Feuerseele
Diskussionsleiter
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
dabei seit 2018
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
Welche Freiheiten muss Religionsfreiheit gewähren und welche nicht?
19.05.2019 um 15:21Um einer Sache oder Angelegenheit oder sonstigen Bedürfnissen Freiheit gewähren zu können, müssen m.E. die jeweiligen Grundlagen des Betreffenden feststellbar sein.
Da z.B die Religionsfreiheit gewährt wird, muss der Staat m.E. genau wissen was er da alles erlaubt oder erlauben muss. Also worin die Nutzung der Freiheit z.B. Religonsfreiheit sich sodann im Gebrauch der Freiheit ausdrückt.
Jede Religon existiert mit ihren Schriften.
Ohne schriftlich formulierten Texten zur jeweiligen Religion, gibt es meiner Kenntis nach keine Religion.
Die Schriften liefern ja sozusagen den "Beweis" einer Religionsexistenz.
Religonsfreiheit darf m.E. die willkührliche Erweiterung einer Religion nicht beinhalten.
Die Religionsfreiheit muss sich m.E. nur nach dem Grundsätzlichen einer Religion ausrichten, nicht nach deren später hinzukommenen Interpretationen.
Desweiteren können Kriterien gesetzt werden. Diese Kriterien können und müssen m.E., durch den Staat bestimmt werden. Das geht ohne dass dabei die Freiheit (z.B. Religionsfreiheit) leidet.
Der Staat hat ja nicht nur die Freiheit zu gewähren, sondern muss auch für das Mindestmaß an Wohlergehen aller sorgen. Ohne die einhaltungd er goldene Mitte geht das nicht.
Also muss herausgefunden (haargenau analysiert, überlegt) werden, wie Religonsfreiheit in ihrem Mindestmaß aussehen muss.
Alles was über das Mindestmaß bezüglich der Religonsfreiheit geht, ist reine Privatsache, die keinen Außenstehenden negativ beeinflussen darf.
Je nach Bedarf kann m.W. auch alles mit dem "Zeitfaktor" geregelt werden. Das zeitweise erlauben oder nicht erlauben. Oder mit dem "Örtlichkeitsfaktor", der örtlichen Erlaubnis oder Nichterlaubnis.
Fragen:
- Wo steht im Koran, dass Kinder Kopftuch tragen müssen?
- Können die Menschen, die auf die Religonsfreiheit bezug nehmen und diese einfordern, anhand von ihren religösen Texten nachweisen, dass das Tragen von Kopftüchern bei Kindern, ein religöses Muss ist?
- Kennen die die Religionsfreiheit einfordernden die aussagkräftigen schriftlichen Textstellen selbst und können sie diese mitteilen?
- Wenn der Religöse (Religionszeichentragender) die Textstelle selbst nicht kennt oder diese ggf gar nicht existiere, wie wird denn die Religionsfreiheit und das Tragen dürfen von religösen Zeichen benutzt? Ist das dann nicht die Ausnutzung von Religionsfreiheit?
Was wird dann gewährt? Willkühr?...oder im schlimmsten Fall Narrenfreiheit?
Die grundsätzliche erste Grundlage der Religionsfreiheit liefern die jeweiligen Schriften.
Ich bin dafür, dass die Streitobjekte wie z.B. das Kopftuch, in klarer schriftlicher Formulierung über ihre Anwendung, in den jeweiligen religiösen Texten stehen muss.
Um einen so weitgreifenden und allgemeinheitsbetreffenden Anspruch auf Freiheit erheben zu können, müssen m.E. Beweise vorliegen, dass etwas notwendig ist. Denn andernfalls wird Freiheit zur Willkührlichkeit oder gar Narrenfreiheit heranwachsen/mutieren. So entsteht immer mehr Chaos.
Freiheit ist ein sehr hohes, sehr wertvolles Gut, welches in der Mitte von 2 liegt:
Unfreiheit ---> Freiheit --> Narrenfreiheit.
Die Qualität der Freiheit kann durch Willkührlichkeit langsam aber sicher vermindert werden.
Vernünftige Menschen wollen die Freheit erhalten und grenzen nur den Teil der Narrenfreiheit und eigensinnige Willkürlichkeit ein.
