@geekyMeine Güte, was ist daran so schwer zu verstehen? Was mit meinem Körper nach meinem Tod passieren soll oder auch nicht, gehört zu meinem persönlichen Selbstbestimmungsrecht als ganz lebendiger, nicht toter Mensch, dem alle Grundrechte zustehen.
In dieses Recht einzugreifen ist das Problem. Eine Widerspruchslösung kann wie oben dargestellt damit kollidieren.
Dabei ging es im Kontext darum, wie die Informationspflichten dabei berührt werden. Der Artikel zeigt deutlich, dass eine Informationspflicht abgeleitet werden kann. Nicht nur so aus Spaß, sondern eben weil empfindliche Rechtsgüter berührt werden.
Es gibt aber auch - da das deine Frage war - ganz explizit ein postmortales Persönlichkeitsrecht; was wiederum dann auch herangezogen werden kann und auch wird.
geeky schrieb:Hast du die Frage nicht verstanden? Dein Beitrag beantwortet sie jedenfalls nicht. Im Gegenteil, er betont die freie Entscheidung gegen die Organspende. Welches Grundrecht würde also durch die Widerspruchslösung verletzt werden?
Lies du mal bitte nochmal beide verlinkten Artikel durch.