Polizeigewalt in Deutschland
17.06.2017 um 15:13@Optimist
Der Begriff „Beamtenbeleidigung“ ist fest im Sprachgebrauch verankert und wird häufig auch in den Medien verwendet.https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/strafrecht-polizei/505/beamtenbeleidigung-gibt-es-das/
Juristisch gibt es diesen Sonderfall aber nicht. „Die Beamtenbeleidigung ist in Deutschland kein besonderer Straftatbestand“, sagt Rechtsanwalt Prof. Dr. Rainer Hamm vom Deutschen Anwaltverein (DAV). Das heißt: Wenn man einen Beamten beleidigt, gelten die gleichen gesetzlichen Regelungen wie bei jeder anderen Person – egal ob Chefarzt oder Busfahrer.