AfD
23.01.2024 um 15:45Die AfD braucht sich nicht einzubilden. die Proteste gegen sich durch Delegetimieren und Diffamieren irgendwie eindämmen zu können: Niemals!
Anfimia schrieb:Ich habe echt kein Verständnis dafür, wie man diesen Verein wählen kann, wenn man noch alle Tassen im Schrank hat oder nicht absolut verkommen braun ist.Zumal die AfD weiter eskaliert:
Ich kann auch dieses gesülze von "aus Protest" nicht mehr hören....
Bei den Demos gegen Rechtsextremismus will die AfD Mordaufrufe erkannt haben. Die Staatsanwaltschaft Aachen ermittelt zu einem Plakat, das Anlass der Kritik sein könnte.Quelle: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-01/afd-proteste-rechtsextremismus-mordaufrufe
Die Staatsanwaltschaft Aachen teilte mit, sie gehe im Zusammenhang mit einem Protestplakat mit der Aufschrift "AfDler töten. Nazis abschieben!" einem Anfangsverdacht des öffentlichen Aufrufs zu Straftaten nach. Die Ermittlungen richteten sich derzeit gegen unbekannt, da mehrere Personen das Plakat hochgehalten hätten. Demnach war das Plakat am Samstag bei einer Antifa-Demo in Aachen gezeigt worden.
Brandner sprach von Demonstrationen, die "von Extremisten des linksextremen Lagers organisiert und durchgeführt" sowie "von Islamisten und Antisemiten" gekapert worden seien. Die Proteste bezeichnete er als "totale staatliche Propagandashow".
Bei den Protesten hatten am vergangenen Wochenende nach Polizeiangaben mehr als 900.000 Menschen in zahlreichen Städten gegen Rechtsextremismus demonstriert. Zu vielen der Kundgebungen hatten Bündnisse aus Dutzenden Organisationen wie Parteijugendorganisationen, NGOs und Sozial- sowie Wirtschaftsverbänden aufgerufen.
eckhart schrieb:Brandner sprach von Demonstrationen, die "von Extremisten des linksextremen Lagers organisiert und durchgeführt" sowieAh, jetzt gibt alles einen (Un)Sinn:
hidden schrieb:, jetzt gibt alles einen (Un)Sinn:Durfte man hier doch auch schon von diversen Usern lesen. Fehlt nur noch die Aussage, das alle dort nicht nur Linksextremisten sondern auch Antisemiten waren.
Verfassungsfeindlichkeit ausdrücklich festgestellt Den Hauptteil des 129-seitigen Urteils macht die Prüfung aus, ob die Antragsgegnerin im Verfahren, also "Die Heimat" alias NPD, immer noch verfassungsfeindlich ist. 2017 hatten die Richterinnen und Richter zwar ein Verbot der NPD abgelehnt, weil sie nicht schlagkräftig genug sei. Aber die Verfassungsfeindlichkeit wurde damals ausdrücklich festgestellt."Dies gilt unverändert fort", so König. "Die Antragsgegnerin missachtet nach wie vor die freiheitliche demokratische Grundordnung und ist nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Mitglieder und Anhänger auf deren Beseitigung ausgerichtet."Die Partei würde nach wie vor am ethnischen Volksbegriff und an der Vorstellung von der deutschen Volksgemeinschaft festhalten. Damit würde sie gegen die Menschenwürde verstoßen und gegen das Gebot der grundsätzlichen Gleichheit im Recht. Ausländer, Migranten und Minderheiten würden missachtet."Die nunmehr vorgelegten Belege lassen erkennen, dass die rassistische, insbesondere antimuslimische, antisemitische und antiziganistische Grundhaltung der Antragsgegnerin sowie ihre ablehnende Haltung gegenüber gesellschaftlichen Minderheiten wie etwa transsexuellen Personen unverändert fortbesteht", so König.Außerdem sei die Partei nach den vorgelegten Belegen weiterhin wesensverwandt mit dem Nationalsozialismus. "Zudem macht sie das bestehende parlamentarische System verächtlich und ruft zu dessen Überwindung auf", so König.Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/npd-parteienfinanzierung-110.html
Mit diesem Urteil ist klar: Auch wenn eine Partei nicht verboten werden soll, sondern nur die staatlichen Finanzen entzogen werden sollen, muss dennoch voll geprüft werden, ob sie verfassungsfeindlich ist.Wer darüber nachdenkt, ob solch ein Verfahren auch gegen die AfD eingeleitet werden soll, weiß jetzt, dass in jedem Fall eine umfangreiche Beweisführung notwendig wird.Ob solch ein Verfahren in Karlsruhe dazu führen würde, dass auch die AfD keine Wahlkampfkostenerstattung mehr bekommt und zum Beispiel Erbschaften voll versteuern müsste, lässt sich möglicherweise an einem anderen Gerichtsverfahren ablesen: Ende Februar will das Oberverwaltungsgericht Münster über die Frage verhandeln, ob die AfD als Verdachtsfall vom Verfassungsschutz beobachtet werden darf.Da wird sich zeigen, wie viel Beweismaterial es aktuell gibt, das die Partei belastet. Die erste Instanz, das Verwaltungsgericht Köln, hatte im März 2022 festgestellt, dass es hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche, gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen der AfD gebe.
