AfD
20.05.2018 um 00:48Schon allein wegen der Anwaltskosten.tudirnix schrieb:Es spielt nämlich gar keine Rolle, dass die Klage abgeschmettert wird, was auch ein Herr "Dr," Vosgerau weiß.
Die steigen auch mit der Verfahrensdauer.
Schon allein wegen der Anwaltskosten.tudirnix schrieb:Es spielt nämlich gar keine Rolle, dass die Klage abgeschmettert wird, was auch ein Herr "Dr," Vosgerau weiß.
Ne, das kann er nicht wissen, denn im Recht ist vieles fraglich. Was eben auch dazu führt, dass Rechtsanwalt und Staatsanwalt diametrale Ansichten haben. Das Recht ist eben auch eine Frage der Auslegung. Was eben auch dazu führt, dass Amtsgerichtsentscheidungen oft einkassiert werden. Aber bedeutet dass dann auch dass der Amtsrichter unfähig ist, weil er wissen musste das sein Urteil Kokolores ist und einkassiert wird?tudirnix schrieb:Es spielt nämlich gar keine Rolle, dass die Klage abgeschmettert wird, was auch ein Herr "Dr," Vosgerau weiß.
Bist Du Dir dessen gewiß, dass bei einem Gewinn der AfD die Identitäre Bewegung auf dem Brandenburger Tor die Lambda-Flagge hissen würde?kingari schrieb:Wer nicht klagt, der hat schon verloren und wer klagt, der kann vielleicht gewinnen.
aus dem Link von @che71kingari schrieb:Ne, das kann er nicht wissen
Vosgerau ist Wissenschaftler, er hat laut seiner Webseite eine Lehrbefugnis für die Fächer Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, Allgemeine Staatslehre und Rechtsphilosophie. Im Thoma-Haus präsentiert er sich als seriöser Vertreter seiner Disziplin. Artikel 16a des Grundgesetzes, in dem das Recht auf Asyl formuliert ist, müsse abgeschafft werden, fordert er seit geraumer Zeit in Gastbeiträgen.Ein Jurist mit Lehrauftrag an einer deutschen Universität kann das also nicht wissen? Soso....
Bist du dir bewusst dass bei einer abgeschmetterten Klage die Stalinisten jubeln werden und versuchen werden die Gulags wieder zu eröffnen?eckhart schrieb:Wer nicht klagt, der hat schon verloren und wer klagt, der kann vielleicht gewinnen.Bist Du Dir dessen gewiß, dass bei einem Gewinn der AfD die Identitäre Bewegung auf dem Brandenburger Tor die Lambda-Flagge hissen würde?Auch diesen Gedanken werden verantwortungsvolle Juristen in ihre Entscheidung einfließen lassen! @kingari
Na auf alle Fälle hast Du die AfD mit Stalinisten verglichen.kingari schrieb:Bist du dir bewusst dass bei einer abgeschmetterten Klage die Stalinisten jubeln werden und versuchen werden die Gulags wieder zu eröffnen?
Klingt blöd? Ja klar, so wie dein Einwand eben auch
Juristisch ist eben nicht alles immer klar, oder sind nun alle die vor Gericht gescheitert sind Idioten denen man jeden Auftrag entziehen sollte?tudirnix schrieb:Ein Jurist mit Lehrauftrag an einer deutschen Universität kann das also nicht wissen? Soso.... Dann sollte man ihm den Lehrauftrag doch entziehen. Ware die logische Konsequenz.
VT Sektor ist eine Rubrik weiter @kingarikingari schrieb:Bist du dir bewusst dass bei einer abgeschmetterten Klage die Stalinisten jubeln werden und versuchen werden die Gulags wieder zu eröffnen?
Text-Lese-Verständnis scheint unzureichend zu sein. Ich schrieb dass bei einer Abschmetterung die Stalinisten frohlocken werden und wohl ihre Gulags wieder eröffnen wollen, um dort die politischen Gegner zu entsorgen. Halt ganz in linksextremer Tradition und Natur.eckhart schrieb:Na auf alle Fälle hast Du die AfD mit Stalinisten verglichen.Der Vergleich mit Autoritären stimmt schon mal!
