Politik
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

AfD

87.828 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Familie, Wahlen, Partei ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: AfD

AfD

17.05.2024 um 16:53
Zitat von Star-OceanStar-Ocean schrieb:Ich glaube Cathy Hummels kein Wort.
Ich hab da auch so meine Zweifel, ne Geldstrafe wäre imho angesagt, sie wirds verschmerzen können.

kuno


melden

AfD

17.05.2024 um 17:36
Zitat von Star-OceanStar-Ocean schrieb:Wow einfach Wow. Es ging um die politische Einstellung, von Freunden und Familienmitgliedern bzw. deren Wahlverhalten. Nicht darum Gewalttäter zu decken. Ein besseres Beispiel ist dir dazu nicht eingefallen?
@Star-Ocean

Ich bringe mal ein anderes Beispiel.

Für mich gibt es rote Linien.
Wenn die überschritten werden ist Feierabend. Das sage ich auch demjenigen.
Ich ziehe mich nicht stumm zurück. Der Andere soll wissen, warum ich keinen Kontakt mehr wünsche.
Das ist schon mehrfach geschehen, also keine Theorie.

Wer den Holocaust leugnet, ist bei mir komplett unten durch.
Das ist bei mir keine Sache des Kopfes (mit so jemanden kannst nicht reden), sondern emotional.
Ich platze, wenn mir jemand erzählen will, dass die Juden "selber Schuld seien" usw.
Und wenn das jemand aus meiner Familie sein sollte. Rote Linie und Ende.

Meine Zaunnachbarin, die den USA die Schuld am Krieg in der Ukraine gibt, bleibt weiterhin
meine Nachbarin. Austausch über Gartenarbeit und alle Themen - ausser Politik- willkommen.
Sie weiss, dass ich in dem Punkt anderer Meinung bin und wir vermeiden das Thema.


melden

AfD

17.05.2024 um 20:46
Zitat von TestbildTestbild schrieb:Björn Höcke möchte Cathy Hummels wegen Verwendung der selben SA-Parole anzeigen.

https://x.com/BjoernHoecke/status/1791363130632630762?ref_src=twsrc%5Egoogle%7Ctwcamp%5Eserp%7Ctwgr%5Etweet

Bin dann mal gespannt wie es mit "Vor dem Gesetz ist jeder gleich" dann aussieht.
Es kommt bei bestimmten Aussagen aus der NS-Zeit immer auf den Kontext an, wo und in welchem Zusammenhang diese getätigt werden.

Im Fall von Höcke ist es eine unzulässige Aussage, weil diese in einem politischen Zusammenhang getroffen wurde.
Die Anzeige gegen Hummels wird abgewiesen werden, weil die Äussage in einem unpolitischen Zusammenhang gefallen ist.

Höcke kann oder will die Zusammenhänge nicht verstehen und reagiert jetzt wie ein beleidigtes Kind.


1x zitiertmelden

AfD

17.05.2024 um 23:00
Zitat von che71che71 schrieb:Die Anzeige gegen Hummels wird abgewiesen werden, weil die Äussage in einem unpolitischen Zusammenhang gefallen ist.
Ich denke auch, dass die Hummels gute Chancen darauf hat, dass man in ihrem Fall erst gar kein Ermittlungsverfahren gegen sie einleiten wird, weil nicht mal ein Anfangsverdacht begründet werden kann.

Vorermittlungen seitens Polizei und StA wird es aber mit Sicherheit geben, sollte Höcke Strafanzeige wegen §86a StGB erstatten.

Immerhin handelt es sich dabei um ein Offizialdelikt. Bei diesen ist weder extra öffentliches Interesse zu begründen - noch muss ein Strafantrag (was anderes als eine normale Strafanzeige die jeder erstatten kann ) von irgendwelchen Geschädigten gestellt werden.

Ps.

