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AfD

87.834 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Familie, Wahlen, Partei ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: AfD

AfD

20.05.2018 um 01:35
Zitat von VenomVenom schrieb:Das macht er auch an formalen Fehlern fest.
die formalen Fehler beziehen sich - so wie ich es mitbekommen habe - darauf, dass Fristen ueberschritten worden waren, aber - lies mal dazu bitte hier:
Beitrag von Optimist (Seite 2.586)


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20.05.2018 um 01:37
Zitat von VenomVenom schrieb:Habe jetzt zwar nicht gelesen was davor gepostet wurde, aber ich find das interessanthttps://www.welt.de/politik/deutschland/article176520719/Joachim-Wiedland-Staatsrechtler-haelt-AfD-Verfassungsklage-gege...„Der Antrag wird keinen Erfolg haben, weil er unzulässig ist“: Der Staatsrechtler Joachim Wieland gibt der AfD-Verfassungsklage gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung keine Chance. Das macht er auch an formalen Fehlern fest. Aber schauen wir mal ;) Ich glaube auch überhaupt nicht, dass die AfD hier als Gewinner rauskommt :D
Dazu hat die AfD ja eine Pressekonferenz geben, auf welche ich hier verwiesen habe. Da wird dazu Stellung bezogen und ihre Ansicht erläutert. Es gibt also in Randbereichen, die allerdings entscheidend sind, gegensätzliche Ansichten.
Entscheiden wird aber am Ende das Bundesverfassungsgericht, on es formal abgewiesen wird oder zugelassen wird. Einfach mal ein wenig Geduld aufbringen


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Venom ehemaliges Mitglied

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20.05.2018 um 01:39
@Optimist
Naja da muss ich auch dem zustimmen was @eckhart geschrieben hat, nämlich, dass es lediglich ihre Meinung ist. Ich persönlich gebe der AfD da aber so oder so keine Chance, selbst wenn das in die "2. Runde" durchkommt.
Zitat von kingarikingari schrieb:Entscheiden wird aber am Ende das Bundesverfassungsgericht, on es formal abgewiesen wird oder zugelassen wird. Einfach mal ein wenig Geduld aufbringen
Das stimmt.


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20.05.2018 um 01:41
@Venom
es wurden bereits diverse Kommentare zu dieser absonderlichen Klage verlinkt und warum diese zum scheitern verurteilt ist. Ich habe den Eindruck, dass die entweder nicht gelesen werden warum auch immer nicht, bewusst ignoriert werden oder aber inhaltlich nicht verstanden werden bzw. werden wollen.

Der süße Traum Frau Merkel vor den Kadi ziehen zu wollen, darf bei der Anhängerschaft nicht bröckeln. Und die Pressekonfernez ist genau so Wischiwaschi und Augenwischerei, wie die Klage selbst. Aber gut, die Propagandmaschine muss laufen.


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20.05.2018 um 02:05
Zitat von kingarikingari schrieb:Ich warte einfach auf die gerichtliche Entscheidung und höre nicht auf dummbratziges Gebrabbel.
Wenn du nicht auf "dummbratziges Gebabbel" hörst, warum verteidigst du dann so vehement die Rechtsextremisten der AfD und willst nicht hören, was renommierte Juristen zu sagen haben?


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20.05.2018 um 02:16
@Landluft

Weil ich lieber auf eine Entscheidung des Gerichts warte, als auf die Erörterungen von unzähligen und unbedeutenden Juristen, die wie Quallen im Meer versammelt sind.
Und dir wünsche ich auch die Geduld


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AfD

20.05.2018 um 02:20
Zitat von kingarikingari schrieb:Ich warte einfach auf die gerichtliche Entscheidung und höre nicht auf dummbratziges Gebrabbel. Und wie haltet ihr es so? Ich rate euch: Übt euch in Geduld, denn das dürfte ja nicht schwer fallen, wo ihr euch doch so sicher seid
Du brauchst auf keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu warten, wenn es eine EuGH Entscheidung dazu schon gibt.

Ich weiß ja nicht was sich die AFD und Vosgerau von solchen Prozeßhanseleien versprichen, vielleicht dummbratziges Gebrabbel ?!
EU-Staaten dürfen sich freiwillig für aufgenommene Flüchtlinge zuständig erklären. Ansonsten ist aber auch bei ungewöhnlich hohen Zuwanderungszahlen der Einreisestaat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg entschied.

