Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast
20.07.2009 um 11:51also.. nach dem gesetz... nur damit ich es richtig verstehe...
angenommen, ich habe auf meinem rechner ein altes urlaubsvideo, wo ich 2 jahre alt bin und meine verstorbene schwester 3 1/2... angenommen auf diesen video würde meine schwester nackig durch die ferienwohnung laufen (war urlaub im süden, wo es extren warm war), und ich nur in pampers. spinnen wir mal einfach so weiter... weiter angenommen, ich würde meine nackige schwester in den arm nehmen und sie würde dabei weinen...
nach dem gesetz hätte ich 1. einen kinderporno 2. hätte ich mich der versuchten vergewaltigung strafbar gemacht und 3. sexuelle handlung an schutzbefohlenen....
hab ich das jetzt so richtig verstanden? also das ist jetzt nur ein fiktiver fall... natürlich besitze ich kein urlaubsvideo aus alten kindertagen auf meinem rechner, so als schöne erinnerung an den urlaub. niemals...
angenommen, ich habe auf meinem rechner ein altes urlaubsvideo, wo ich 2 jahre alt bin und meine verstorbene schwester 3 1/2... angenommen auf diesen video würde meine schwester nackig durch die ferienwohnung laufen (war urlaub im süden, wo es extren warm war), und ich nur in pampers. spinnen wir mal einfach so weiter... weiter angenommen, ich würde meine nackige schwester in den arm nehmen und sie würde dabei weinen...
nach dem gesetz hätte ich 1. einen kinderporno 2. hätte ich mich der versuchten vergewaltigung strafbar gemacht und 3. sexuelle handlung an schutzbefohlenen....
hab ich das jetzt so richtig verstanden? also das ist jetzt nur ein fiktiver fall... natürlich besitze ich kein urlaubsvideo aus alten kindertagen auf meinem rechner, so als schöne erinnerung an den urlaub. niemals...