Bei Vorermittlungen wird geprüft, ob zureichende-tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens begründen bzw. rechtfertigen.
Zitat von che71che71 schrieb:Höcke kann oder will die Zusammenhänge nicht verstehen und reagiert jetzt wie ein beleidigtes Kind.
Wohl eher nicht will, da der Höcke alles andere als dumm sein dürfte.


2x zitiertmelden

AfD

18.05.2024 um 02:56
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Wohl eher nicht will, da der Höcke alles andere als dumm sein dürfte.
Das denke ich auch. Bei Höcke ist jede Formulierung genau kalkuliert, der wusste sehr genau, was er da absondert.


melden

AfD

18.05.2024 um 05:25
Vorab: ich bin mir sicher dass Höcke die Parole strafbar verwendet hat aber die Urteilbegründung hat mir nicht gefallen.
Es hätte imho die Begründung gereicht dass er sie öffentlich und in einer Versammlung verwendet hat. Jetzt kann man bei der Hummels noch streiten ob ein Post auf Insta mit 685.000 Follower öffentlich ist.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Eine bestimmte Ausbildung oder auch Studium kann die Wahrscheinlichkeit darauf, genau gewusst zu haben, um was für eine Parole es sich handelt, bereits erhöhen.
Gerichte sollten nicht Wahrscheinlichkeiten urteilen und begründen. Richter wissen auch nicht alles, deswegen werden ihre Urteile korrigiert, Du und ich kennen nicht alle Regelungen der jeweiligen Berufe zu 100%.


2x zitiertmelden

AfD

18.05.2024 um 07:12
Wenn Höcke sich mit Hummels gleichsetzen will, muss er am Ende froh sein, wenn ihm das nicht am Ende weiter schadet, denke ich ganz laienhaft.
Eine "Achterbahnfahrt" sei das Verfahren gewesen, sagte Hummels nach der Verkündung. Gut möglich, dass die noch nicht vorbei ist, sondern erst in Karlsruhe endet.

Hummels griff das damals dankbar auf: "Mein Account ist genau wie eine Frauenzeitschrift mit all ihren Facetten."
Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-muenchen-cathy-hummels-sieg-influencer-streit-schleichwerbung-instagram/


melden

AfD

18.05.2024 um 07:29
Offenbar aus dem gleichen Grund soll Petr Bystron wohl besser den Mund halten?
Nach Ermittlungen wegen russischer Geldzahlungen soll AfD-Kandidat Petr Bystron nicht mehr im Wahlkampf auftreten. Geplant war unter anderem ein Termin in Deggendorf.
Quelle: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-05/afd-petr-bystron-wahlkampf-verzicht-auftritt-aufforderung

Anwälte halten ja offensichtlich weder Höcke noch Bystron zurück.
Auch nicht Krah, der ja selbst mal Anwalt war.

Schlussfolgere ich.


melden

AfD

18.05.2024 um 08:51
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Wohl eher nicht will, da der Höcke alles andere als dumm sein dürfte.
Ist er nicht. Ich vermute er will an seinem Opfer-Mythos basteln. "Wäh, ich werde verknackt und bei der Hummels wird das verfahren eingestellt. seht her, ich werde vom bösen Staat verfolgt"


2x zitiertmelden

AfD

18.05.2024 um 09:40
Zitat von alhambraalhambra schrieb:Ist er nicht. Ich vermute er will an seinem Opfer-Mythos basteln. "Wäh, ich werde verknackt und bei der Hummels wird das verfahren eingestellt. seht her, ich werde vom bösen Staat verfolgt"
Das Problem ist ja, dass es zwar irgendwo sehr stumpf und billig sein mag, aber dennoch oder gerade bei populistischem Publikum, ggf. auch mit niedrigem Bildungshorizont und/oder Wut im Bauch auf Gesellschaft, Politik oder sonst was, verfänglich ist.


melden

AfD

18.05.2024 um 09:40
Zitat von alhambraalhambra schrieb:"Wäh, ich werde verknackt und bei der Hummels wird das verfahren eingestellt. seht her, ich werde vom bösen Staat verfolgt"
Selbst der retourkutschenerfahrene Justitiar Steohan Brandner weiß da keinen Rat mehr:
Brandner zeigte sich weiterhin renitent
Brandner habe auch weiterhin gegen das Unterlassungsgebot der einstweiligen Verfügung vom 11.01.2024 verstoßen, so das LG. Es solle Brandner erkennbar werden, dass die Titelverletzung nicht lohnend sei, sodass weitere Zuwiderhandlung künftig unterbleiben. Weiterhin seien auch seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen.

