Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast
20.06.2009 um 13:14
Gibt es denn schon ein Urteil im Fall der Ministerin und haben die Jounalisten Anzeige gegen die Ministerin gemacht ,die haben das ja mitangesehen.
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20.06.2009 um 13:27
Im Übrigen, schmitz, empfand ich Deine polemische Aussage wieder absolut fehl am Platz.
derbote... ich denke nicht, dass es Sinn machen würde, die Ministerin diesbzgl. zur Verantwortung ziehen zu wollen. Zwar erfüllt sie den Straftatbestand im Sinne des Wortlauts, wenn sie dieses Material präsentiert. Aber es gibt da noch etwas, das nennt sich "Sinn und Zweck" einer Norm. Und der besteht in diesem Falle sicher nicht darin dass die Ministerin bestraft wird, weil sie mit der Präsentation auf ein Verbot hinwirken möchte und lediglich zum Zweck der Konkretisierung und Aufklärung wirkt... oder was auch immer ihre Motive gewesen sein mögen, jedenfalls nicht die, die die Norm verbietet.
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20.06.2009 um 13:51
Wenn man schon sagt, dass von der Leyen sich damit aus oben genannten Gründen nicht strafbar gemacht hat, wie sollen dann etwaige "Mitwisser", strafbar sein, wenn für diese ja das selbe gilt.
Außerdem ist das eine mangelhafte Aussage... wie soll man sich denn als Mitwisser strafbar machen. Nur dann, wenn man etwas nicht zur Anzeige bringt, was definitiv rechtswidrig war... aber Mitwisser zu sein ist nicht gleichzusetzen mit strafbar zu sein... Mittäter zu sein, wäre da schon was anderes.
Aber schmitz verzichtet auf solche Erläuterungen, die sind ihm zu fach-idiotisch;). Also diskutiert lieber stammkneipenhaft weiter darüber ;)
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20.06.2009 um 13:59
Ich habe gerade Deine Aussage nicht richtig gelesen. Ja, hätte von der Leyen eine strafbare Handlung begangen, hätten sie die Pflicht das zur Anzeige zu bringen.
"auch nicht vorstellen dass wenn ich ein Bild einer Kinder pornografie ansehe sofort straffällig bin "
Das stellt ja auch nicht das Problem dar. Du wärst dann nicht strafbar weil Du das Bild gesehen hast, sondern weil Du zu gelassen hättest, dass ein anderer eine strafbare Handlung begeht bzw. Du das nicht zur Anzeige bringst.
Aber wie gesagt, alles ziemlich realitätsfern...
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20.06.2009 um 14:05
"nicht jeder der ein Mord miterlebt macht sich strafbar."
Das war die Aussage die mich zum ersten Post verleitet hatte... eben nicht die Mitwisserschaft an sich ist strafbar... sondern Du machst Dich erst dann strafbar, wenn Du diesen Mord nicht anzeigst. Zeigst Du ihn an, bist Du natürlich nicht strafbar, nur weil Du es miterlebt hast. (Es sei denn Du hättest Hilfe leisten können, und es hast es nicht getan)... es gibt immer tausend Eventualitäten...
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20.06.2009 um 14:11
Nein, ich hab mich nicht verschrieben, nur undeutlich geschrieben... Also hätte von der Leyen eine strafbare Handlung begangen, dann hätten sie (die Journalisten) die Pflicht das zur Anzeige zu bringen. (Falls das die Stelle war, die Du meintest)
Aber das kann man ja nicht ernst meinen... dass von der Leyen sich damit der öffentlichen Ausstellung, etc. kinderpornographischer Schriften schuldig macht... weil das einfach nicht sinnig und zweckmäßig wäre.
Richtig, wer eine strafbare Handlung begeht, muss sich nicht selbst anzeigen. Darf sogar lügen bis zur letzten Minuten (auch wenn das nicht in seinem Sinne wäre).
