Seidenraupe schrieb:Wenn die AfD klagt, bekommt sie wahrscheinlich mal wieder Recht.
Ne, ist schwierig, es wurden wohl keine Verträge schriftlich geschlossen (eindeutig der Fehler der AFD), wäre die Firma real existent könnte man sich eventuell darauf berufen dass durch konkludentes Handeln (Annahme der Flyer unter den auf der Website angegebenen Gesichtspunkten) unter Formkaufleuten (tldr: unter Personen, natürlich wie juristisch, die per Gesetz Kaufmänner sind oder denen gleichgestellt, gelten andere Spielregeln als unter Privatleuten) doch ein Vertrag zustandegekommen ist, da hier aber keine "echte" Firma existiert kann sie auch kein Formkaufmann sein. Juristisch alles heikler als es auf den ersten Blick aussieht, für den Betrugssachverhalt z.B. fehlt die Bereicherungsabsicht seitens des "ZPS" (sie wollen ja niemandem einen konkreten Vermögensvorteil verschaffen, weder sich noch einem dritten), es kommen höchstens Sachverhalte wie arglistige Täuschung, Unterschlagung usw. in Frage. Hier kann man auch diskutieren, was jetzt genau zählt: man hat ihnen die Materialien freiwillig ausgehändigt, wurde aber über den Zweck getäuscht usw. - ganz abgesehen von diesen konkreten Fragen wird es natürlich schwierig, bei einer weitgehend pseudonym bzw. anonym organisierten Gruppe, die sich zudem noch teilweise im Ausland aufhält, umfangreich von Zeugnisverweigerungsrechten, Schutzrechten (Für "Künstler" und "Journalisten") und sonstigen Kanälen gebraucht macht und aus unklaren Quellen mit mangelhafter Dokumentation finanziert wird irgendwas konkret Greifbares aufzutreiben, woran man eine gerichtsfeste Anklage aufziehen kann. Straftaten sind da nicht mal sicher begangen worden, und für zivilrechtliche Forderungen wird's auf "Keine Gegenpartei erreichbar" hinauslaufen.