"Wir werden weiter mit allen zivil- und strafrechtlichen Mitteln gegen das unsägliche Gebaren Brandners vorgehen", betonte Müllers Anwalt Dr. Srocke gegenüber LTO. Brander hatte sich nach Erlass der einstweiligen Verfügung geweigert, eine Abschlusserklärung abzugeben, also die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anzuerkennen. Daher hatte Müller auch Hauptsacheklage erhoben. Wann darüber entschieden wird, ist noch nicht bekannt.
Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-berlin-27o54623-stephan-brandner-ann-katrin-mueller-ordnungsgeld-faschistin/

Anwälte, lasst Hirn vom Himmel regnen!


melden

AfD

18.05.2024 um 11:19
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Gerichte sollten nicht Wahrscheinlichkeiten urteilen und begründen. Richter wissen auch nicht alles, deswegen werden ihre Urteile korrigiert, Du und ich kennen nicht alle Regelungen der jeweiligen Berufe zu 100%.
Nun, zumindest weiß ich, dass man aufgrund von vorliegenden Tatsachen, die wiederum alle auch nur Indizien für einen bestimmten Sachverhalt sein können - aus dieser zusammengetragenen Gesamtschau Vorsatz bzw. etwas vorsätzlich getan zu haben ableiten kann.


Ist gängige juristische Praxis etwas aus Vorliegendem ableiten zu können und das bei Richtern auch keine begründeten Zweifel aufkommen lassen muss, dass es doch auch anders gewesen sein kann bzw. im Fall Höcke vielleicht doch Unkenntnis vorgelegen haben könnte bzw. man diese nicht ausschließen könnte.


Je nach Gesamtschau, freier Würdigung aller dem Gericht vorliegenden Tatsachen, kann ein Angeklagter nicht anders als nur vorsätzlich gehandelt haben.


Zumal im Fall Höcke:
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Bei Höcke kam natürlich noch weit mehr hinzu, sodass man am Ende nur zulasten seiner wissentlich - also den Vorsatz - ableiten konnte.
Selbstverständlich können das höhere Instanzen auch wieder anders bewerten.


melden

AfD

18.05.2024 um 11:32
Nachtrag;

Recht darauf innerhalb eines bestimmten Zeitraums Rechtsmittel gegen ein Urteil einlegen zu können (das Recht haben übrigens beide Seiten auch der Ankläger) hin oder her...


...Hätte Höcke Eier, denn Einsichtsvermögen zumindest vor sich selbst wird er haben, würde er das Urteil wie ein richtiger Mann (lol) akzeptieren und zu seiner Schandtat stehen. Zumal das Urteil jetzt nicht sonderlich hart ausgefallen ist. Aber das ist halt auch Rechtsstaat, wenn Richter von der Strafzumessung gebrauch machen.

Ist natürlich naiv gedacht, da er unter keinen Umständen vorbestraft sein will. Aber seine treuen Anhänger würde auch das nicht stören - da bin ich mir sicher.

Wer Höcke wählt oder gar gut findet, muss mindestens ähnlich ticken wie er oder seine Gesinnung zumindest dulden. Da braucht mir auch niemand mit Ausreden zu kommen.

Ps.

