Silverwind schrieb:Ich habe beispielsweise angekreutzt, dass ich einer Organspende wiederspreche.
Darf man Fragen, weshalb du dich so entschieden hast?
Silverwind schrieb:Wenn ein Notartzt diesen nun bei mir findet, was hindet ihn, den Ausweis einfach wegzuwerfen bzw. verschwinden zu lassen?
Erstmal ist der Notarzt normal nicht alleine am Unfallort, also gäb es Zeugen.
Wenn man dem Arzt sowas nachweisen kann, dann wird er auf lebenszeit seinen Beruf nicht mehr ausüben können. Ich denke, die wenigsten sind bereit nur aus Gutmütigkeit ihre komplette Karriere und Zukunft aufs Spiel zu setzen.
Silverwind schrieb:Immerhin kann er mit meinen Organen viele Leben retten - das wäre moralisch also durchaus zu rechtfertigen.
Nein, denn auch das Retten von Personen rechtfertigt das aktive oder passive Töten einer anderen Person nicht (mal von Notwehr o.Ä. abgesehen).
Zudem ist der Notarzt auch gar nicht der, der irgendetwas mit der Organentnahme zu tun hätte. Bis dahin ist dein Körper schon durch die Hände mehrere Ärzte gegangen und der Notarzt schon auf dem Weg zum nächsten Einsatz. Also hätte er selbst rein gar nichts vom Wegwerfen deines Ausweises.
Dazu kommt: Selbst wenn er deinen Ausweis wegwirft, gleicht das nicht Erlaubnis. Dann werden erst mal deine Angehörigen gefragt. Und auch wenn die nicht zu ausfindig gemacht werden, darf niemand einfach an deine Organe.
Und schlussendlich: Wenn der Notarzt deinen Körper tot auffindet bzw. du vor Eintreffen ins Krankenhaus verstirbst und die Durchblutung lange genug unterbrochen wurde (Ischämiezeit), bist du eh nicht mehr für eine Organtransplantation zu gebrauchen.
Aber nur mal so: Grundsätzlich gilt in Deutschland die Unschuldsvermutung und ich finde, es ist schon ein starkes Stück, jedem Arzt so indirekt zu unterstellen, ein Mörder zu sein.
Bei der Widerspruchslösung soll es übrigens afaik ein zentrales Register geben. Aber da findet man bestimmt auch Ausreden... ääh Gründe, warum das auch einfach zu fälschen ist.