Abahatschi schrieb:Ich habe es doch vorgerechnet* dass für ein BGE das doppelte Steueraufkommen notwendig ist, daher werden sich die Steuersätze verdoppeln müssen.
*Schaut ja keiner an, die müssten mir vielleicht recht geben.
Aber gut machen wir es nach Dir: um wieviel steigt die Steuer?
Das denke ich eben nicht, dass sich die Steuer pauschal für alle verdoppeln würde. Ich denke, dass der Entfall von Sozialleistungen wie ALG2, Kindergeld, Wohnbeihilfe und was es noch so alles gibt plus Einkommensteuer wie gehabt plus Vermögenssteuer und evtl. Finanztransaktionssteuer ausreichen würde.
Abahatschi schrieb:Lol. Wenn es zum Einkommen dazugezählt wird, ist es nicht. Deine Worte...
Hä? Es wird ja nicht zum Einkommen dazugerechnet. BGE ist steuerfrei, das schrieb ich ja. Einkommen aus Erwerbsarbeit wird besteuert und das genauso wie jetzt progessiv, also je höher das Einkommen, desto höher die Einkommensteuer. Das heißt, wer BGE bekommt und zusätzlich Einkommen aus Erwerbsarbeit bezieht, muss dieses versteuern, nicht aber das BGE.
Abahatschi schrieb:Ab welchem Vermögen?
Ab 5 Millionen Euro, wenn es nach mir ginge.
Abahatschi schrieb:Also Du findest es in Ordnung wenn ich bei 50-60Std Arbeit und zwei Studien dass ich grundversorgt gehöre - tja, ich finde das asozial und egoistisch.
BGE ist eben bedingungslos, sonst wäre es ja kein BGE. Das heißt, jeder, der im jeweiligen Land legal lebt, muss es bekommen und jeder in derselben Höhe.
Du darfst das ruhig asozial und egoistisch finden, aber das ist nunmal das Konzept des BGE.
;)Fedaykin schrieb:Man sieht also besondere Umstände und fallabhangig. Weit entfernt von preisdiktat.
Das mein ich ja. Ich schrieb ja auch von Preisregulierung und nicht von Preisdiktat. Dieser Ausdruck wäre mir zu populistisch.
;) Das bedeutet aber nach wie vor, dass man für Waren und Dienstleistungen eben nicht jeden beliebigen Preis verlangen darf.
Wenn der Fall einträte, dass die Preise so stark anstiegen, dass sich nur mehr wenige Menschen die Grundversorgung leisten könnten, dann wäre aber ein solcher Eingriff gerechtfertigt, meiner Meinung nach.
Fedaykin schrieb:Also bestraft es die leistenden..
Sehr vereinfacht wie beim enteignet. Einfach mal Geld holen.. Das geht so einmal.. Danach folgen die kinsequenzen
Mehr Angaben.... Kalkuliert man in die Preise dann ein.... Alles wird teuer
Reich sein bedeutet nicht notwendigerweise, viel geleistet zu haben. Ein Großteil des Vermögens ist vererbt. Da hat sich dann jemand vor vier Generationen mal angestrengt.
;) Drum eben die Preisobergrenze. Dann kann man nicht mehr beliebig sie Preise erhöhen.
Fedaykin schrieb:Nein, eine pauschale wie BGE berücksichtigt die bedürftigen eher weniger im Vergleich zum heutigen sozialsystem
Und eine Hand gibt, die andere nimmt das doppelte heraus... Sehr sinnig...
Das sehe ich eben anders. Und klar, Umverteilung ist immer so gestaltet, dass Vermögenden oder Gutverdienern mehr an Steuern abgenommen wird, um es Geringverdienern und anderen Bedürftigen zu geben.
Fedaykin schrieb:Jaja ändert nix dran. Noch stellt es die bedürftigen dann besser.
Doch, das tut es schon, denn wer bekommt denn heute 1200 Euro Sozialleistungen und zwar pro Person, unabhängig davon, ob man eine Bedarfs- oder Lebensgemeinschaft führt und ohne, dass dieses Geld aufs Einkommen angerechnet wird?
kuno7 schrieb:Keine Frage, die Frage is wie man das am besten umsetzt und BGE find ich da eher suboptimal, wegen des Gießkannenprinzips.
Okay, das kannst du natürlich so sehen. Ich wiederum fände es einfacher zu administrieren als Sozialleistungen für Bedürftige.
kuno7 schrieb:Eins der großen Probleme hier im Fred is imho, dass das Thema nich sachlich und ergebnisoffen diskutiert wird, sondern fast ausschließlich ideologisiert und zwar von beiden Seiten.
Es ist eben ein emotionales und polarisierendes Thema.