@Hawkster Hawkster schrieb:Feststellung der Personalien und Prüfung der Daten :)
Jupp, wie ein Schwerverbrecher wird man behandelt. Wenn man einen Personalausweis dabei hat, der ja ein offizielles Dokument ist, dann gibt es keinen Grund nochmal zu prüfen. Ich sehe das einfach als unnütz an. Wenn jemand den Perso nicht dabei hat, kann ich es verstehen. Aber wenn jemand den dabei hat, erstmal zum Funker rennen und fröhlich erstmal ne Abfrage machen, finde ich schon ein Ding.... Für mich ist die Polizei auch noch Paranoid geworden. Hinter jedem wird ein Schwerverbrecher vermutet. *rolleyes*
Hawkster schrieb:Ja, von dem Fall habe ich gehört. Und das ist eine nicht zu akzeptierendes Vorgehen. Wo Du das gerade ansprichst: Wieso ist die Sache nicht weiterverfolgt worden? Das der Staatsanwalt die Sache eingestellt hat (einstellen musste), weil die Maßnahme durch das Gesetz gedeckelt ist/war. Und auch wenn der zuständige Innenminister die Aktion verurteilt hat, waren der Staatsanaltschaft bis hierhin wohl die Hände gebunden. Aber warum haben weder die Lehrer, noch die Eltern Anzeige erstattet. Das hätte ich zumindest gemacht.
Nochmal: Die Aktion war weit über das Ziel hinaus geschossen und er gab keinerlei Verhältnismäßigkeit mehr.
Warum da keine Anzeige erfolgte frage ich mich auch... Möglich wäre, dass da Druck ausgeübt wurde, oder die Lehrer/Eltern Angst vor der Polizei hatten. Und genau das zeigt, dass das Gesetz einfach lächerlich ist. Ich hätte das auch angezeigt! Aber da man ja das liebe Gesetz kennt, würde es wohl eine Einstellung geben, da es ja "durch das Gesetz gedeckelt war". -.- Superdupatolles Gesetz echt mal! -.-
Hawkster schrieb:Sollte die Leibesvisitation verweigert werden, wird die Maßnahme gegen den Willen des Verdächtigen durchgeführt.
Traurig...Einfach nur traurig... Hauptsache man geht an die Wäsche. Gefühle des Menschen sind egal...
Gestern hab ich in einer Doku gesehen, wie jemand Asyl suchte und sich deswegen komplett ausziehen musste... Das ist doch echt ein Witz.. Jemand flieht vor Kriegen, sucht Asyl und darf erstmal die Hosen fallen lassen.
Das regt mich auf! Ich meine selbst wenn man Maßnahmen folgen leisten müsse, die Intimssphäre sollte verboten bleiben, auch für Polizisten.
Fehlt nur noch, dass die einen einen Spreizer hinten einführen...
Sry, dass ich gerade so schreibe, aber da kommt mir die Galle hoch.
Wie soll die Polizei ihre Arbeit verrichten, wenn sie nichts mehr darf? Wenn ich entscheide welche Maßnahe die Polizei durchführen darf und welche nicht? Wie willst Du Menschen die das Gesetz brechen verurteilen, wenn die Aussage der Polizei vor Gericht immer so klingt: Nein, der hat gesagt ich darf ihn (oder: das Auto/die Wohnung) nicht durchsuchen. Nö, er wollte keine Blutprobe abgeben. Nein, er wollte uns die Tatwaffe nicht überlassen, ist ja sein Eigentum.... Echt nu,das wird dann nicht wirklich lustig :D
Nichts mehr darf?
:D Darum geht es nicht...
Also in meinen Augen "darf" die Polizei zuviel. Einen Punkt hab ich ja oben im letzten Absatz erklärt.
Die Polizei sollte auch ihre Grenzen haben und die sind bei Leibesvisitationen über die Unterhose hinaus gesetzt, wie ich finde.
Und Blutprobe, Tatwaffe geben etc. ist was anderes als in die Intimssphäre einzudringen. Man könnte ja einfach Röntgen und so überprüfen ob was drinne ist. Aber lieber das entwürdigende präsentieren seines/ihres...nja denk Dir den Rest.