Er billigte damit indirekt die Flüchtlingspolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), hielt aber gleichzeitig an den Grundregeln der EU fest. (Az: C-490/16 und C 646/16)
https://www.focus.de/politik/deutschland/streit-um-aufnahme-von-fluechtlingen-europaeischer-gerichtshof-entscheidet-merkels-fluechtlingspolitik-war-rechtens_id_7400677.html
Das Urteil des EuGH galt auch als Prüfung für die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung. Mit dem Entschluss die Grenzen für Tausende Flüchtlinge zu öffnen, die in Budapest gestrandet waren, habe Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die Dublin-Regeln faktisch außer Kraft gesetzt, sagten Kritiker.

In diesem Fall wies der EuGH daraufhin, dass trotz der Dublin-Regeln Raum für einseitige Maßnahmen eines Staates bleibe, um die Lage zu entschärfen. Das berichtet unter anderem die "Süddeutsche Zeitung".

Deutschland hatte im Sommer 2015 zeitweise im Hinblick auf Syrer vom sogenannten Selbsteintrittsrecht Gebrauch gemacht. Die Bundesregierung hat damit Verfahren übernommen, die man auf andere Staaten hätte abwälzen können.

Nach den Worten des EuGH stehe eine solche Aktion nicht etwa im Widerspruch zum europäischen Asylsystem, berichtet die "Süddeutsche" weiter, sondern im Gegenteil: Die Maßnahmen entsprächen dem "Geist der Solidarität", der Grundlagen der Dublin-Verordnung.
https://www.huffingtonpost.de/2017/07/26/eugh-merkel-grenzen_n_17593224.html


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20.05.2018 um 02:27
@che71
Zitat von che71che71 schrieb:In diesem Fall wies der EuGH daraufhin, dass trotz der Dublin-Regeln Raum für einseitige Maßnahmen eines Staates bleibe, um die Lage zu entschärfen. Das berichtet unter anderem die "Süddeutsche Zeitung".

Deutschland hatte im Sommer 2015 zeitweise im Hinblick auf Syrer vom sogenannten Selbsteintrittsrecht Gebrauch gemacht.
Aus dem Video der PK ging fuer mich hervor, dass die AfD bezweifelt, ob dieses Selbsteintrittsrecht JETZT noch immer gelten kann, weil jetzt keine Lage mehr zu entschärfen ist.
Und weiterhin ist die AfD der Meinung, dass dieses Selbsteintrittsrecht NOCH praktiziert wird.

Dieser Meinung bin ich auch, wenn es tatsächlich noch so ist, dass jemand an der deutschen Grenze lediglich sagen muss, er wolle Asyl und kann daraufhin rein.


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20.05.2018 um 02:30
Zitat von kingarikingari schrieb:unbedeutenden Juristen
Darf man erfahren, wie genau deine juristischen Kompetenzen beschaffen sind, dass du dir erlauben kannst, die Juristen, die der AfD eine Niederlage vor Gericht vorhersagen, derart abzuqualifizieren? Oder ist das nur das üblich Mimimi der AfDeppen, die mit Widerspruch nicht umgehen können?


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20.05.2018 um 02:32
Zitat von LandluftLandluft schrieb:Darf man erfahren, wie genau deine juristischen Kompetenzen beschaffen sind, dass du dir erlauben kannst, die Juristen, die der AfD eine Niederlage vor Gericht vorhersagen, derart abzuqualifizieren? Oder ist das nur das üblich Mimimi der AfDeppen, die mit Widerspruch nicht umgehen können?
Nein, darfst du nicht, denn das wäre ot und userbezogen ;)


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20.05.2018 um 06:41
@che71

danke für deinen beitrag über den eugh!
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Aus dem Video der PK ging fuer mich hervor, dass die AfD bezweifelt, ob dieses Selbsteintrittsrecht JETZT noch immer gelten kann, weil jetzt keine Lage mehr zu entschärfen ist.
und gleichzeitig plärrt die afd immer wieder, das sich seit 2015 nichts geändert hat und die flüchtlinge zu aber tausende in unser land strömen
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Und weiterhin ist die AfD der Meinung, dass dieses Selbsteintrittsrecht NOCH praktiziert wird.
ja und!


