Bündnis 90/Die Grünen
27.05.2024 um 13:48gewitter32 schrieb:Ich meine der "Bauer" ist Beamter. :D Aber, ich kann mich auch täuschen. Dünnes, grünes Häutchen. Warum nur? Das sind doch bestimmt nur Einzelfälle.@gewitter32
Dieses Urteil finde ich einigermaßen überraschend. Die Klage ist natürlich auch ein Armutszeugnis für den Kläger.
Ich versuche das mal in Beziehung zu vergleichbaren Urteilen zu setzen. Da wurde eine als möglicherweise beleidigend empfindbare Aussage immer auch darauf überprüft, ob es Ansatzpunkte gibt, die die Meinung rechtfertigen könnten.
Beispiel 1: Höcke wurde als Nazi bezeichnet. Also hat man geschaut, ob es dafür Anhaltspunkte gibt und man hat welche gefunden. Die Äußerung ist also nicht völlig aus der Luft gegriffen, vielleicht etwas überspitzt, aber von daher als Meinung im Einzelfall zulässig.
Hätte man stattdessen Frau Baerbock Nazi gennnt, wäre das Urteil anders ausgefallen, weil es mit großer Sicherheit keinen Anhaltspunkt dafür gibt, dass sie solches Gedankengut hegt.
Beispiel 2: Sawsan Chebli wurde von einem rechten Blogger als 'islamische Sprechpuppe' bezeichnet. Man hat nach Anhaltspunkten gesucht und gefunden, das sie sowohl Muslimin ist und (darum ging es im konkreten Fall) sehr häufig Tweets von aderen als eigene weitergegeben hatte, also sehr häufig die Sätze anderer wiederholt, womit der Ausdruck 'Sprechpuppe' erkärt wurde. Damit war der Ausdruck dann keine justiziable Beleidigung, sondern von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Hätte man Herrn Amthor so bezeichnet, hätte sich vielleicht kein Anhaltspunkt gefunden und der gleiche Ausspruch wäre eine Beleidigung gewesen.
Hat man im Fall von Habeck wirklich nach Anhaltspunkten gesucht, die den Ausdruck rechtfertigen können? Man hätte sich zB mal seine Ausführungen zur Insolvenz oder zu den Basel Regularien anschauen können.
Sogar Baerbock hatte vor langer Zeit sich etwa in die Richtung geäußert: 'Ich Völkerrecht, Du Schweine und Kühe'. Sie hatte es nur feiner formuliert.