Abahatschi schrieb:Ich kenne keine zuverlässige Methode Straftaten zu vergleichen - und letztendlich ist mir wurst egal was Linke zu linke Straftaten sagen oder Rechte zu rechte Straftaten, ich erkenne keinen Sinn dahinter außer dass sie sich besser stellen wollen, dabei sind alle Straftäter unter ihnen mindestens ordinäre Kriminelle.
Dass es am Ende alles Kriminelle sind, dürfte klar sein. Ebenso dass jedwede Gewalttat, nein alle strafbaren Handlungen auf Schärfste zu verurteilen und abzulehnen sind.
Nichtsdestotrotz kann man Vergleiche anstellen. Auch dann, wenn es sich um ein- und die selbe Straftat handelt. Mord zb. Mord ist nicht gleich Mord, obwohl grundsätzlich immer schlimm und das sowohl für Opfer als auch für Angehörige.
Aber anhand von objektivem- und subjektivem Tatbestand (subjektiv enthält auch das Motiv und die unterschiedlichen Vorsatzarten) kann man wunderbar verschiedene Morde vergleichen und auch eine persönliche Wertung vornehmen, was für jede andere strafbare Handlung natürlich ebenso gilt.
-Es gibt den einfachen Mord, aktiv ausgeführt, aus den unterschiedlichsten Motivationen heraus. Nenne ich einfach mal einfacher Mord.
- Es gibt den einfachen Mord durch ein Nichtstun. Mord durch Unterlassen.
-Es gibt den Mord mit besonderer Schwere der Schuld. Die Verwerflichkeit (besonders grausame Tatbegehung und Leid für das Opfer) kann zur Feststellung der Schwere der Schuld führen und erlaubt diese Abstufung.
Anhand dessen kann man auch verschiedene politisch motivierte Straftaten vergleichen und das sowohl bei rechts als auch linksmotivierten Straftaten.
Ps.
Mord sollte jetzt lediglich nur als Beispiel dienen. Vergleiche kann man mit jeder anderen Straftat ebenso anstellen. Sachbeschädigung ist nicht gleich Sachbeschädigung. Schwere Sachbeschädigung ist nicht gleich Schwere Sachbeschädigung. Diebstahl nicht gleich Diebstahl. Schwerer Diebstahl ist nicht gleich Schwerer Diebstahl. Raub ist nicht gleich Raub, KV ist nicht gleich KV, gefährliche KV ist nicht gleich gefährliche KV etc...
Mir liegt wirklich viel an der Einzelfallbetrachtung, obwohl ich nur ein Laie bin. Und anhand der Einzelfallbetrachtung komme ich eben auch häufig zu einer unterschiedlichen moralischen Wertung im persönlichen Rahmen - unabhängig einer juristischen Wertung und der abschließenden Rechtsprechung.