Inzwischen sind die extremen Strömungen in der Partei stärker geworden. Es sollte mittlerweile also theoretisch leichter für den Verfassungsschutz sein, seine Rechtsauffassung zu untermauern.Für ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht müsste dieses Beweismaterial vergleichbar sein mit dem, was das Verfassungsgericht im aktuellen Urteil zur NPD / "Die Heimat" geprüft hat. Danach kommt es nicht nur auf das jeweilige Parteiprogramm oder Reden der Parteiführung an. Auch Äußerungen von Mitgliedern können entscheidend sein, wenn sie der Partei zugerechnet werden müssen.Mit einiger Sicherheit wäre aber die Würdigung des Beweismaterials bei der AfD nicht so einfach wie bei der NPD. Denn diese orientiert sich nach wie vor stark an nationalsozialistischem Gedankengut und lässt auch in ihrem Parteiprogramm viel erkennen, das aus Sicht des Verfassungsgerichts klar gegen die Menschenwürde verstößt.
eckhart schrieb:Nun stellt sich die Frage, ob das für die Heimat festgestellte auch für die AfD gilt.Das ist nicht ohne Grund fraglich. denn ich lese selbst, dass das Bundesverfassungsgericht so gut wie nichts zur AfD gesagt hat.
Auch wenn die Erwartungshaltung groß war. Zur AfD selbst hat das BVerfG so gut wie nichts gesagt, weil es im konkreten Verfahren ja um die NPD und nicht um die AfD ging. Damit ist also weder geklärt, ob man auch der Höcke/Weidel-Partei die Mittel streichen könnte, noch ob ein Verbotsantrag erfolgreich wäre.Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-2bvb119-npd-parteien-finanzierungsausschlussverfahren/
Auf keinen Fall sollte man den Fehler begehen, aus der Zulässigkeit des Vorgehens gegen die NPD eins zu eins auf ein Vorgehen gegen die AfD zu schließen. Denn natürlich gibt es immer noch wichtige programmatische Unterschiede zwischen NPD und AfD, sogar beim Volksbegriff:
Während die NPD nur Weiße als Deutsche akzeptiert und zwei deutsche Eltern verlangt, ist die AfD gegenüber Deutschen mit Migrationshintergrund deutlich offener. "Alle Deutschen sind ohne Ansehen von Herkunft, Abstammung, Weltanschauung oder Religionszugehörigkeit Teil unseres Staatsvolkes", heißt es auf der AfD-Webseite. Doch dann kommen auch bei der AfD Vorbehalte gegen eingebürgerte Deutsche. Willkommen sind sie nur, wenn sie "sich gesetzestreu verhalten, Steuern zahlen, hier arbeiten und sich in das gesellschaftliche Leben einbringen". Eingebürgerte sind für die AfD eben doch nur Deutsche zweiter Klasse, denn solche Bedingungen werden bei Deutschen der fünften oder sechsten Generation natürlich nicht gestellt.
Die AfD liegt mit ihrer Forderung nach Wohlverhalten also zwischen der NPD ("Integration ist Völkermord") und der demokratisch-erforderlichen vollen Gleichbehandlung. Das ist weder eindeutig verfassungsfeindlich noch eindeutig verfassungskonform. Und weil die AfD oft so diffus im Dazwischen bleibt, weiß niemand, wie das BVerfG über Anträge auf ein Verbot oder Ähnliches entscheiden würde.
Aurora1 schrieb:Also ich als Familienvorstand ...werde wohl auswandern dürfen, um in erster Linie mein Kind zu schützen und auch würdevoll den Lebensabend verbringen zu dürfen.@Aurora1
Aurora1 schrieb:Genug Futter für Diffusität in alle Richtungen hat die AfD ja nun , besonders die letzten Jahre ,Darin entdecke ich tatsächlich auch ein Versäumnis der Ampel, das bestätige ich.
genug bekommen.
