Polizeigewalt in Deutschland
02.07.2013 um 16:35Noch etwas @ hedwig
Da du schon wieder "das mildeste Mittel" ansprichst:
Abgesehen davon, dass du dich an die falschen Gesetzestexte klammerst, gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit nicht für Notwehr, das habe ich gestern bereits erklärt.
Da du schon wieder "das mildeste Mittel" ansprichst:
Abgesehen davon, dass du dich an die falschen Gesetzestexte klammerst, gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit nicht für Notwehr, das habe ich gestern bereits erklärt.