AfD
17.05.2024 um 16:53Ich hab da auch so meine Zweifel, ne Geldstrafe wäre imho angesagt, sie wirds verschmerzen können.Star-Ocean schrieb:Ich glaube Cathy Hummels kein Wort.
kuno
Ich hab da auch so meine Zweifel, ne Geldstrafe wäre imho angesagt, sie wirds verschmerzen können.Star-Ocean schrieb:Ich glaube Cathy Hummels kein Wort.
@Star-OceanStar-Ocean schrieb:Wow einfach Wow. Es ging um die politische Einstellung, von Freunden und Familienmitgliedern bzw. deren Wahlverhalten. Nicht darum Gewalttäter zu decken. Ein besseres Beispiel ist dir dazu nicht eingefallen?
Es kommt bei bestimmten Aussagen aus der NS-Zeit immer auf den Kontext an, wo und in welchem Zusammenhang diese getätigt werden.Testbild schrieb:Björn Höcke möchte Cathy Hummels wegen Verwendung der selben SA-Parole anzeigen.
https://x.com/BjoernHoecke/status/1791363130632630762?ref_src=twsrc%5Egoogle%7Ctwcamp%5Eserp%7Ctwgr%5Etweet
Bin dann mal gespannt wie es mit "Vor dem Gesetz ist jeder gleich" dann aussieht.
Ich denke auch, dass die Hummels gute Chancen darauf hat, dass man in ihrem Fall erst gar kein Ermittlungsverfahren gegen sie einleiten wird, weil nicht mal ein Anfangsverdacht begründet werden kann.che71 schrieb:Die Anzeige gegen Hummels wird abgewiesen werden, weil die Äussage in einem unpolitischen Zusammenhang gefallen ist.
Wohl eher nicht will, da der Höcke alles andere als dumm sein dürfte.che71 schrieb:Höcke kann oder will die Zusammenhänge nicht verstehen und reagiert jetzt wie ein beleidigtes Kind.
Das denke ich auch. Bei Höcke ist jede Formulierung genau kalkuliert, der wusste sehr genau, was er da absondert.rhapsody3004 schrieb:Wohl eher nicht will, da der Höcke alles andere als dumm sein dürfte.
Gerichte sollten nicht Wahrscheinlichkeiten urteilen und begründen. Richter wissen auch nicht alles, deswegen werden ihre Urteile korrigiert, Du und ich kennen nicht alle Regelungen der jeweiligen Berufe zu 100%.rhapsody3004 schrieb:Eine bestimmte Ausbildung oder auch Studium kann die Wahrscheinlichkeit darauf, genau gewusst zu haben, um was für eine Parole es sich handelt, bereits erhöhen.
Eine "Achterbahnfahrt" sei das Verfahren gewesen, sagte Hummels nach der Verkündung. Gut möglich, dass die noch nicht vorbei ist, sondern erst in Karlsruhe endet.Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-muenchen-cathy-hummels-sieg-influencer-streit-schleichwerbung-instagram/
Hummels griff das damals dankbar auf: "Mein Account ist genau wie eine Frauenzeitschrift mit all ihren Facetten."
Nach Ermittlungen wegen russischer Geldzahlungen soll AfD-Kandidat Petr Bystron nicht mehr im Wahlkampf auftreten. Geplant war unter anderem ein Termin in Deggendorf.Quelle: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-05/afd-petr-bystron-wahlkampf-verzicht-auftritt-aufforderung
Ist er nicht. Ich vermute er will an seinem Opfer-Mythos basteln. "Wäh, ich werde verknackt und bei der Hummels wird das verfahren eingestellt. seht her, ich werde vom bösen Staat verfolgt"rhapsody3004 schrieb:Wohl eher nicht will, da der Höcke alles andere als dumm sein dürfte.
Das Problem ist ja, dass es zwar irgendwo sehr stumpf und billig sein mag, aber dennoch oder gerade bei populistischem Publikum, ggf. auch mit niedrigem Bildungshorizont und/oder Wut im Bauch auf Gesellschaft, Politik oder sonst was, verfänglich ist.alhambra schrieb:Ist er nicht. Ich vermute er will an seinem Opfer-Mythos basteln. "Wäh, ich werde verknackt und bei der Hummels wird das verfahren eingestellt. seht her, ich werde vom bösen Staat verfolgt"
Selbst der retourkutschenerfahrene Justitiar Steohan Brandner weiß da keinen Rat mehr:alhambra schrieb:"Wäh, ich werde verknackt und bei der Hummels wird das verfahren eingestellt. seht her, ich werde vom bösen Staat verfolgt"
Brandner zeigte sich weiterhin renitentQuelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-berlin-27o54623-stephan-brandner-ann-katrin-mueller-ordnungsgeld-faschistin/
Brandner habe auch weiterhin gegen das Unterlassungsgebot der einstweiligen Verfügung vom 11.01.2024 verstoßen, so das LG. Es solle Brandner erkennbar werden, dass die Titelverletzung nicht lohnend sei, sodass weitere Zuwiderhandlung künftig unterbleiben. Weiterhin seien auch seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen.
"Wir werden weiter mit allen zivil- und strafrechtlichen Mitteln gegen das unsägliche Gebaren Brandners vorgehen", betonte Müllers Anwalt Dr. Srocke gegenüber LTO. Brander hatte sich nach Erlass der einstweiligen Verfügung geweigert, eine Abschlusserklärung abzugeben, also die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anzuerkennen. Daher hatte Müller auch Hauptsacheklage erhoben. Wann darüber entschieden wird, ist noch nicht bekannt.