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20.05.2018 um 07:28
@dasewige
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Aus dem Video der PK ging fuer mich hervor, dass die AfD bezweifelt, ob dieses Selbsteintrittsrecht JETZT noch immer gelten kann, weil jetzt keine Lage mehr zu entschärfen ist.
Zitat von dasewigedasewige schrieb:... dass sich seit 2015 nichts geändert hat und die flüchtlinge ...in unser land strömen
lies bitte noch mal genau was ich schrieb -> genau das was du schreibst, sollte mein Satz auch ausdruecken ....
... und zwar, dass sich eben NICHTS geändert hat und das Selbsteintrittsrecht jetzt immer NOCH umgetzt wird bzw. immer noch jeder nach D ungehindert rein kommt, wenn er Asyl möchte ...
... und das, obwohl KEINE besondere Lage entschärft werden muss - so wie das vor 3 Jahren der Fall war. Die AfD bezweifelt jedoch, dass dieses Selbsteintrittsrecht auch JETZT NOCH zur Anwendung kommen sollte oder darf.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Und weiterhin ist die AfD der Meinung, dass dieses Selbsteintrittsrecht NOCH praktiziert wird.
Zitat von dasewigedasewige schrieb:ja und!
Ja siehst du, auch mit dieser Bemerkung bestätigst du, was die AfD sagt.
Und genau DARAUF basiert u.a. deren Klage, nämlich, dass es jetzt IMMER NOCH aufrecht erhalten wird - dieses Selbsteintrittsrecht - wie vor 3 Jahren, obwohl JETZT gar KEIN Ausnahmezustand mehr herrscht den man entschärfen muesste .

Sieht so aus, als hast du mich missverstanden.


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20.05.2018 um 07:32
@Optimist


mal wieder das raus gesucht was dir gerade in den kram passt.


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20.05.2018 um 07:35
@dasewige
meine Aussagen passen genauso, wenn ich ALLES zitiere, ich hatte nur die wichtige Essenz zitiert.
Machen wir mal die Probe:
Zitat von dasewigedasewige schrieb:und gleichzeitig plärrt die afd immer wieder, das sich seit 2015 nichts geändert hat und die flüchtlinge zu aber tausende in unser land strömen
ob sie plärren oder nicht und ob es jetzt noch viel oder wenige Leute sind die ueber die Grenze kommen ist gar nicht relevant.
Relevant ist DASS es NOCH passiert - also das Selbsteintrittsrecht noch zur Anwendung kommt.
Das wird u.a. von der AfD angeprangert bzw. hinterfragt.

Uebrigens hatte ich dann noch was angefuegt nachträglich:
Zitat von OptimistOptimist schrieb: Die AfD bezweifelt jedoch, dass dieses Selbsteintrittsrecht auch JETZT NOCH zur Anwendung kommen sollte oder darf.



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20.05.2018 um 08:18
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Optimist schrieb:
Die AfD bezweifelt jedoch, dass dieses Selbsteintrittsrecht auch JETZT NOCH zur Anwendung kommen sollte oder darf.
Selbsteintritt im Asylrecht
Im europäischen Asylrecht wird von Selbsteintritt gesprochen, wenn ein Staat, in dem ein Asylbewerber ein Schutzgesuch stellt, aufgrund der Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin III) für die Bearbeitung des Schutzgesuchs eigentlich nicht zuständig wäre, aber auf die Überstellung des Migranten an den zuständigen Staat gemäß Art. 17 Verordnung (EU) Nr. 604/2013 verzichtet und das Asylverfahren selbst durchführt.

Die Bezeichnung des Selbsteintritts wird von der Verordnung selbst nicht verwendet, ist aber in der deutschen Literatur und Rechtsprechung weit verbreitet.[1]

Verzichte auf Überstellungen beruhen zumeist auf den Verhältnissen in den an und für sich zuständigen Staaten, deren Aufnahmesysteme sogenannte systemische Mängel im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs aufweisen,[2] oder auf Praktikabilitätserwägungen. Deutschland hat von der Möglichkeit des Selbsteintritts bisher systematisch im Falle von Schutzsuchenden, die über Griechenland eingereist waren,[3] und generell bei syrischen Schutzsuchenden[4] Gebrauch gemacht.

Wikipedia: Selbsteintritt#Selbsteintritt im Asylrecht

Was die AFD bezweifelt oder nicht ist völlig egal, denn es geht um den praktischen Umgang mit den Schutzsuchenden. Es gibt keine generellen Grenzkontrollen innerhalb der EU mehr.
Die Bundesregierung entscheidet über die Möglichkeit des Selbsteintritts und nicht die AFD. Da spielt es auch keine Rolle ob wenige oder viele Schutzsuchende kommen.