Dazu dann dies: Die Sache läuft nach § 81a StPO. Dort ist geregelt das es grundsätzlich eines richterlichen Beschlusses bedarf. In Ausnahmefällen (zB wenn der Richter nicht erreichbar ist) kann der Staatsanwalt entscheiden, ist dieser nicht aufzufinden, kann der Polizist dies anordnen. Nur: Sollte sich zB herausstellen, das es keinen Versuch gab den Richter zu erreichen, kann dies zu einem Beweisverwertungsverbot führen (KANN). Also immer schön den Dienstweg einhalten :D
Sollte ein Einwilligung zur Blutentnahme vorliegen, bedarf es keinem Beschluss. Das ist der (soweit mir bekannt) rechtliche Stand der Dinge. Mit einem kleinen "aber": Alkohol und Drogen sind im Blut flüchtig. Unter Umständen dauert es 5 Stunden (als reines Beispiel) bis der Richter erreicht wird/werden kann, dann wären (man geht wohl von 0,15 ‰ Abbau von Alk je Stunde aus) 0,75 ‰ "weg" und unter Umständen wird (bei Alkohol) aus einer Straftat eine Ordnungswidrigkeit. Ist das gut? Ich habe hier mal ein kleines Beispiel für euer: "Es braucht keinen Richter, Polizei darf das selber"
Beweisverwertungsverbot durch OLG Hamm
Es gibt, nur so am Rande, auch Urteile die ein Beweisverwertungsverbot ablehnen. Aber das ist alles Einzelfallabhängig. Aber zu sagen, und zwar ohne jegliche Einschränkung: Es braucht keinen richterlichen Beschluss ist falsch und irreführend.
Bei Gefahr im Verzug braucht man keine Anordnung vom Richter oder Staatsanwalt, wenn zu befürchten ist, dass in der Zeit wo man den Beschluss einholt, Beweise vernichtet werden könnten.
GiV im Strafprozessrecht
Eine Wohnungsdurchsuchung darf grundsätzlich nur von einem Richter angeordnet werden. Ist aber der Täter bereits damit beschäftigt, Beweismittel zu vernichten, besteht die Gefahr, dass beim Vorliegen der richterlichen Anordnung sämtliche Beweismittel vernichtet sein werden. In solchen Fällen wird von „Gefahr im Verzug“ gesprochen. Generell ist GiV ein Instrument, welches im Strafprozessrecht häufig Anwendung findet, beispielsweise
gemäß §§ 81a ff. StPO körperliche Untersuchungen von Beschuldigten [vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, 28.01.2010, 11 CS 09.1443]
gemäß § 81c StPO körperliche Untersuchung von Zeugen
gemäß §§ 94 und 98 ff. StPO Beschlagnahmung als Sicherstellung von Gegenständen
gemäß §§ 102 ff StPO Durchsuchungen [vgl. BVerfG, 02.07.2009, 2 BvR 2225/08]
http://www.juraforum.de/lexikon/gefahr-im-verzugHawkster schrieb:Dazu habe ich einen kleinen Nachtrag :) , denn für Deine Adresse (für eine Ticket) muss Dich niemand belästigen, denn über das Kennzeichen geht das auch. Irony--> Also warum halten die einen an und quatschen einen auch noch voll :D /Irony
Ja, dass ist eine gute Frage, auch wenn sie ironisch gemeint ist.
:D@scarcrow soviel Sarkasmus in einem Post!
:Dscarcrow schrieb:mir wäre es absolut neu das Schwerverbrecher Schilder tragen, also bleibt erst mal die Feststellung der Personalien...
auf der anderen Seite ist es natürlich ungemein schwerer eine durch fehlende Authorität ausgeartete Situation wieder einzufangen.
Es wäre absolut lächerlich zu verlangen die Polizei müßte eine Art Waldorf Petagogie an den Tag legen: Hallo, wenn sie wollen können sie ja mal tanzen wer sie so sind und ob sie vielleicht verbrecher sind. aber wenn nicht kein Problem, sie müssen ja auch nicht anhalten... kein Problem... easy....
Nö, sie tragen keine Schilder. Aber muss man jeden unter Generalverdacht stellen? Mir kommt das einer Paranoia gleich. Und gleich mal ne Abfrage machen ob ja nix gegen einen vorliegt ist übertrieben wie ich finde. Ich glaube Du würdest es sogar gut finden, wenn sie gleich vor Ort noch Fingerabdrücke scannen (falls der nicht im neuen Perso schon gespeichert ist). Aber man kennt es ja...wer nix zu verbergen hat, das beliebte Argument.
scarcrow schrieb:Klar ist auch das wenn man die Kooperation verweigert, die Polizisten einen in Ruhe lassen sollten.
