zigushen
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Argumente pro Religionsfreiheit gesucht
23.08.2017 um 00:24Mir ist bewusst, dass es viele Länder gibt, in denen Menschen wegen ihrem Glauben oder vor allem Nicht-Glauben verfolgt werden. Dort ist Religionsfreiheit (positive wie negative) meiner Meinung nach zu unterstützen, weil niemand deswegen verfolgt werden sollte. Besser wäre allerdings noch, dort gleich Meinungs- und Versammlungsfreiheit einführen.
Hier haben wir beides und weder Religöse noch Atheisten müssen deswegen noch besonders geschützt werden. Die Religionsfreiheit dient nur noch zur Rechtfertigung von Privilegien.
GG Art 3
GG Art 5
GG Art 8
Wozu also - unter der Voraussetzung, dass man Religionen die gleichen Rechte, wie allen anderen, aber eben keine Privilegien zugestehen möchte - noch zusätzlich Religionsfreiheit?
GG Art 4
(Ich weiß, dass die Frage theoretischer Natur ist und unsere Enkel eine Streichung
der Religionsfreiheit nicht mehr erleben werden. Selbst für eine Abschaffung der bereits bestehenden Privilegien bin da pessimistisch.)
Hier haben wir beides und weder Religöse noch Atheisten müssen deswegen noch besonders geschützt werden. Die Religionsfreiheit dient nur noch zur Rechtfertigung von Privilegien.
GG Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.Jeder kann glauben was er mag, ohne deswegen benachteiligt zu werden. Ein Recht darauf, dass seine Meinung ernst genommen oder privilegiert wird, hat natürlich trotzdem niemand.
[...]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
GG Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. [...]Dennoch bleibt es jedem unbenommen, allen anderen mitzuteilen, was er so glaubt. Sofern er andere damit nicht beleidigt oder nötigt, sich einfach an die Gesetze hält. Wachturm verteilen, Kampagne zum Kirchenaustritt starten? Kein Problem.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
GG Art 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.Und wenn mehrere dasselbe glauben, können sie ihre Gottesdienste und Treffen abhalten, dabei beten oder diskutieren, ganz wie es beliebt. Auch für ihre Sache werben, ob im Rahmen einer Prozession oder einer Demo, ist kein Problem. Achtung der Gesetze vorausgesetzt. Sollte keine Zumutung sein.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Wozu also - unter der Voraussetzung, dass man Religionen die gleichen Rechte, wie allen anderen, aber eben keine Privilegien zugestehen möchte - noch zusätzlich Religionsfreiheit?
GG Art 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.Oder vielleicht besser gefragt: Warum sollten wir Art 4 ins Grundgesetz aufnehmen, wenn er nicht schon drin wäre?
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(Ich weiß, dass die Frage theoretischer Natur ist und unsere Enkel eine Streichung
der Religionsfreiheit nicht mehr erleben werden. Selbst für eine Abschaffung der bereits bestehenden Privilegien bin da pessimistisch.)