calligraphie schrieb:Wir haben so etwas gerade in der Familie. Sehr wohlhabendes Ehepaar mit Mutter im Heim. Nur eben interessiert das nicht. Da die Tochter eben bereits Rentner ist und das Familien Vermögen des Paares nicht zum Unterhalt der Mutter genutzt werden darf.
Das alles wurde 2020 reformiert.
@calligraphieUm solche Fälle geht es mir doch überhaupt nicht.
Es geht um Rentner oder Rentnerin X, die nur eine Minirente haben. Sagen wir 1000 Euro.
Der Rentner besitzt ein Häuschen mit Grundstück. Die Sozialkasse springt erst ein, wenn
das Häuschen veräussert wurde. Wenn der Rentner sozusagen "nackig" ist.
Der monatlich zu leistende Betrag differiert je nach Bundesland. In Brandenburg liegt
der Betrag, den der Rentner monatlich dazuzahlen muss bei fast 2500 Euro.
Der Betrag darüber hinaus wird von der Pflefekasse übernommen.
Und das ist kein gutes Heim. Es gibt Heime mit besserer Versorgung, die teurer sind.
In Bayern BaWü ist der Heimauffenthalt noch sehr viel teurer.
Heimaufenthalte sind manchmal unausweichlich, wenn z.B. eine Demenz weit
fortgeschritten ist.