Ich verweise auf Beitrag von kingari (Seite 2.586)tudirnix schrieb:VT Sektor ist eine Rubrik weiter @kingari Im übrigen bestätigst du mit diesem Statement gerade meinen Post von 00:37 :D
...Sprich: die AfD hat hier absichtlich etwas angestoßen, wo sie nur verlieren kann. Dadurch kann sie sich selbst weiter in der Opferrolle suhlen. Gleichzeitig wird auch der Wahlkampf in Bayern bedient.
Der Antragsteller muss sich darauf berufen, dass er selbst oder das Verfassungsorgan, dem er angehört, in eigenen verfassungsmäßigen Rechten und Pflichten verletzt oder gefährdet ist, die ihm gerade gegenüber dem Antragsgegner zustehen. Ob der Antragsgegner sonstiges Verfassungsrecht beachtet hat, wird im Organstreitverfahren nicht geprüft, denn es dient nicht der allgemeinen Verfassungsaufsicht, sondern dem Schutz der Rechte der Verfassungsorgane im Verhältnis zueinander.
Der Antrag muss binnen sechs Monaten gestellt werden, nachdem der Antragsteller von dem beanstandeten Verhalten des Antragsgegners erfahren hat. Die Versäumung der Frist ist nicht heilbar. Im Interesse der Rechtssicherheit ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausgeschlossen.
...
Eine Replik, wie ein Wikipedia: Freudscher Versprecherkingari schrieb:Aber das war, wenn man den Verlauf ansieht, nur eine Replik auf einen vorangegangenen Kommentar
eine sprachliche Fehlleistung, bei der angeblich ein eigentlicher Gedanke oder eine Intention des Sprechers unwillkürlich zutage tritt.
Eben, und genau das meinte ich mit:kingari schrieb:Ich verweise auf Beitrag von kingari, Seite 2.586
undtudirnix schrieb:VT Sektor ist eine Rubrik weiter
Und schon wieder hast du mich ungewollt bestätigt. Danke :Dtudirnix schrieb:Im übrigen bestätigst du mit diesem Statement gerade meinen Post von 00:37 :D
was ist bezueglich der Verjährungsfrist damit, dass sie ihre Klage auch auf die Gegenwart MIT beziehen .... weil es ja - ihrer Meinung nach - jetzt IMMER NOCH so läuft, die Grenzen noch fuer jedermann offen sind bzw. die Sache sich seit damals nicht geändert hat.Fichtenmoped schrieb:Die Klage wird abgewiesen werden. Dazu gibt es zu viele Fehler.
1. Die AfD war 2015 nicht im Bundestag.
2. Die Verjährungsfrist von 6 Monaten ist abgelaufen. Selbst wenn man den Einzug der AfD in den Bundestag am 24.September als Fristbeginn ansieht.
Optimist schrieb:weil es ja - ihrer Meinung nach - jetzt IMMER NOCH so läuft, die Grenzen noch fuer jedermann offen sind bzw. die Sache sich seit damals nicht geändert hat.
Optimist schrieb:ihrer Meinung
du meinst also, die Grenzen sind nicht mehr fuer jedermann offen und seit damals hat sich etwas geändert - bezueglich dass jedermann nach D kann, WENN er sagt, er möchte Asyl?eckhart schrieb:Diese zwei Worte stimmen!
Nach wie vor muss man immer noch irgendwie nach Deutschland gelangen, bevor man Asyl beantragen kann ... was nicht so einfach ist, sonst müsste niemand Schleuser bezahlen ...Optimist schrieb:du meinst also, die Grenzen sind nicht mehr fuer jedermann offen und seit damals hat sich etwas geändert - bezueglich dass jedermann nach D kann, WENN er sagt, er möchte Asyl?
Du sagst es - NACH Deutschland - bis an die Grenze.... ist es sicherlich nicht so einfach.Issomad schrieb:Nach wie vor muss man immer noch irgendwie nach Deutschland gelangen
„Der Antrag wird keinen Erfolg haben, weil er unzulässig ist“: Der Staatsrechtler Joachim Wieland gibt der AfD-Verfassungsklage gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung keine Chance. Das macht er auch an formalen Fehlern fest.Aber schauen wir mal ;) Ich glaube auch überhaupt nicht, dass die AfD hier als Gewinner rauskommt :D