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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

1.046 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Sex, Gesetz, Geschlechtsverkehr ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

20.07.2009 um 02:12
Kein Wunder, dass niemand weiß, was Sache is, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes scheint sich hier keiner durchzulesen, ich frag mich, warum ich mir die Mühe gemacht habe, den Scheiß zu recherchieren und zu posten, wenns eh kein Schwein interessiert.


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20.07.2009 um 02:45
Was? Wo?


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20.07.2009 um 03:26
AAAAAAAAAAAAAAaaaaaaaaaaaaaaaaah

*Klopfkatsch*

Ich kündige

*heul*


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

20.07.2009 um 08:06
@GilbMLRS

Ja, das Gefühl kenne ich gut.


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20.07.2009 um 08:10
Meintest du das hier von der letzten Seite, @GilbMLRS ?

"Die deutsche Justizministerin Brigitte Zypries kommentierte die Problematik (...) Auf die Kategorie ‚Scheinjugendlicher‘ bezogen bedeutet das, eine jugendpornografische Schrift liegt vor, wenn aus der Sicht eines verständigen Beobachters nicht sicher ausgeschlossen werden kann, dass die Darsteller Jugendliche sind."

"Dem hat das Bundesverfassungsgericht später widersprochen, wobei es die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Strafbarkeit von Kinderpornografie (nach § 184b StGB alter Fassung) auf den neuen Straftatbestand der Jugendpornografie prinzipiell für übertragbar hielt. (...) Im Gegensatz zur deutschen Justizministerin geht es davon aus, dass es nach der neuen Strafvorschrift nicht genügt „dass die Volljährigkeit der betreffenden Person für den objektiven Betrachter zweifelhaft ist; vielmehr müsste der Beobachter umgekehrt eindeutig zu dem Schluss kommen, dass jugendliche Darsteller beteiligt sind.“ Das Gericht führt ganz konkret als ein mögliches hinreichendes Kriterium – in Bezug auf die Darsteller – an, „wenn sie (fast) noch kindlich wirken und die Filme somit schon in die Nähe von Darstellungen geraten, die als (Schein-) Kinderpornographie unter den Straftatbestand des § 184b StGB fallen.“ Damit schließt es die Strafbarkeit bezüglich Darstellern aus, die ihrem Aussehen nach lediglich noch jugendlich sein könnten, genauso gut aber auch bereits volljährig, und beschränkt sie auf (höchstens) die Fälle, in denen es unmöglich erscheint, Darsteller als erwachsen anzusehen – auch wenn ihr tatsächliches Alter bekannt und sie volljährig sind. Auch diese Fälle schränkt es noch weiter hinsichtlich der Vorsätzlichkeit – seitens der Hersteller – ein, und lässt nur jene Fälle als strafbar gelten, in denen die Fiktion der Scheinjugendlichkeit vorsätzlich geschieht."


Gut, und nun übersetz uns mal dieses Juristendeutsch in eine verständliche Sprache, GilbMLRS. Bedeutet was konkret?


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20.07.2009 um 08:23
Ich bring nur Fakten, nachdenken müsster schon selber.....das kann ich euch nich auch noch abnehmen.


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20.07.2009 um 08:36
Aber ich schicks mal an den Kinderkanal, die erklären euch das dann bei Logo...


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20.07.2009 um 08:50
Man muss also als objektiver Betrachter eindeutig zu dem Schluss kommen, dass es sich um noch nicht volljährige Darsteller handelt...

Als hinreichendes Kriterium genügt somit, wenn sie (fast) noch kindlich wirken... Wobei die Ahndung eines Straftatbestandes auf die Fälle in denen es unmöglich erscheint, Darsteller als Erwachsen anzusehen beschränkt wird...

Im Sinne der Vorsätzlichkeit sollen nur Fälle als Strafbar gelten, in denen die Fiktion der Scheinjugendlichkeit vorsätzlich geschieht...

Um es mal in aller Kürze zusammen zu fassen.

Frage: Wann ist ein Mensch tatsächlich ein objektiver Betrachter? Ist nicht jeder mehr oder weniger Subjektiv? Gibt es überhaupt objetive Betrachter?

Kann man überhaupt eindeutig zu dem Schluss kommen, dass es sich um noch nicht ganz Volljährige handelt? Woran will man das fest machen bei zB. Darstellern im Alter zwischen 17,9 Jahren und 18,1 Jahren?

Fast noch kindlich wirken kann auch heißen, schon doch etwas Erwachsen wirken... Aber wirken kann alles möglich auf einen. Je nach Beleuchtung kann sogar etwas völlig harmloses gefährlich wirken und etwas gefährliches recht harmlos... Wenn man es schon alleine auf die Wirkung beschränkt, ist das noch Objektiv?

Eindeutig ist wohl noch am ehesten, wo es unmöglich erscheint, Darsteller als Erwachsen anzusehen.

