Bündnis 90/Die Grünen
28.05.2024 um 13:20SvenLE schrieb:Doch, die Bezeichnung ist strafbewährt! Lass einfach solche Relativierungen sein.@SvenLE
Dann lies doch mal die Forenregeln. Die Frage von Bone02943 bezog sich ausdrücklich auf Folgen hier im Forum für eine solche Bezeichnung.
Ich bitte Dich also, aus den Forenregeln zu belegen, dass auf allmy Strafzahlung vorgesehen sind.
Weiterhin ist der Ausdruck 'Vollpfosten' keineswegs mit einer Zahlung als Automatismus belegt, auch nicht in der realen Welt. Bei Beleidigungen handelt es sich um Antragsdelikte, die nicht ohne Antrag des mutmaßlich Beleidigten verfolgt werden.
Damit also eine solche Bezeichnung per Gericht zu einer Geldstrafe führt, braucht es nicht nur die Beleidigung, sondern auch die dazugehörige Leberwurst.