Maari schrieb:Geltendes Asylrecht umzusetzen bedeutet ganz konkret Millionen Menschen aus Deutschland zu deportieren. Klingt für mich ziemlich rechts.Kannst du die Angabe "Millionen" mal mit validen Quellen unterfüttern, bitte?
Anfimia schrieb:Ich kann auch dieses gesülze von "aus Protest" nicht mehr hören....Naja, ist halt bei vielen ein Selbstwert stabilisierendes Narrativ. So toll ist es dann doch nicht, sich zum eigenen rechten Gedankengut zu bekennen.
Aurora1 schrieb:Schweden zb .@Aurora1
Naja bevor ich mich enteignen lasse, verkaufe ich alles. Damit komm ich schon ein paar Tage hin .
Medizin , Justiz ? Hier ?
Wird doch alles schlimmer. Habe 3 Monate auf einen Termin beim Spezialisten gewartet und auch nur weil einer abgesprungen ist sonst wär mein Termin im November 24 gewesen den ich im Dezember 23 gemacht habe .
Und in ein Altenheim möchte ich 2040 hier sehr ungern ....
CSU und Freie Wähler planen Wahl von AfD-KandidatenQuelle: https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bayerns-verfassungsgericht-csu-und-freie-waehler-wollen-afd-kandidaten-waehlen-19468916.html
Dilemma im Bayerischen Landtag: Soll man AfD-Kandidaten an den Verfassungsgerichtshof wählen? Für CSU und Freie Wähler ist es eine Frage der Rechtssicherheit, für Grüne und den SPD-Chef eine Frage des Prinzips.
peekaboo schrieb:Noch Fragen?Ja ich: Was sagen andere dazu?
Dienstag, 23.01.2024, 15:48Quelle: https://www.focus.de/politik/deutschland/brisanter-vorgang-csu-und-freie-waehler-wollen-afd-kandidaten-fuer-verfassungsgericht-durchwinken_id_259602229.html
Am morgigen Mittwoch steht eine brisante Wahl im bayerischen Landtag an. Einem Bericht zufolge wollen CSU und Freie Wähler für den Kandidatenblock stimmen - und damit AfD-Kandidaten ins bayerische Verfassungsgericht hieven.
Das Parlament soll 15 ehrenamtliche Mitglieder und deren Stellvertreter für den bayerischen Verfassungsgerichtshof wählen. Die Kandidaten werden nicht etwa einzeln, sondern im Block gewählt. Heißt: Die Abgeordneten stimmen für alle Kandidaten oder gegen alle Kandidaten. Und hier liegt die Krux.
Denn: Auch die AfD stellt Kandidaten. Einem Bericht der „ Süddeutschen Zeitung “ zufolge wollen die Regierungsparteien, Freie Wähler und CSU, den gesamten Kandidatenblock durchwinken - also auch die AfD-Kandidaten.
CSU und Freie Wähler wollen AfD-Kandidaten durchwinken - Grüne stimmen dagegen
Zuvor hatte es Pläne gegeben, über die Kandidaten einzeln abzustimmen. Die CSU hat hier allerdings juristische Bedenken: „Es ist aus Rechtsgründen erforderlich, das bisherige Gesamtabstimmungsverfahren beizubehalten“, erklärte die Fraktion auf Anfrage der „Süddeutschen Zeitung“, auch die Freien Wähler wollen nicht am Verfahren rütteln.
Deshalb wollen CSU und Freie Wähler nun das Gesamtpaket durchwinken. Die Grünen wollen das nicht. Sie kündigten laut „Süddeutscher Zeitung“ an, gegen die Kandidaten zu stimmen - und damit auch gegen die eigenen Kandidaten. „Feinde unserer freiheitlichen Verfassung haben in einem Verfassungsgericht nichts zu suchen“, sagte Jürgen Mistol, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen, der Zeitung.
Der Showdown steht am Mittwoch (24. Januar) an. Dann soll der Landtag über die Besetzung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Landesverfassungsgericht entscheiden. Insgesamt werden 15 Ehrenamtliche berufen, die neben den sieben Hauptamtlichen die Verfassung wahren und beschützen sollen. Entsprechend dem Wahlergebnis dürfen alle Fraktionen ihre Kandidatinnen und Kandidaten entsenden, der AfD stehen demnach zwei Posten zu.