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20.06.2009 um 23:32
an solchen schwachsinn hält sich doch eh niemand
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19.07.2009 um 06:39
Ich weiß nich, obs hier schonmal kam aber Wikipedia sagt Folgendes:
Die deutsche Justizministerin Brigitte Zypries kommentierte die Problematik einige Monate vor Verabschiedung des Gesetzes im Abgeordnetenwatch noch folgendermaßen: „Auf die Kategorie ‚Scheinjugendlicher‘ bezogen bedeutet das, eine jugendpornografische Schrift liegt vor, wenn aus der Sicht eines verständigen Beobachters nicht sicher ausgeschlossen werden kann, dass die Darsteller Jugendliche sind.“[68]
Dem hat das Bundesverfassungsgericht später widersprochen, wobei es die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Strafbarkeit von Kinderpornografie (nach § 184b StGB alter Fassung) auf den neuen Straftatbestand der Jugendpornografie prinzipiell für übertragbar hielt. Es hat mehrere Klagen gegen den neuen Paragraphen nicht zur Entscheidung angenommen, weil es es für unwahrscheinlich hielt, dass ein ernsthaftes Strafbarkeitsrisiko von dem Begriffe „Scheinminderjährigkeit“ ausgehe.[69]
Im Gegensatz zur deutschen Justizministerin geht es davon aus, dass es nach der neuen Strafvorschrift nicht genügt „dass die Volljährigkeit der betreffenden Person für den objektiven Betrachter zweifelhaft ist; vielmehr müsste der Beobachter umgekehrt eindeutig zu dem Schluss kommen, dass jugendliche Darsteller beteiligt sind.“ Das Gericht führt ganz konkret als ein mögliches hinreichendes Kriterium – in Bezug auf die Darsteller – an, „wenn sie (fast) noch kindlich wirken und die Filme somit schon in die Nähe von Darstellungen geraten, die als (Schein-) Kinderpornographie unter den Straftatbestand des § 184b StGB fallen.“ Damit schließt es die Strafbarkeit bezüglich Darstellern aus, die ihrem Aussehen nach lediglich noch jugendlich sein könnten, genauso gut aber auch bereits volljährig, und beschränkt sie auf (höchstens) die Fälle, in denen es unmöglich erscheint, Darsteller als erwachsen anzusehen – auch wenn ihr tatsächliches Alter bekannt und sie volljährig sind. Auch diese Fälle schränkt es noch weiter hinsichtlich der Vorsätzlichkeit – seitens der Hersteller – ein, und lässt nur jene Fälle als strafbar gelten, in denen die Fiktion der Scheinjugendlichkeit vorsätzlich geschieht.[69]
Damit führt das Bundesverfassungsgericht (ich würde es küssen, wenn ich könnte) dieses Gesetz der Jugendpornografie quasi ad absurdum, also dahin, wo es hingehört, indem es nur die Fälle als rechtskräftig verurteilbar festlegt, die auch nach altem Recht entweder Strafen nach sich zögen oder wo man sehen könnte, wessen Geistes Kind die Konsumenten wären, würden sie das erwerben, was hier angesprochen wird.....nämlich Medien auf denen vordergründig Kinder sexuelle Handlungen vornehmen.
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19.07.2009 um 06:42
dieses Gesetz der Jugendpornografie quasi ad absurdum
Ersetze "Jugendpornografie" durch "Scheinminderjährigkeit".
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19.07.2009 um 09:41
Ich denke die grundlegende Frage ist die, wo man eine Grenze setzt und wie man mit Grenzfällen umgeht. Irgendwo muss man eine deutliche Grenze ziehen und damit kommt das Problem der in der Nähe liegenden Grenzfälle automatisch auf.
Es kann ja nicht verboten sein, wenn jemand zB. auf Zöpfe steht und eine erwachsene Frau womöglich auch gerne Zöpfe trägt? Es handelt sich hierbei ja definitiv nicht um Minderjährige, auch wenn sie ähnlich erscheinen.
Irgendwo geht die ganze Diskussion um die Kinderpornografie in die Richtung, das staatlich in den privaten Bereich der Sexualität mehr und mehr eingegriffen und vorgegeben wird, was erlaubt ist und was nicht. - Das ist aber nicht die Aufgabe des Staates !
Es ist Aufgabe des Staates (und auch der Gesellschaft), Kinder und Schutzbedürftige vor Missbrauch zu schützen ! Es kann nicht sein, dass auf alles Jagdt gemacht wird, was irgendwie nach Minderjährig aussieht... Darum geht es wirklich nicht. Damit rutscht Minderjährigkeit auch ab in Minderwertigkeit und das wäre dann wieder diskriminierend...
