Fedaykin schrieb:Es geht darum das es eine zusatz ist, kein vollständiges Studium.
Ja und? Das grundständige Studium hat Frau Baerbock schließlich in Hamburg absolviert. Ungefähr vier Jahre immerhin, also acht Semester. Offensichtlich auseichend, um sie für das weiterführende Masterstudium in London zu qualifizieren. So, wie es laut Bologna-Prozess üblich ist. Faru Baerbock ist da keine Ausnahme, weder im positiven Sinne, noch im negativen.
Fedaykin schrieb:Der zusatz ist nicht ohne Grund dabei.
Welcher Zusatz? Das LL. M.? Das ist nur die übliche Abkürzung, die als Namenszusatz eines Master of Law geführt werden kann. Es bedeutet nicht, dass der Master of Law in irgendeiner Weise minderwertig wäre. Ebenso gibt es den Zusatz M. A. für Master of Arts oder M. Sc. für Master of Science und andere.
Fedaykin schrieb:Schon ein regulärer Master hat 4 Semester.
Für diese Behauptung hätte ich dann gern eine Quelle. Und was soll überhaupt die Attributierung mit "regulärer Master"? Gibt es auch irreguläre Master? Wenn ja, dann bitte auch dafür eine Quelle.
Fedaykin schrieb:Nee, wenn ich dran denke wieviel volljuristen im BT sitzen.
Nebst anderen Abschlüssen
Und warum dieser Vergleich mit Volljuristen? Hat jemand behauptet, Frau Baerbock wäre durch ihren Master of Law eine Volljuristin? Oder überhaupt eine Juristin? Wieso sollte man, das sie ja noch nicht einmal Jura studiert hat? Sie hat Politikwissenschaft studiert und im Nebenfach Öffentliches Recht/Europarecht.
Deine Aussage ist ungefähr so absurd, als würde man behaupten, ein Physikdiplom würde jemanden nicht für den Bundestag qualifizieren, da man ja dadurch kein Volljurist wäre.
Fedaykin schrieb:Wie gesagt nichts was vorhersticht
Muss sie denn hervorstechen? Ich sehe immer nur, wie versucht wiird, ihren Abschluss als Master of Law herabzusetzen, als wäre das gegenüber anderen Master-Abschlüssen irgendetwas Minderwertiges. Aber immerhin gehört dazu eine Abschlussarbeit, die im Falle von Frau Baerbock immerhin mit Auszeichnung bewertet wurde. Das kann ja auch nicht aus dem Nichts kommen.
Der Master ist vergleichbar mit einem Diplom und dementsprechend konnte Frau Baerbock auch eine Promotion beginnen.