Die Wahl galt meistens als Formalie, in der Regel wurde die Liste im Block abgestimmt. Doch angesichts der AfD-Kandidaten wollen die SPD und die Grünen eigentlich eine Einzelabstimmung über die Richter durchsetzen. Eine Abstimmung über die komplette Liste wurde bereits im Dezember vertagt. Doch seitens der Koalition von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) gibt es nun rechtliche Bedenken.„Es ist aus Rechtsgründen erforderlich, das bisherige Gesamtabstimmungsverfahren beizubehalten“, teilte die CSU-Fraktion der SZ mit. Es bestehe die Gefahr, so hieß es weiter, dass gesamte Richterwahl durch eine Verfassungsbeschwerde anfechtbar wäre, wenn man einzelne Kandidaten in einer Einzelabstimmung durchfallen lassen würde. Dadurch könne das gesamte Gericht gelähmt werden. Offenbar hatte Verfassungsgerichtspräsident Hans-Joachim Heßler dem Landtag zuvor auch schon einen entsprechenden Hinweis gegeben. Deswegen wollen CSU und Freie Wähler nun doch die gesamte Liste beschließen.Quelle: https://www.google.com/search?q=CSU+und+Freie+W%C3%A4hler+planen+Wahl+von+AfD-Kandidaten&rlz=1C1ONGR_deDE1023DE1023&oq=csu+un&gs_lcrp=EgZjaHJvbWUqCAgAEEUYJxg7MggIABBFGCcYOzIGCAEQRRhAMgYIAhBFGDkyBwgDEAAYgAQyDAgEEAAYQxiABBiKBTISCAUQLhhDGMcBGNEDGIAEGIoFMgcIBhAAGIAEMgwIBxAAGBQYhwIYgASoAgCwAgA&sourceid=chrome&ie=UTF-8
Bei der Nominierung erhält die Öffentlichkeit eigentlich wenig Einblick auf die Liste. Medienberichten zufolge stehen aber für die Umfragegewinner von der AfD wieder die Juristen Rüdiger Irmgard und Wolfram Schubert zur Wahl an, beide sind bereits seit 2018 als Ehrenamtliche an das Gericht abgeordnet. Bei der damaligen Abstimmung wurde die AfD in Bayern aber noch nicht vom Landesverfassungsschutz beobachtet. Vor allem Irmgard machte zuletzt von sich reden, weil er während der Corona-Pandemie 2020 bei der versuchten Erstürmung des Reichstagsgebäudes in Berlin gesehen worden war. Der Weilheimer Anwalt spielte aber in Interviews seine Rolle herunter und sagte, dass er sich nur vor Ort ein Bild hätte machen wollen, aber keinesfalls die dort erhobenen Forderungen unterstützt habe.
peekaboo schrieb:Noch Fragen?Eine: warum wird das bei den Grünen toleriert, bei CSU und freien Wählern ist es aber ein Aufreger.
CSU und Freie Wähler planen Wahl von AfD-Kandidaten
Dilemma im Bayerischen Landtag: Soll man AfD-Kandidaten an den Verfassungsgerichtshof wählen? Für CSU und Freie Wähler ist es eine Frage der Rechtssicherheit, für Grüne und den SPD-Chef eine Frage des Prinzips.
Die Grünen wollen gegen die Liste stimmen – mithin auch gegen die eigenen Kandidaten. Vor fünf Jahren hatten sie noch die zwei AfD-Kandidaten mitdurchgewinkt, die auch jetzt wieder nominiert wurden: Wolfram Schubert, ein früherer Oberstaatsanwalt, sowie den Anwalt Rüdiger Imgart.https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bayerns-verfassungsgericht-csu-und-freie-waehler-wollen-afd-kandidaten-waehlen-19468916.html
stereotyp schrieb:Eine: warum wird das bei den Grünen toleriert, bei CSU und freien Wählern ist es aber ein Aufreger.Vermutlich weil es, wie dem Artikel zu entnehmen, bei den Grünen 5 Jahre her ist, der AFD Politiker beim Sturm auf den Reichstag dabei war und die derzeitige Entwicklung der AFD ihr übriges dazu tut.
frauZimt schrieb:Ich würde auswandern, wenn die Nazis hier in der Regierung sind.Naja wenn ich mich Recht erinnere waren bei dem "Geheimtreffen" in Potsdam auch Mitglieder der CDU. Da diese auch in der Ampel vertreten sind , müsste man ja quasi jetzt schon darüber nachdenken oder ?