Denn wie wir weiter oben festgestellt haben ist es ja so das der Verbrecher ein Schild trägt. Genauso wie der Typ auf Dope gleich sagt: klar hab die roten eingeworfen heute.
Und natürlich fährt auch nie einer besoffen Auto, sonst würde das ja viel häufiger auftreten...
Und natürlich sieht man jedem betrunkenen an das er was getrunken hat, somit besteht da ja schon die volle Willkür bei diesen Kontrollen. Aber wenn man es ihm ja nicht ansieht - kann er nichts getrunken hat.
wenn man nicht ansieht das in seinem Auto 100 Stangen Zigaretten verbaut sind, braucht man auch nicht suchen - passt schon.
Jetzt übertreibst Du es aber!
scarcrow schrieb:Wenn man deinen Post vorher anschaut geigst du ihm doch quasi vorher die Meinung, und findest es doch generell eine Frechheit dich anzuhalten oder zu kontrollieren wie ein Schwerverbrecher.
Will der Kollege die Situtation durch ein nettes du auflocker ist es auch nicht recht :)
ok, auch schonmal davon gehört das diese Du in manchen Regionen dieser Nation weniger verpöhnt ist als in anderen? Es gibt hier in Deutschland auch regionale unterschiede.
Wo hab ich geschrieben, dass ich "vorher" die Meinung geige? Ich schrieb davon, dass man ihr ruhig mal die Meinung sagen sollte, aber nichts von einem "vor" oder "danach".
Ja sicher gibt es das in einigen Regionen. Aber ich bleibe dennoch bei einem "sie", wenn man mich nicht dazu auffordert zu "duzen". einfach aus dem Bauch heraus einen mit "Du" anzureden, obwohl man sich gerade vor 1 Minute das erste mal gesehen habe, dass finde ich nicht so gut.
In einem Geschäft habe ich auch die Sachbearbeiterin "gesiezt", bis sie mir das "Du" angeboten hat. Selbst da ist mir noch öfter ein "sie" rausgerutscht, weil ich sie eben noch nicht lange kannte. Ich mache das eben aus Höflichkeit und kann nicht einfach so "duzen". Namen das beide mit Humor.
Als ich im Forum anfing früher, hab ich auch erst "gesiezt".
;)scarcrow schrieb:wie oft wurde dir schon von einem Cop in den Arsch geschaut? ich hab das noch nicht geschaft. Übrignes kannst du das Verweigern, dann gehts halt zum Amtsarzt...
Garnicht! Ich hab mit denen bisher nix zutun gehabt. Aber was bringt es einen, dass zu verweigern, wenn man dann doch zu gezwungen wird? Nix! Sie wollen Dir an die Wäsche obs Dir passt oder nicht...
scarcrow schrieb:Mal ganz ketzerisch:
Die Polizei darf mich im Prinzip nicht anhalten ohne das ihm die Meinung gegeigt wird, den jeder wie wir wissen ist unschuldig.
Die Polizei hingegen muß natürlich per Röntgenblick prüfen ob der mann ein Schwerverbrecher ist oder nicht.
Kontrollieren, Leibesvisitation, Drogentest sind natürlich böse, den man sieht beim Dieb, Junky und Alki an was sie sind.
aber bei der Polizei muss besser kontrolliert werden (also genau das machen was du in den zwei Posts im Prinzip der Polizei absprichst).
Schön :) haben wir ein Fazit: Die Polizei gehört kontrolliert - die Bürger dürfen aber nicht angehalten werden
Wohl zuviel Fussball WM Vorfreude?
:DDoch sie darf anhalten, kontrollieren. Aber was mir eben gegen den Strich geht ist, dass die Polizei zuviel Rechte hat, die nicht vor der Intimssphäre halt macht.
Und zu dem "jeder ist unschuldig"....
Es sollte die "Unschuldsvermutung" gelten, aber hier wird eher die "Schuldsvermutung" suggeriert seitends der Polizei.
Und ja die Polizei gehört kontrolliert! Gleiches Recht für alle!
;)@Hawkster @scarcrow Jaja macht euch nur darüber lustig!
:)