer Gesamtschau zusammengefügt könnten dann ebenso als harmloser gewertet werden - nicht unbedingt als extremistisch oder auch radikal bestrebt zu sein.
Nur meine Vermutung.
Ich persönlich finde aber , dass die vernünftige und halbwegs gebildete Mehrheit im Land sehr wahrscheinlich sogar erschrockener wäre und nochmals mehr verstehen könnte, warum die AfD als Verdachtsfall eingestuft wurde, würde man die einzelnen tatsächlichen Anhaltspunkte auch benennen und sie zu einem Gesamtbild zusammenfügen.
eckhart schrieb:Der Anwalt der Bundesbehörde entgegnete, der Begriff Verdachtsfall in Abgrenzung zu einem erwiesenen Fall sei klar verständlich und auch im juristischen Sprachgebrauch üblich. Die Behörde verteidigte ihr Vorgehen.
Also wer da keine Abgrenzung sieht/erkennt - will sie auch nicht sehen/erkennen. AfDler spielen ja gerne die Dummen und können so vieles angeblich nicht erkennen oder verstehen, lol.
Verdachtsfall ist ja wohl mehr als eindeutig und jeder Idiot wird wissen, dass Verdacht nicht gleich erwiesen bedeutet.
Und na klar gehört das zum üblichen juristischen Sprachgebrauch - und wie gesagt dürfte das Verfassungsschutzgesetz auch Ermessensspielräume hinsichtlich von Begrifflichkeiten bzw. welchen Begriff man genau verwendet einräumen - so lange halt die Unterschiede/Abgrenzungen immer noch klar erkennbar sind/wären.
Wenn es das Gesetz nicht tut - dann hat das sicherlich längst die Rechtsprechung getan und das Verfassungsschutzgesetz oder auch nur einzelne Paragrafen des Gesetzes dahingehend ausgelegt, dass es bei der Verwendung von Begriffen auch Ermessensspielräume gibt und die Nachrichtendienste bzw. der Verfassungsschutz nicht an bestimmte Begriffe gebunden sind, so weit sie den tatsächlichen Sachverhalt nicht berühren und einen falschen Eindruck bzw. einen anderen Sachverhalt vermitteln, der noch nicht tatsächlich erwiesen ist.