Das Problem ist, dass es Erwachsene gibt, die noch recht kindlich aussehen können und umgekehrt, dass es noch Jugendliche gibt, die aber schon schwer erwachsen aussehen können. Demnach wäre ja dann eine pornografische Darstellung von tatsächlich noch Minderjährigen, wenn sie schon Erwachsen aussehen erlaubt? Und eine ebensolche Darstellung von Erwachsenene, nur weil sie ein Kindliches aussehen haben, verboten? Und das kann ja wohl nicht im Sinne des Erfinders sein?
Worauf kommt es eigentlich an? Um den tatsächlichen sexuellen Missbrauch von Kindern einzudämmen und diese vor Missbrauch zu schützen oder geht es darum, alles was irgendwie kindlich erscheint, danach aussieht, den Eindruck erwecken könnte sozusagen auf die Tabuliste zu setzen?
Was wäre zB. mit Darstellungen, wie in der Kunst oder Fotografie gerne angewandt, wo man nur Körperteile erkennt, aber das Gesicht gar nicht sieht? Wie will man da zwischen Erwachsen oder Minderwertig unterscheiden? Nach welchen Kriterien will man das beurteilen? Und selbst Gesichter können täuschen...
Wenn das tatsächliche Alter keine Rolle mehr spielt, sondern nur noch der äussere Eindruck, dann dürfte man auch noch jugendlich aussehenden Erwachsenen keinen Alkohol mehr einschenken oder verkaufen oder Tabakwaren... Dann müsste man aber lediglich schon erwachsen aussehenden Minderjährigen sehr wohl Alkohol ausschenken dürfen und Tabak verkaufen dürfen...
Man kann doch nicht mit zweierlei Maßen messen und einmal so argumentieren und einmal so?
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19.07.2009 um 09:43
Edit: *zwischen Erwachsen und Minderjährig unterscheiden*
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19.07.2009 um 09:56
Im weiteren möchte ich ausserdem noch anmerken, dass zwischen Absicht und Versehen, oder zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit unterschieden werden muss.
Wenn ich versehentlich auf eine Kiposeite gerate, oder auf eine x-beliebige andere Seite im Internet, die solche Darstellungen zufällig beinhaltet und mir das selbst missfällt und ich dann sofort wegklicke, ist das doch etwas völlig anderes als wenn ich bewusst und gezielt nach solchen Seiten suche. - Vor dem Gesetz wird da aber kein Unterschied gemacht.
Ob ich meinen Arbeitsspeicher leere oder nicht, was hat das prinzipiell damit zutun, aus welchem Grunde sich möglicherweise unbeabsichtigt oder beabsichtigt Restdaten auf dem PC befinden?
Ich kann schließlich auch nichts daran ändern, wenn ich in einer Stadt an einem Kiosk vorbei gehe wo mir hunderte von nackten Frauen auf bunten Zeitrschriften entgegenflattern? Muss ich dann weggucken? Ist das zufällig aufeinanderprallen von pornografischen Inhalten so schon strafbar?
Und was kann ich dafür, wenn ich mir eine Illustrierte kaufe, in denen mir dann nebst recht interessanten Beiträgen aus Wirtschaft, Gesellschaft, Politik und Kultur auch einige nackte Tatsachen ins Auge fallen? Muss ich die Zeitung dann wegwerfen?
Nein, weil Pornografie als solche nicht mehr Strafbar ist ! Und genau damit haben die Probleme die wir nun mit Kinderpornografie, Jugendpornografie, Scheinminderjährigkeit usw. haben, erst angefangen.
Eben weil man die Grenze zwischen 17,9 Jahren und 18 Jahren festgesetzt hat und genau dazwischen gibt es erheblich viele Grenzbereiche. Eine natürliche körperliche Entwicklung ist fließend und hat eben nicht solche scharfen Grenzlinien wie es ein Gesetz vorgibt.
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19.07.2009 um 23:10
@ der bote
Was schmitz geschrieben hat, ist vollkommen richtig!!
Und wenn du Vista oder XP auf der pladde hast, bist du ohnehin schon recht gut verraten !!!
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20.07.2009 um 02:00
Ich lese hier immer nur bla bla, aber was jetzt wirklich Sache ist, weiß ich immer
noch nicht.
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