Wenn es allerdings dann wieder um die vorsätzliche Fiktion von Scheinjugendlichkeit geht, wird es wieder undurchsichtig...

Eine vorsätzliche Fiktion von Scheinjugendlichkeit als Strafbar anzusehen ist genau das Gegenteil von dem, was man doch eigentlich unterbinden will?

Wenn eine ältere Frau sich vorsätzlich, also absichtlich Jugendlicher machen will, um auch in dieser Fiktion, also künstlichen Erscheinung jünger zu wirken als sie ist, was bitte soll daran schlimm sein? - Ist das denn Kindesmissbrauch?

Ich will das mal an einem anderen Beispiel verdeutlichen: Wenn jemand auf Sodomie steht, dann wäre es doch unsinnig, deswegen anderen zu verbieten, sich in Tierfellen zu kleiden oder?

Sollte derjenige, der sich sagen wir mal durch bestimmte Kleidung absichtlich ähnlich äusserlich gestaltet wie ein Tier, indem er sich eben in Tierfell kleidet, bestraft werden, weil er damit die Aufmerksamkeit von Sodomisten auf sich lenken könnte?

Andererseits, wenn man das nicht allgemein, sondern ausschließlich auf den Bereich Pornografie anwendet, macht es durchaus Sinn. Wenn so gesehen jemand absichtlich für Filmaufnahmen als Minderjährig gelten soll, es aber nicht ist, aber bewusst so erscheinen soll, kann ich das nachvollziehen. Und selbstverständlich auch dann, wenn es unmöglich erscheint, jemanden eindeutig als Erwachsenen anzusehen.

Wie gesagt, ausschließlich auf den Bereich Pornografie angewendet, macht das schon Sinn. Im Allgemeinen stellen sich andere Frage, nämlich was bedeutet überhaupt als Erwachsen angesehen zu werden? Hat Erwachsensein denn etwas mit dem Aussehen zutun? Macht das Aussehen einen denn schon Erwachsen oder spielen da nicht auch noch ganz andere Kriterien eine Rolle?

Was ist ausserhalb von pornografischen Darstellungen? Etwa im Karneval, wenn sich eine Frau als Pippi Langstrumpf verkleidet? Das wäre eine vorsätzliche Fiktion von Scheinjugendlichkeit. Aber wäre das dann Strafbar? Vielleicht nicht, weil man hier noch keine pornografischen Kriterien erkennen kann. Aber was, wenn sich eine Situation daraus entwickelt, dass es zu sexuellen Handlungen kommt? Und was, wenn diese auf unbeabsichtigte Weise etwa auch noch von einem unbeteiligten dritten fotographisch festgehalten würde? - Dann hätten wir einen solche Fall.

Aber an sich finde ich, im Ansatz, auch wenn es noch Nachbesserungen geben könnte, ist es, so wie ich es verstanden habe schon relativ eindeutig. Oder wie seht und versteht ihr das?


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20.07.2009 um 08:53
Meine Fresse, es dreht sich nur um pornografische Aufnahmen, is das nur so schwer zu verstehen?


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20.07.2009 um 09:36
Und wer bestimmt, wann eine Aufnahme eine pornographische ist und wann nicht? - Was ist nun mit meinem Beispiel einer Frau die sich auf Karneval als Pippi Langstrumpf verkleidet? Die lernt da irgendwo im Getümmel einen netten Kerl kennen und dann ok, gehts etwas intimer zu und irgend ein Freund kriegt das mit und macht heimlich, völlig unbedacht Fotos davon...

Dann wäre das nach obigen Angaben ein Straftatbestand von Kinderpornografie im Sinne von vorsätzlicher Fiktion von Scheinjugendlichkeit ! Ich verstehe unter Kinderpornografie allerdings etwas anderes...


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

20.07.2009 um 09:39
Und wer wird denn nun eigentlich bestraft? Die Frau, die sich als Pippi Langstrumpf verkleidet hat, weil sie damit Scheinjugendlichkeit vollzogen hat, oder der Kerl, der sich dann zu Intimitäten hinreißen ließ mit einer Scheinjugendlichen, oder der, welcher die Fotos davon gemacht hat, oder gar diejenigen noch, die diese Fotos zu Gesicht bekommen haben oder alle?


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

20.07.2009 um 10:06
Als ob man das überhaupt überprüfen könnte.

Jugendliche werden sich sicher nicht mitten in die Fußgängerzone setzen und etwas Spaß haben.

Zudem ist man mit 16, 17, 18 Jahren kein kleines Kind mehr, solange der Sex einvernehmlich stattfindet, sehe ich da keine Probleme.

Außerdem finde ich es absolut schwachsinnig, wie mit verschiedenerlei Maßen gemessen wird.

Wenn es irgendwo um Bezahlungen geht, dann gilt man manchmal schon ab 12 als ,,erwachsen" und muss den vollen Preis bezahlen - darf gleichzeitig jedoch weder in Filme für Erwachsene, noch darf man Auto fahren oder sonstige Sachen, selbst wenn man schon 17 ist.

