AlteTante schrieb am 02.06.2019:Feuerseele schrieb:
Die Bewegungsfreiheit des Menschen ist auch dann eingeschränkt, wenn er nicht richtig mitdenkt.
Wenn ich Bewegungsfreiheit schreibe, dann meine ich auch Bewegungsfreiheit und nichts anderes, gar Geistiges.
Eben, eben, eben.
Was hat Bewegungsfreiheit mit Religionsfreiheit zu tun?
Religion und Glaube ist kein körperlich Bewegungsbehinderndes. ...es IST eine Geistige Angelegenheit. Es ist keine bewegungsbehinderndes Ding. Nur Burkas behindern durch ihr Material, Kopftücher nicht, denn die haben zu wenig Stoff.
Es geht hier UM das Kopftuchtragen.
Kopftücher werden nur auf dem Kopf getragen, die Beinfreiheit bleibt erhalten und somit bleibt die natürliche Bewegungsfreiheit des Körpers erhalten.
Wenn du über Burkas und diese die nur die Augen frei läßt, sprichtst, so redest du an dem was ich meine und am Thema vorbei.
Religionsfreiheit muss zuerst im Sinne der reinen Vernunft zum Text formuliert werden, weil sonst kein Mensch vernünftig mitdenken und
danachhandeln kann.
Jede Urteilssprrechung bedingt die Schrift, also das geschriebene Wort. VorSchriften müssen aussagekräftig und klar formuliert werden.
Jeder Richter, dem ein Fall zur Religionsfreiheit vorgelegt wird, muss sich auf den Text/Vorschrift beziehen und klare Aussagen machen können. Diese Gesetzestexte müssen bedingungslos der reinen Vernunft und Logik folgen/dienen. Gott ist da irrrlevant. Aber ein guter Gott stimmt dem zu, denn er MUSS ebenfalls der Vernunft und Logik folgen.
Religionsfreiheit durch religöse Zeichen zeigen:Getragene Gegenstände/Zeichen weisen nur auf die jeweilige Form des Glaubes hin. Niemand sollte sich daran stören.
Jeder soll nach seinem Glauben tragen dürfen was der Tradition nach dazu gehört, ABER DABEI darf es m.E. nicht dazu kommen, dass eine Tradition unsiniger weise erweitert wird.
DARUM bilden nur alte Traditionen das Grundmaterial eines Urteiles darüber OB die Religionsfreiheit angegriffen oder gewährt wurde.
Die alten Traditionen reichen UM seinenen jeweiligen Glauben gerecht kommen zu können und zu zeigen. Es müssen und dürfeen keine weiteren religöse "Pfürze" erlaubt sein. Denn das ist purer Unsinn = Unvernunft.
Ansonsten gilt sowieso die Regel, dass die Zeit alles weitere regelt.
Das Kopftuchtragen kann mit der Zeit irelevant für das Glauben werden und somit wird es automatisch verschwinden.
Du sagtest, dass das Kopftuch eine Bewegungsbehinderung ist.
Ich sage, dass es das nicht ist. ..weil ein Kopftuch nur auf dem kopf ist und nicht behindert.
Wenn du, die Burka meinst oder die die nur die Augen frei läßt, dann sprichtst du von etwas anderem als das Kopftuch.
Das Ganzköper-Tuch behindert freilich die Bewegung, aber dies ist hier nicht die Streitsache um der es bei der Frage geht. Die hier behandelte Frage bezeht sich auf das Tragen eines KOPFtuches, nicht auf das Tragen eines Ganzkörperstoffes mit und ohne Gesichtsverdeckung.
Ich freue mich wahrlich sehr
ÜBER JEDEN Gläubigen.
Somit freue ich mich auch sehr über JEDES Zeichen. Viele Zeichen zeigen den Gottglaube an. Das ist wunderschön, das "Schmeckt" mir sehr. Die einzigen Menschen denen das nicht so gut "schmeckt" sind Atheisten.
AlteTante schrieb am 02.06.2019:Und wenn es dabei um Kinder geht, dann meine ich die Möglichkeit, frei herumtoben und damit auch seine körperlichen Fähigkeiten entwickeln zu können.
Feuerseele schrieb:
An den weiche Kopftüchern, die sich auf dem Kopf des Anderen befinden, kann sich keiner anderer Mensch verletzen.
Wie ich das mit den Verletzungen der Rechte gemeint habe, habe ich geschrieben.
Warum sprichtst du dann vom Herumtoben? Wie verhindern Rechte das Herumtoben? ..das tun sie doch auch nur wieder per Gesetz, und jedes Gesetz ist etwas Geistiges, weil es einem Denken und seiner Denkweise FOLGT und befolgt.
Denken =Geistigs TUN.
Wenn man sich über die Religionsfreiheit Gedanken macht, so muss ja auch der Gedanke an dem was verboten werden muss gedacht werden.