Abahatschi schrieb:Die AV wird es nicht mehr geben, aber die arbeitsfördernden Maßnahmen bleiben.
Anstelle der AV wird es nur BGE geben...deswegen sinkt sie massiv.
Das denke ich nicht, da ALG 1 eine Versicherungsleistung ist, die erarbeitet wurde, das würde also bleiben.
Abahatschi schrieb:Da steht: kann man (auch) streichen.
Einverstanden, streichen
;).
Abahatschi schrieb:Das sind zum Beispiel unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Weise, schwer erziehbare Kinder, Kinder mit Problemen - die wird es auch mit BGE geben, daher bleibt der Posten.
Okay, Asylwerber bekommen erst dann BGE, wenn der Asylbescheid positiv ist, also legaler Aufenthalt möglich ist, davor eine geringere Grundsicherung. Waisen, schwer erziehbare Kinder, Kinder mit Problemen sofern Hauptwohnsitz legal in Deutschland bekommen auch nur BGE und sonst nichts.
Abahatschi schrieb:Nein, weil BGE an sich nur grob den Posten Essen & Wohnen ersetzt, unter Sozialhilfeempfänger sind arbeitsunfähige, Behinderte die haben noch andere Bedürfnisse als ein Arbeitsfähiger (Rollstuhl oder Betreuung zB).
Eben nicht, wenn es hoch genug ist. Das BGE soll Grundversorgung und soziale Teilhabe ermöglichen. Rollstuhl etc. sind Hilfsmittel, die von der Krankenkasse bezahlt werden (das weiß ich zufällig von meiner Schwiegermutter, die in Deutschland lebt).
Abahatschi schrieb:Nicht wenn es sich um erarbeitete Ansprüche handelt - die bleiben.
Okay, dann natürlich schon.
Fedaykin schrieb:Wieviel erwartest du von ner Vermögenssteuer?
Das ist eine gute Frage! Wie viele Reiche gibt es denn in Deutschland und über wieviel Vermögen verfügen sie?