AlexaM schrieb:was könnte man dagegen tun bzw. unsere jetzige Regierung? Bis auf die Antifa-Demo´s kommt da nicht wirklich viel. Vielleicht auch die eigenen Versäumnisse zu hinterfragen und nicht nur der AFD den Buhmann zuzuschieben, das wäre zumindest ein Anfang. Aber leider sitzen sie es wieder mal aus. Ich habe keinerlei Verständnis dafür. Ein "dementer" Bundeskanzler ist vielleicht auch nicht unbedingt die beste Führungsperson in solchen schwierigen Zeiten.
Was soll denn die Regierung liefern? Deine Ziele sind vielleicht nicht meine Ziele - und damit besteht ein Interessenkonflikt. Irgendwo muss ein Kompromiss gefunden werden, der uns beide zufrieden stellt oder zumindest nicht unzufrieden zurück lässt.
Das ist das Dilemma in einer Demokratie, wo regelmäßig Wahlen statt finden.
Die AfD ist nicht der „Buhmann“, weil sie irgendwann Fehlentscheidungen getroffen hat oder weil man Fehlentscheidungen ihr zuschiebt.
Die AfD ist der „Buhmann“, weil sie populistische Lösungen vorschlägt, die aber im Rahmen der FDGO nicht umsetzbar sind oder Deutschland massiv behindern würden.
Dass der Bundeskanzler eher durch Unsichtbarkeit und Vergesslichkeit glänzt ist ein anderes Thema.
AlexaM schrieb:das ist für mich komplett realitätsfern und überhaupt nicht umsetzbar.
Die „Remigration“ ist aber ein Kernelement der Asylpolitik der AfD. Wenn das nicht geht, dann bleibt nur eine Option offen.
AlexaM schrieb:Sellbst die Frau von Alice Weidel kommt aus Sri Lanka. Muss diese dann auch ausreisen?
Deswegen hat Frau Weidel keine Zukunft in der AfD.
AlexaM schrieb:Vielleicht bin ich zu naiv, aber das macht mir wirklich keine Angst, dass hier plötzlich Menschen ausgewiesen werden. Zumindest keine die hier unauffällig leben und arbeiten. Denn gerade diese brauchen wir sogar.
1932 waren Juden, „Kommunisten“ und so weiter auch nützliche Elemente der Gesellschaft, die man brauchte.
Das erste KZ wurde bereits
am 03.März 1933 eingerichtet, das bekanntere KZ Dachau wurde bereits am
22. März 1933 eröffnet.
Das sind keine zwei Monate nach der
Machtergreifung!
Heute kannst Du wenigstens vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.