Die Diskusion ist m.E. an vielen Stellen unvernünftig.
Bitte beachtet den Grund WARUM das Kopftuch getragen wird.Bitte denkt auch daran, dass die Sonne in geschlossenen Räumen nur durch das Fenster hinein scheinen kann.
Die Sonne scheint in Räumen
nicht direkt auf die Köpfe. Eine Schule ist einer dieser Räume.
Für die Denk-Fehlervermeidung gibt es nur ein einziges Mittel: ALLE 3 "Kat" müssen erkannt werden. Ohne diese Denkweise, denkt der Mensch nicht an alles.
Der Ort, die vorherrschende Umstände (Umwelt/Umfeld-Faktoren)
+ Zeitpunkt und die Phasen, kurz/lang
+ WISSEN was JETZT zählt und wichtig ist, bilden die Erkenntis und so die Kenntis und damit das Urteil.
Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile.
Stellt eurem Selbst mal diese Frage und schaut was euer Ich dazu sagt:
Vielleicht haben die Religionsvorschriften
ursprünglich nur zwischen geschlossen und freien Raum unterschieden?
Vielleicht sind derartige Kleiderordnungen durch klimabedingte Zustände entswickelt worden und so in einem Religionskonstrukt hineingeflossen? Dann ist das Tragen des Tuches länderbedingt, durch klimatische Verhältnisse.
In Deutschland scheint die selbe Sonne, aber anderorts ist sie heißer/intensiver obwohl sie die selbe Sonne ist.
Das Selbe wirkt nicht gleich!<--..(..das ist wie mit Prozentsätzen-->die Selben bewirken Ungleichheit und führen zu Ungerechtigkeit.)
taren schrieb:Feuerseele schrieb:
In Streitfall muss der Staat eingreifen.
Wie gesagt, tauchte die Frage, in den Nachrichten auf, OB die Religinsfreiheit verletzt wird, wenn man Kindern das Kopftuchtragen verbietet.
Wie will der Staat dies beurteilen können ohne die Relgionstraditionen zu kennen?
Und die Frage OB hierzu nur die alten Traditionen zählen oder auch neuerfundene Tragweisen dazu zählen, ist eine berechtigte Frage, die nach eine Antwort sucht.
Mal ein Beispiel Familie A geht jeden Sonntag brav in die Kirche, Familie B geht nur einmal im Monat und Familie C geht nur zu den Feiertagen in die Messe. Familie A hält natürlich nicht viel von B und C und die katholische Kirche sicherlich auch nicht. Willst du jetzt A, B und C jeden Sonntag wie früher in die Kirche zwingen und man wie damals Protokoll führt. Wer nicht regelmäßig beichtet, wird dann wieder schief angesehen usw... Sorry aber das ist mir ein Rückschritt in die Zeit vor 1950...
Die Zeit, also hier die Häufigkeit, pro Person, ist relativ.
Es steht jedem Einzlenen frei, selbst zu entscheiden
wie oft, er die Religionsfreiheit NUTZT.Die Religionsfreiheit ist unabhängig der Nutzungshäufgkeit gegeben.
Die Religionsfreiheit ist rund um die Uhr gültig.
Selbst bei sehr geringem Gebrauch ist sie unumstößlich gültig.
Wer, wann wie oft, das "Ding" benutzt, also die ReligionsFreiheit, steht jedem absolut frei (Selbstbestimmung).
Das nutzlos gewordene kann abgelegt werden. Doch all zu oft, hängt der Mensch hängt seinen alten Gewohnheiten.
Der Mensch ist ein Gewohnheitstier.
Das Kopftuchtragen, sollte m.E. nicht unnötig erweitert werden.
Niemand muss sich ununterbrochen 24 Stunden lang in einer Kirche aufhalten, noch muss er überall und zu jeder Zeit ein Tuch auf dem Kopf tragen.
Die Religuonsfreiheit fragt nicht nach dem wie oft, denn selbst ein seltenes Nutzen braucht diese Art der Freihheit.Auch für das seltene Verwenden der Religionsfreihheit braucht es die Religionsfreiheit.
Es braucht m.E. in allem nur vernünftig formulierte
Grundregeln, denn dann können Fragen schneller beantwortet werden.
Da es zu der Frage gekommen ist, ob die Religionsfreiheit angegriffen wird, wenn man das Kopftuchtragen bei Kindern verbietet, müssen die Gesetzgeber artikulieren können, warum sie dabei nicht agegriffen wird.
Die Religionsfreiheit bleibt m.E. erhalten, wenn etwas verboten oder eingeschrännkt wird, was nicht zur alten Tratition gehört.
Für neuartige religöse Bestimmungen muss, und darf m.E., die Religionsfreiheit nicht stehen.
Das ist grundsätzlich so, weil Freiheit in Narrenfrreiheit ausARTen kann.
Freiheit IST eben das was sie ist, Freiheit. UND damit kann sich Freiheit selbst übertreiben.
Das Bessere liegt immer in der goldenen Mitte. Hierzu eine Darstellung:
Unfreiheit (das Zuweng) ---
Freiheit (das Maßvolle)--- Narrenfreiheit (das Zuviel).
Man kann m.E. sehr gut erkennen was ich meine. Dazu muss jedoch jeder selber mitdenken.
Das liegt nicht in meiner Macht.
Die erste grundsätzliche 3-Teilung ist überall zu finden.
(Minimum - Mittelmaß - Maximum = 3 Grundneinteilungen.)