Freiheitserhaltung bedingt die Grenzen zur Narrenfreiheit und Unfreiheit zu erkennen.
So, dass ist das was mir zum Thema einfällt.
Fällt euch dort draußen auch was dazu ein?
LG
Da z.B die Religionsfreiheit gewährt wird, muss der Staat m.E. genau wissen was er da alles erlaubt oder erlauben muss. Also worin die Nutzung der Freiheit z.B. Religonsfreiheit sich sodann im Gebrauch der Freiheit ausdrückt.
Jede Religon existiert mit ihren Schriften.
Ohne schriftlich formulierten Texten zur jeweiligen Religion, gibt es meiner Kenntis nach keine Religion.
Die Schriften liefern ja sozusagen den "Beweis" einer Religionsexistenz.
Religonsfreiheit darf m.E. die willkührliche Erweiterung einer Religion nicht beinhalten.
Die Religionsfreiheit muss sich m.E. nur nach dem Grundsätzlichen einer Religion ausrichten, nicht nach deren später hinzukommenen Interpretationen.
Desweiteren können Kriterien gesetzt werden. Diese Kriterien können und müssen m.E., durch den Staat bestimmt werden. Das geht ohne dass dabei die Freiheit (z.B. Religionsfreiheit) leidet.
Der Staat hat ja nicht nur die Freiheit zu gewähren, sondern muss auch für das Mindestmaß an Wohlergehen aller sorgen. Ohne die einhaltungd er goldene Mitte geht das nicht.
Also muss herausgefunden (haargenau analysiert, überlegt) werden, wie Religonsfreiheit in ihrem Mindestmaß aussehen muss.
Alles was über das Mindestmaß bezüglich der Religonsfreiheit geht, ist reine Privatsache, die keinen Außenstehenden negativ beeinflussen darf.
Je nach Bedarf kann m.W. auch alles mit dem "Zeitfaktor" geregelt werden. Das zeitweise erlauben oder nicht erlauben. Oder mit dem "Örtlichkeitsfaktor", der örtlichen Erlaubnis oder Nichterlaubnis.
Fragen:
- Wo steht im Koran, dass Kinder Kopftuch tragen müssen?
- Können die Menschen, die auf die Religonsfreiheit bezug nehmen und diese einfordern, anhand von ihren religösen Texten nachweisen, dass das Tragen von Kopftüchern bei Kindern, ein religöses Muss ist?
- Kennen die die Religionsfreiheit einfordernden die aussagkräftigen schriftlichen Textstellen selbst und können sie diese mitteilen?
- Wenn der Religöse (Religionszeichentragender) die Textstelle selbst nicht kennt oder diese ggf gar nicht existiere, wie wird denn die Religionsfreiheit und das Tragen dürfen von religösen Zeichen benutzt? Ist das dann nicht die Ausnutzung von Religionsfreiheit?
Was wird dann gewährt? Willkühr?...oder im schlimmsten Fall Narrenfreiheit?
Die grundsätzliche erste Grundlage der Religionsfreiheit liefern die jeweiligen Schriften.
Ich bin dafür, dass die Streitobjekte wie z.B. das Kopftuch, in klarer schriftlicher Formulierung über ihre Anwendung, in den jeweiligen religiösen Texten stehen muss.
Um einen so weitgreifenden und allgemeinheitsbetreffenden Anspruch auf Freiheit erheben zu können, müssen m.E. Beweise vorliegen, dass etwas notwendig ist. Denn andernfalls wird Freiheit zur Willkührlichkeit oder gar Narrenfreiheit heranwachsen/mutieren. So entsteht immer mehr Chaos.
Freiheit ist ein sehr hohes, sehr wertvolles Gut, welches in der Mitte von 2 liegt:
Unfreiheit ---> Freiheit --> Narrenfreiheit.
Die Qualität der Freiheit kann durch Willkührlichkeit langsam aber sicher vermindert werden.
Vernünftige Menschen wollen die Freheit erhalten und grenzen nur den Teil der Narrenfreiheit und eigensinnige Willkürlichkeit ein.
Freiheitserhaltung bedingt die Grenzen zur Narrenfreiheit und Unfreiheit zu erkennen.
So, dass ist das was mir zum Thema einfällt.
Fällt euch dort draußen auch was dazu ein?
LG