stereotyp schrieb:So einfach ist es nicht:
Die Grundregel ist, dass die Länder die Gesetzgebungskompetenz haben.
Du hast falsch zitiert, die Aussage stammt nicht von mir.
Hier in Niedersachsen waren dem Ausbau in den letzten Jahren die vielen Schutzgebiet behindernd beim Ausbau, für Vogel-, Landschafts- und Naturschutzgebiete gab es harte Abstandsregelungen, da gab es keine Genehmigungen.
Das ist nun geändert worden und diese Schutzgebiete werden nicht mehr vor Windkraft geschützt, das bringt wieder Windflächen.
EU Richtlinien empfehlen einen vielfachen Abstand zu Vogelbrutplätzen wie zur Wohnbebauung, das wurde in NDS nun gekippt.
Übersicht über fachlich empfohlene Mindestabstände von Windenergieanlagen (WEA) zu Brutplätzen bzw. Brutvorkommen WEA-sensibler Vogelarten. Der in Klammern gesetzte Prüfbereich beschreibt Radien, innerhalb derer zu prüfen ist,
ob Nahrungshabitate, Schlafplätze oder andere wichtige Habitate der betreffenden Art bzw. Artengruppe vorhanden sind,
die regelmäßig angeflogen werden
Quelle:
https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/vogelschutz/150526-lag-vsw_-_abstandsempfehlungen.pdf