Also entweder ganz oder gar nicht!

Entweder gilt man bis 18 Jahre als Kind und hat auch überall als Kind zu bezahlen oder aber man sieht ab 14 Jahren die Jugendlichen auch als Jugendliche an, die keine kleinen, hilflosen Kinder mehr sind.


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

20.07.2009 um 10:57
und irgend ein Freund kriegt das mit und macht heimlich, völlig unbedacht Fotos davon...

Da kriegst schon vom Richter eins übergezogen, wenn du jemanden ohne sein Einverständnis bei der Gartenarbeit filmst, ich glaube, wenn du solche Sachen filmst und dann noch heimlich, dann wird das die wenigsten interessieren, welche Art von Pornografie das is, da es sich nicht um eine pornografische Aufnahme im Sinne der Verbreitungsabsicht handelt sondern um ne Sache, die bei ner Feier ihren Lauf nahm und wo KEINE Absicht bestande, das anderen zugänglich zu machen. Demzufolge kannst du diesen Maßstab garnicht anlegen. Und wenn beide volljährig waren, dann is da schonmal garnix dran auszusetzen. Weil wenn sich Hans und Helga als Grundschüler verkleiden um in den eigenen vier Wänden ihre Fantasien auszuleben, dann hat das auch niemanden zu interessieren und wer die dabei noch heimlich filmt, der macht sich schon ganz anderweitig strafbar.

Zumal soviel ich weiß heimlich gedrehte Sachen vor Gericht garnicht als Beweismittel zugelassen sind.


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

20.07.2009 um 10:58
Sex unter 18 verboten ? Eine Straftat ??
Aber im Fernsehen laufen Filme zu die besten Sendezeiten,indem man auch Liebespaare beim Sex sieht,manche Erotikfilme sind schon für 16 zugelassen.
Das heißt,anschauen, aber nicht anfassen !
Es gibt auch schon Eltern mit 15, 16 Jahren, sind das Strafttäter ?


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

20.07.2009 um 11:15
@keinmod
Natürlich sind das keine Straftäter ,sie führen nur ihre Persönlichkeitsrechte aus.


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20.07.2009 um 11:30
Ähm stimmt das wirklich dass man unter 18 Jahren bei Sex mit Gefängnis bestraft werden kann? Oder ist das so ein Gesetz wie: "In Liechtenstein gibt es nach wie vor die Todesstrafe! *zwinker* *zwinker*"
"Offiziell" gibt es sie, aber sie wird in keinem Fall verhängt.

Was an der Regelung wirklich unlogisch wäre, ist dass man laut Gesetz ja als Mädchen schon mit 16 mit Einverständnis der Eltern heiraten darf (und per Gerichtsbeschluss auch ohne Einverständnis wenn die Eltern keinen guten Einwandsgrund haben). Und man kann wohl kaum die folgenden ehelichen Pflichten als Straftat brandmarken.

Aber es wird wie meistens sein: Es ist ein Gesetz, dass außer von 10 Juristen die sich alle widersprechen von niemandem verstanden wird.
Einigkeit und Recht und Freiheit....


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

20.07.2009 um 11:40
@kastanislaus
Verboten ist (laut Gestzt in Deutschland ) wenn Personen über 18 Jahren mit Personen unter 16 Jahren Sex haben.


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

20.07.2009 um 11:40
Diesen Einwand hatte ich irgendwann auch mal gebracht. Es ist widersinnig, wenn Sex unter 18 einerseits verboten ist und andererseits eine Minderjährige mit 16 aber heiraten darf. Streng genommen gilt die Ehe als gar nicht vollzogen wenn keine Sexualität praktiziert wird, damit wäre Heiraten mit 16 witzlos. Wird sie aber vollzogen, aber dann bestraft, dürfte man eigentlich die Ehe mit 16 auch nicht gesetzlich erlauben.

Je mehr ich mich damit beschäftige, um so verwirrter werde ich dabei. Allmählich weiß man übrhaupt nicht mehr was man darf und was nicht.


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

20.07.2009 um 11:42
Zitat von kastanislauskastanislaus schrieb:Und man kann wohl kaum die folgenden ehelichen Pflichten als Straftat brandmarken.
Grundsätzlich meinst du wohl das richtige, vermute ich jetzt mal, aber...

Welchem Jahrhundert bist du denn entsprungen?
Zitat von FabianoFabiano schrieb:gilt die Ehe als gar nicht vollzogen wenn keine Sexualität praktiziert wird, damit wäre Heiraten mit 16 witzlos
Das sagt die katholische Kirche, für den Gesetzgeber ist gelten aber andere Regeln.


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

20.07.2009 um 11:45
@Fabiano
In Deutschland hann ein 18 Jähriger Mann eine 16 Jährige Frau heiraten.
Deshalb ist ja auch Sex erst unter 16 verboten,sind beide unter 18 ist es nicht strafbar.


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