Abahatschi schrieb:nicht des Kindes.
Auch des Kindes. Die Eltern entscheiden - solange das Kind das nicht kann - in vielen Fällen für das Kind.
Es gibt auch das Konzept des "Staates als Erzieher". Das hat aber in der Vergangenheit weit mehr geschadet als genutzt.
Abahatschi schrieb:Ich frage mich wo ist der Unterschied zwischen dem Eingriff in die Orgasmusfähigkeit/Begünstigung/Verhinderung bei Männer und Frauen ist.
In meiner Familie gibt es auch Gynäkologen. Ich denke, wenn Du mal die Folgen einer weiblichen Beschneidung gesehen hättest (Du könntest sicher auch Bilder finden), wirst Du das nicht gleich gewichten.
Es gibt auch "geringfügigere" Beschneidungen am weiblichen Genital - aber in der Regel bedeutet eine Beschneidung Inkontinenz, Fisteln und dauerhafte Schmerzen. Frauen, die aus schlecht versorgten Gebieten zu uns kommen, verfaulen da sprichwörtlich. (Befriedigender) Geschlechtsverkehr ist faktisch unmöglich.
Bei der Entfernung der Vorhaut ist - meines Wissens - in den allermeisten Fällen, keine Einschränkung vorhanden.
Das ist dann schlicht ein gewaltiger qualitativer Unterschied.
Hinzu kommt, was
@shionoro weiter oben richtig gesagt hat. Ein weiterer Aspekt ist, wie sehr eine Tradition gesellschaftlich verankert ist.
Abahatschi schrieb:Quatsch - Leute die Tote billigend im Verkehr in Kauf nehmen werden wegen Mord angeklagt.
Das ist etwas völlig anderes. Auch der Beschneider will keine schwere Folge.
Aber die Handlung selbst bewirkt ein Risiko. Würde ich die Handlung unterlassen, wäre auch das Risiko weg.
Abahatschi schrieb:Ich finde deinen Vergleich echt schäbig.
Weil Du - wie leider viele andere - Vergleiche intellektuell nicht verstehst. Es gibt bei Vergleichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Gemeinsamkeiten kann man vergleichen. Man kann - in bestimmten Aspekten - Äpfel mit Birnen vergleichen.
Und hier ist es sogar nochmal einfacher:
In beiden Fällen gibt es eine Handlung, die ausschließlich aus einer Tradition (oder Bequemlichkeit) heraus statt findet und die ein bestimmtes Risikopotential beinhaltet. Kein Autofahrer kann garantieren, dass seine Handlung niemanden verletzt oder tötet.