Das Verfahren für den Selbsteintritt ist in dem zitierten Text erklärt.


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AfD

20.05.2018 um 08:31
@che71
Zitat von che71che71 schrieb: Das Urteil des EuGH galt auch als Prüfung für die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung. Mit dem Entschluss die Grenzen für Tausende Flüchtlinge zu öffnen, die in Budapest gestrandet waren, habe Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die Dublin-Regeln faktisch außer Kraft gesetzt, sagten Kritiker.
In diesem Fall wies der EuGH daraufhin, dass trotz der Dublin-Regeln Raum für einseitige Maßnahmen eines Staates bleibe, um die Lage zu entschärfen. Das berichtet unter anderem die "Süddeutsche Zeitung".

Deutschland hatte im Sommer 2015 zeitweise im Hinblick auf Syrer vom sogenannten Selbsteintrittsrecht Gebrauch gemacht. ...

https://www.huffingtonpost.de/2017/07/26/eugh-merkel-grenzen_n_17593224.html
Bitte das Unterstrichene beachten -> darauf bezieht sich die AfD wohl, so wie ich das in dem Video von der PK rausgehört hatte.
Es gilt also deren Meinung nach jetzt keine Lage mehr zu entschärfen und somit auch kein Grund mehr fuer Selbsteintrittsrecht. So jedenfalls ihre Argumentation.

Ob sie damit durchkommen oder nicht, steht natuerlich wieder auf einem anderen Blatt.


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20.05.2018 um 08:37
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Bitte das Unterstrichene beachten -> darauf bezieht sich die AfD wohl, so wie ich das in dem Video von der PK rausgehört hatte.
Es gilt also deren Meinung nach jetzt keine Lage mehr zu entschärfen und somit auch kein Grund mehr fuer Selbsteintrittsrecht. So jedenfalls ihre Argumentation.
Die AFD und du haben nicht verstanden, das es nicht darauf ankommt wie viele Schutzsuchende kommen.

Nochmal, was gibt es an dieser Erklärung nicht zu verstehen:
Zitat von che71che71 schrieb:Verzichte auf Überstellungen beruhen zumeist auf den Verhältnissen in den an und für sich zuständigen Staaten, deren Aufnahmesysteme sogenannte systemische Mängel im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs aufweisen,[2] oder auf Praktikabilitätserwägungen.
Wikipedia: Selbsteintritt#Selbsteintritt_im_Asylrecht


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20.05.2018 um 08:54
@che71
Zitat von che71che71 schrieb:Die AFD und du haben nicht verstanden, das es nicht darauf ankommt wie viele Schutzsuchende kommen.
Das habe ich durchaus verstanden.
Es geht darum, ob jetzt noch eine Lage - wie damals in Ungarn - entschärft werden muesste.
Die AfD ist der Meinung, das sei nicht der Fall, denn es muss keine humanitäre Hilfe mehr fuer Ungarn z.B. geleistet werden.
Ob man also derzeit immer noch DAHINGEHEND humanitäre Hilfe leisten muss UM eine Lage zu entschärfen, obwohl die Fluechtlingströme aus Ungarn vereppt sind...
... wie gesagt, ob es immer noch eine Lage zu entschärfen gilt, das ist diese strittige Frage.
Zitat von che71che71 schrieb:Wikipedia: Selbsteintritt#Selbsteintritt_im_Asylrecht
ich habe die Passagen zum Selbsteintritt begriffen. Wie ich es jedoch einschätze, ist es durchaus interpretierbar und deshalb wirds wohl als strittig angesehen.
Jedoch denke auch ich, diese Klage wird keinen Bestand haben, weil man es nicht so interpretieren wird, wie es die AfD tut.


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20.05.2018 um 09:54
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Jedoch denke auch ich, diese Klage wird keinen Bestand haben, weil man es nicht so interpretieren wird, wie es die AfD tut.
Nichts ging über einen gesunden Nachtschlaf!
Denn: Viele Worte um nichts!


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AfD

20.05.2018 um 12:12
Zitat von eckharteckhart schrieb:Viele Worte um nichts!
DEINE Meinung mit dem "nichts"
In meinen Augen bleibt es weiterhin Interpretationssache, wie das mit dem Selbsteintrittsrecht zu sehen ist.
Und wir werden alle noch zeitig genug sehen, wie das Gericht entscheidet.


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