Nun, zumindest weiß ich, dass man aufgrund von vorliegenden Tatsachen, die wiederum alle auch nur Indizien für einen bestimmten Sachverhalt sein können - aus dieser zusammengetragenen Gesamtschau Vorsatz bzw. etwas vorsätzlich getan zu haben ableiten kann.Abahatschi schrieb:Gerichte sollten nicht Wahrscheinlichkeiten urteilen und begründen. Richter wissen auch nicht alles, deswegen werden ihre Urteile korrigiert, Du und ich kennen nicht alle Regelungen der jeweiligen Berufe zu 100%.
Selbstverständlich können das höhere Instanzen auch wieder anders bewerten.rhapsody3004 schrieb:Bei Höcke kam natürlich noch weit mehr hinzu, sodass man am Ende nur zulasten seiner wissentlich - also den Vorsatz - ableiten konnte.
was ist denn nun eigentlich mit der Info die ich hier im Thread gelesen hatte, dass Höcke nachdem er schon angeklagt wurde für die Verwendung der Parole, diese nochmal verwendet hat?Abahatschi schrieb:Gerichte sollten nicht Wahrscheinlichkeiten urteilen und begründen.
danke @eckhart für den Zeitungslink der NZZ..eckhart schrieb am 23.04.2024:Wenn er die Strafbarkeit gekannt hätte, so hätte er diese Parole niemals benutzt, sagt Höcke. Kann man das glauben? Zumindest teilweise hat Höcke die Parole erst im vergangenen Dezember erneut benutzt, damals kannte er die gegen ihn laufende Anklage längst. Trotzdem hat er bei einer Rede in Gera mit dem Thema und so gesehen auch mit dem Feuer gespielt. Er hat gerufen «Alles für!» und mit den Armen gerudert, damit die Menge «Deutschland!» ergänzt. Dafür hat er sich eine neue Anklage eingehandelt. Spätestens bei dieser kann er sich nicht mehr damit herausreden, die Strafbarkeit nicht gekannt zu haben. Diese Anklage wird hier allerdings nicht verhandelt.
Nicht zwingend.RayWonders schrieb:dann kann man wirklich davon ausgehen dass er es beim ersten mal auch schon wusste und bewusst die Parole verwendet hat?
Gute Überlegung.RayWonders schrieb:Ist es nicht eigentlich auch der Strafbestand von Anstiftung zu einer Straftat - wenn man in einer Rede "Alles Für" sagt und die Menge dazu animiert "Deutschland" zu skandieren? :)
Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__26.html
Mittäterschaft kann also durchaus definiert werden als die bewusste und auch gewollte gemeinsame Begehung einer Straftat. Jeder Mittäter muss dabei einen in Zusammenhang mit der Straftat stehenden, einen sogenannten „kausalen“ Tatbeitrag geleistet haben.Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/mittaeter
Sukzessive Mittäterschaft liegt vor, wenn ein Täter mit der Ausführung der Tat schon begonnen hat und anschließend ein anderer dazutritt, so dass beide mit wechselseitiger Zustimmung gemeinsam weiterhandeln. Der Begriff sukzessiv stammt vom lateinischen „succedere“ und bedeutet „nachrücken“ bzw. „nachfolgen“.Quelle: https://juratopia.de/sukzessive-mittaeterschaft/#:~:text=Sukzessive%20Mitt%C3%A4terschaft%20liegt%20vor%2C%20wenn,mit%20wechselseitiger%20Zustimmung%20gemeinsam%20weiterhandeln.&text=Der%20Begriff%20sukzessiv%20stammt%20vom,%E2%80%9Enachfolgen%E2%80%9C.
Es geht um die zweite Verwendung. Da war ihm die Anklage bekannt, er wusste um die Vorwürfe und nutzte die Parole dennoch erneut, wenn auch abgeschwächt, und unter Zuhilfenahme des Publikums. Das war erneut eine bewusste Handlung. Da wird er sich nicht rausreden können.rhapsody3004 schrieb:Die Anwälte und Höcke selbst könnten immer noch argumentieren über die Bedeutung der Parole sowie sie in einem strafbaren Kontext (Zusammenhang) verwendet zu haben erst später durch Eintreten bestimmter Umstände wie Wissenserlangung durch Anklage gegen ihn gewusst zu haben - nicht bereits zum Zeitpunkt der ersten Verwendung.
Zustimmung.Photographer73 schrieb:Es geht um die zweite Verwendung. Da war ihm die Anklage bekannt, er wusste um die Vorwürfe und nutzte die Parole dennoch erneut, wenn auch abgeschwächt, und unter Zuhilfenahme des Publikums. Das war erneut eine bewusste Handlung. Da wird er sich nicht rausreden können.
Vorhin ging es aber auch noch um die erste Verwendung und ob man bereits nur wegen zweiter Verwendung, die definitiv wissentlich geäußert worden sein muss, Vorsatz auch schon hinsichtlich erster Verwendung ableiten kann.rhapsody3004 schrieb:Sollte ihm eine zweite Anklage drohen, wird er sich gar nicht mehr herausreden können, sollte er nicht gerade bei zweiter Verwendung der Parole an Alzheimer erkrankt sein, lol.
Damit hat Höcke der StA sowie auch dem Gericht ein Geschenk gemacht. Das sehe ich auch so.