Abahatschi schrieb:Dann hätte ich gerne einen Beispiel wie der Wert so einer Wohnung reglementiert gehört...
Naja, ich als Linker hätte da eine Vorstellung, die dir sicherlich nicht gefallen wird. Alle dringenden Bedürfnisse des täglichen Lebens und deren Befriedigung müssten aus dem kapitalistischen Wertschöpfungszusammenhang herausgenommen werden, das betrifft die Bereiche Energie, Lebensmittel, ÖPNV, Immobilien und Medizin (KV). Anstelle eines BGE oder H4 müssten diese Grundartikel des täglichen Lebens frei zur Verfügung stehen. Die Vergabe von Wohnraum müsste staatlichen Immobilienunternehmen in die Hand gegeben werden; hier dürfte nicht das Einkommen bzw. die Kaufkraft des Anwärters das entscheidende Kriterium sein, sondern der Platz auf der Warteliste.
Das sind natürlich kommunlistische Träume, aber man wird ja mal träumen dürfen.
Aber zurück zu deiner Frage. Die Reglementierung bei einem Mietkauf müsste so aussehen, dass der Verkehrswert des Objekts jährlich geschätzt wird und die Wohnung dann in das Eigentum des Mieters übergeht, wenn die Miete 150% des geschätzten Verkehrswerts gegenüber dem Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses erreicht hat. Bei einer Rückentwicklung der Immobilienpreise sollten es dann aber noch 25% oberhalb des einstigen Werts der Immobilie sein, damit der Eigentümer auf jeden Fall ein Plusgeschäft von mindestens 25% macht.