kuno7 schrieb:Na da fehlen aber ein paar Nullen, laut Wiki gibts in Deutschland knapp über 2Mio. Millionäre.
Wikipedia: Liste_der_Länder_nach_Anzahl_an_Millionären#Rangliste_(2019)
Die meisten davon allerdings 1-5 Millionen Vermögen.
Ich bin mir nicht sicher, wem ich eher glaube, der Studie oder Wikipedia.
;) Aber egal, es steht fest, es gibt genügend Millionäre und viele davon sind wirklich sehr reich.
Abahatschi schrieb:Jetzt wird es skurril: hat man das Geld nicht, sollte man keinen Kredit nehmen...man muss ja nächstes Jahr wieder zahlen.
Wohnung verkaufen ist auch schlecht..irgendeine braucht man...von dem Problem werden aber mehrere betroffen sein...die Preise für günstigere Wohnungen steigen.
Und so wird der Mittelstand voll destabilisiert...
*Ja, eine 1Mio Wohnung zu habe ist hier keine Besonderheit, normale Arbeiter haben sie gekauft und ihrem Kind vererbt, der hat aber einen ganz normalen Job vielleicht.
Der Statista-Link beschrieb ja nur das Geldvermögen. Immobilien sind aber Sachvermögen. Das heißt, es würde ja schon reichen, wenn man vom Geldvermögen 25 % abzapft und es ginge sich die Finanzierung des BGE damit aus.
Ich könnte mir zum Beispiel auch vorstellen, dass die Immobilie, die man selbst bewohnt, steuerfrei bleibt. Mehr als eine Immobilie zu besitzen, ist sowieso Luxus, also darf da auch besteuert werden.
kuno7 schrieb:Ok, dieser Finanzierungsplan von @violetluna scheint mir doch einigermaßen, naja sagen wir mal unausgegoren.
Wenn ich das richtig verstanden habe erhielte ja jeder Bürger von der Wiege bis zur Bare ein BGE in Höhe von 1200€ und finanziert wird das Ganze dann einzig über eine Vermögenssteuer in Höhe von 25%? Alter Falter!
Wie lange soll denn die Kohle reichen? Selbst wenn die ganzen Millionäre und Milliardäre brav hier blieben und Steuern zahlten, was ich mir bei 25% Vermögenssteuer per annum nur schwerlich vorstellen kann, is die Kohle ja nach ein paar Jahren wech, denn klar wachsen die Vermögen auch, aber kaum um 25%/a im Schnitt.
Nein, das hast du falsch verstanden: über Einkommensteuern auf Erwerbsarbeit, wie jetzt auch, wobei das BGE steuerfrei bleibt, weil es ja kein Einkommen aus Erwerbsarbeit ist. Dann noch besagte Vermögenssteuern und evtl., wenn noch was fehlt, eine Finanztransaktionssteuer.
Müsste man ausprobieren, ob wirklich alle flüchten. Wenn ja, kann man ja wieder was ändern, das passiert doch jetzt auch laufend. In jeder Regierungsperiode ändert sich was und die nächste Regierung kann das ja wieder abschaffen, wenn es nicht funktioniert.
Fidelfreak schrieb:Soll das BGE dann für alle sich hier im Lande Aufhaltende gelten oder nur für deutsche Staatsbürger?
Für alle sich legal im Land aufhaltenden Menschen ausgenommen Asylwerber. Erst mit positivem Asylstatus kommt ja die Aufenthaltsgenehmigung und ab dann gibts natürlich auch BGE.
McMurdo schrieb:Über kurz oder lang wird sich ein wie auch immer geartetes Bürgergeld eh eingeführt werden, da bin ich mir ziemlich sicher. Wenn man die Gesellschaft novh irgendwie zusammen halten will und am erwirtschafteten Vermögen angemessen teilhaben lassen möchte.
Das denke ich auch! Ich vermute, dass es keine 1200 Euro sein werden, aber irgendwas wird man sich einfallen lassen müssen.
Abahatschi schrieb:Da frage ich was macht dann die Gesellschaft wenn alle Nettosteuerzahler einfach nicht mitmachen, was kommt dann?
Ausreiseverbot gepaart mit Zwangsarbeit und Enteignung.
Die Partei die dann verspricht das BGE abzuschaffen wird in der Bundestagswahl die Mehrheit bekommen und die wird nicht links sein...die wird auch die ausländischen Empfänger radikal los werden.
Dann schafft man es eben wieder ab und hat dann den Beweis, dass es nicht funktioniert. Kürzungen bei Sozialleistungen gibt es doch immer wieder.
Optimist schrieb:was meinst du wieviele dann gerne nach D kommen würden ... um eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen zu können? Viele oder Wenige? Ich tippe auf Viele.
So einfach bekommt man aber keine Aufenthaltsgenehmigung, nicht mal als EU-Bürger.
Für die Dauer von drei Monaten dürfen sich Unionsbürger in allen Mitgliedstaaten der EU, des EWR und in der Schweiz aufhalten, ohne hierfür weitere Voraussetzungen zu erfüllen.
Das Recht zum Aufenthalt von mehr als drei Monaten genießen Unionsbürger, wenn eine der folgenden Voraussetzungen des Aufenthalts im anderen Staat erfüllt ist:
- Sie sind dort als Arbeitnehmer oder Selbständige tätig, oder
- sie suchen dort Arbeit – nach sechs Monaten müssen sie aber nachweisen, dass Aussicht darauf besteht, dass sie eine Arbeitsstelle auch finden, oder
- sie sind nicht erwerbstätig, sowie Studierende oder Auszubildende – dann müssen sie aber über ausreichende eigene Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz verfügen, oder
- sie halten sich bereits seit fünf Jahren im anderen Staat auf – dann sind sie Daueraufenthaltsberechtigte und brauchen weitere Voraussetzungen nicht mehr zu erfüllen.
Zudem kann der Verlust des Freizügigkeitsrechts im Einzelfall festgestellt werden, wenn sich durch eine oder mehrere Straftaten von einigem Gewicht zeigt, dass der weitere Aufenthalt auch künftig eine Gefahr darstellt.
Quelle:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/aufenthaltsrecht/freizuegigkeit-eu-buerger/freizuegigkeit-eu-buerger-artikel.htmlDas heißt, mit sozialschmarotzen ist nix, denn man muss entweder genügend Geld mitbringen, um sich selbst erhalten zu können oder Arbeit und Wohnung nachweisen können. Das wird umso schwieriger, je mehr Menschen nach Deutschland kommen wollen.