Sehr viele Alt-Nazis und die vor Gericht gestellt wurde (bei den Nürnberger Prozessen bspw.) waren genauso und konnten einfach nicht zu dem stehen, was sie getan haben. Feige Dre...Bande.


melden

AfD

18.05.2024 um 13:03
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Gerichte sollten nicht Wahrscheinlichkeiten urteilen und begründen.
was ist denn nun eigentlich mit der Info die ich hier im Thread gelesen hatte, dass Höcke nachdem er schon angeklagt wurde für die Verwendung der Parole, diese nochmal verwendet hat?

ich finde in keinem Zeitungsartikel zum aktuellen Prozess eine Erwähnung dazu. hat das also nicht stattgefunden oder wird es dazu eine zweite Anklage geben? ich bitte um Quellen dazu, danke..

und warum ich dich geadded habe @Abahatschi - eben wenn dies so passiert ist, eine nochmalige Verwendung, dann kann man davon ausgehen dass er es schon beim ersten mal wissentlich verwendet hat?


melden

AfD

18.05.2024 um 13:13
ah ich hab den Post gefunden mit der Quelle dazu:

Beitrag von eckhart (Seite 4.276)
Zitat von eckharteckhart schrieb am 23.04.2024:Wenn er die Strafbarkeit gekannt hätte, so hätte er diese Parole niemals benutzt, sagt Höcke. Kann man das glauben? Zumindest teilweise hat Höcke die Parole erst im vergangenen Dezember erneut benutzt, damals kannte er die gegen ihn laufende Anklage längst. Trotzdem hat er bei einer Rede in Gera mit dem Thema und so gesehen auch mit dem Feuer gespielt. Er hat gerufen «Alles für!» und mit den Armen gerudert, damit die Menge «Deutschland!» ergänzt. Dafür hat er sich eine neue Anklage eingehandelt. Spätestens bei dieser kann er sich nicht mehr damit herausreden, die Strafbarkeit nicht gekannt zu haben. Diese Anklage wird hier allerdings nicht verhandelt.
danke @eckhart für den Zeitungslink der NZZ..

wenn das also wirklich so ist - dann finde ich eine Revision des Anwalts von Höcke total sinnlos.. wenn Höcke nachdem er schon angeklagt war die Parole nochmal verwendet, dann kann man wirklich davon ausgehen dass er es beim ersten mal auch schon wusste und bewusst die Parole verwendet hat?


1x zitiertmelden

AfD

18.05.2024 um 14:06
Zitat von RayWondersRayWonders schrieb:dann kann man wirklich davon ausgehen dass er es beim ersten mal auch schon wusste und bewusst die Parole verwendet hat?
Nicht zwingend.

Die Anwälte und Höcke selbst könnten immer noch argumentieren über die Bedeutung der Parole sowie sie in einem strafbaren Kontext (Zusammenhang) verwendet zu haben erst später durch Eintreten bestimmter Umstände wie Wissenserlangung durch Anklage gegen ihn gewusst zu haben - nicht bereits zum Zeitpunkt der ersten Verwendung.



Die Staatsanwaltschaft wird auch so schon (unabhängig davon später erneut die Parole verwendet zu haben) eine Menge vorgetragen, vorgelegt haben, um das Gericht am Ende davon überzeugt zu haben, dass man aus der vorgetragenen Gesamtschau auch schon bei Höckes erstmaliger Verwendung und weshalb er ja jetzt auch erst mal vorläufig verurteilt wurde - nur Vorsatz ableiten kann bzw. diese Parole wissentlich seiner Bedeutung wegen und sie auch in einem politischen Zusammenhang verwendet zu haben.


Sollte ihm eine zweite Anklage drohen, wird er sich gar nicht mehr herausreden können, sollte er nicht gerade bei zweiter Verwendung der Parole an Alzheimer erkrankt sein, lol.


Damit hat Höcke der StA sowie auch dem Gericht ein Geschenk gemacht. Das sehe ich auch so.


2x zitiertmelden

AfD

18.05.2024 um 14:09
Ist es nicht eigentlich auch der Strafbestand von Anstiftung zu einer Straftat - wenn man in einer Rede "Alles Für" sagt und die Menge dazu animiert "Deutschland" zu skandieren? :)


1x zitiertmelden

AfD

18.05.2024 um 14:47
Zitat von RayWondersRayWonders schrieb:Ist es nicht eigentlich auch der Strafbestand von Anstiftung zu einer Straftat - wenn man in einer Rede "Alles Für" sagt und die Menge dazu animiert "Deutschland" zu skandieren? :)
Gute Überlegung.

Könnte auf jeden Fall möglich sein, je nachdem wie man (Markiertes)
Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__26.html


definiert und auf/für einen jeweiligen Einzelfall auslegt.






Ps.


Theoretisch könnte auch Mittäterschaft in Frage kommen.
Mittäterschaft kann also durchaus definiert werden als die bewusste und auch gewollte gemeinsame Begehung einer Straftat. Jeder Mittäter muss dabei einen in Zusammenhang mit der Straftat stehenden, einen sogenannten „kausalen“ Tatbeitrag geleistet haben.
Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/mittaeter

Mit einfachsten Worten: Höcke legte vor - die Menge legte nach.
Beide H (Höcke) und M (Menge) haben ihren jeweiligen Anteil geleistet, sodass schließlich Taterfolg/Tatvollendung eintreten konnte.



Ps.




Oder könnte bspw. auch nur sukzessive Mittäterschaft sein:
Sukzessive Mittäterschaft liegt vor, wenn ein Täter mit der Ausführung der Tat schon begonnen hat und anschließend ein anderer dazutritt, so dass beide mit wechselseitiger Zustimmung gemeinsam weiterhandeln. Der Begriff sukzessiv stammt vom lateinischen „succedere“ und bedeutet „nachrücken“ bzw. „nachfolgen“.
Quelle: https://juratopia.de/sukzessive-mittaeterschaft/#:~:text=Sukzessive%20Mitt%C3%A4terschaft%20liegt%20vor%2C%20wenn,mit%20wechselseitiger%20Zustimmung%20gemeinsam%20weiterhandeln.&text=Der%20Begriff%20sukzessiv%20stammt%20vom,%E2%80%9Enachfolgen%E2%80%9C.






Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass sich die Menge nicht mit Unwissenheit herausreden könnte.





Alles wie gesagt nur könnte - nicht muss - nach reiner Laieneinschätzung.


melden

AfD

18.05.2024 um 17:49
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Die Anwälte und Höcke selbst könnten immer noch argumentieren über die Bedeutung der Parole sowie sie in einem strafbaren Kontext (Zusammenhang) verwendet zu haben erst später durch Eintreten bestimmter Umstände wie Wissenserlangung durch Anklage gegen ihn gewusst zu haben - nicht bereits zum Zeitpunkt der ersten Verwendung.
Es geht um die zweite Verwendung. Da war ihm die Anklage bekannt, er wusste um die Vorwürfe und nutzte die Parole dennoch erneut, wenn auch abgeschwächt, und unter Zuhilfenahme des Publikums. Das war erneut eine bewusste Handlung. Da wird er sich nicht rausreden können.


1x zitiertmelden

AfD

18.05.2024 um 20:05
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Es geht um die zweite Verwendung. Da war ihm die Anklage bekannt, er wusste um die Vorwürfe und nutzte die Parole dennoch erneut, wenn auch abgeschwächt, und unter Zuhilfenahme des Publikums. Das war erneut eine bewusste Handlung. Da wird er sich nicht rausreden können.
Zustimmung.

Sehe ja auch so:
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Sollte ihm eine zweite Anklage drohen, wird er sich gar nicht mehr herausreden können, sollte er nicht gerade bei zweiter Verwendung der Parole an Alzheimer erkrankt sein, lol.


Damit hat Höcke der StA sowie auch dem Gericht ein Geschenk gemacht. Das sehe ich auch so.
Vorhin ging es aber auch noch um die erste Verwendung und ob man bereits nur wegen zweiter Verwendung, die definitiv wissentlich geäußert worden sein muss, Vorsatz auch schon hinsichtlich erster Verwendung ableiten kann.


melden