Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast
07.06.2009 um 15:55Das Kinder unter 14 keinen Sex mit Erwachsenen haben dürfen,
war doch schon immer so.
Wo ist das Problem?
Gruß,
Sandra
war doch schon immer so.
Wo ist das Problem?
Gruß,
Sandra
houseburn schrieb:wenn jemand 18 ist dann ist er eben 18 daran ändert niemand etwas! und wenn jemand 18 ist dann kann ihn auch niemand daran hindern sich nackt zu zeigen!Ja, das ist richtung und falsch !
warneverends schrieb am 23.04.2009:ScheinminderjährigkeitQuelle : Wikipedia: Scheinminderjährigkeit
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Scheinminderjährigkeit oder Scheinjugendlichkeit ist ein juristischer Begriff aus dem Bereich der Jugendpornographie und bezeichnet Darsteller, die dem Alter nach volljährig sind, hinsichtlich ihres äußeren Erscheinungsbildes aber als minderjährig eingestuft werden könnten.[1] Eine jugendpornographische Schrift im Sinne der Scheinminderjährigkeit liegt nach Auffassung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bereits dann vor, wenn „aus Sicht eines verständigen Betrachters nicht sicher ausgeschlossen werden kann, dass die Darsteller Jugendliche sind“.[2]
Dieser Ansicht widerspricht jedoch das Bundesverfassungsgericht, welches im Dezember 2008 die Verfassungsbeschwerde eines Videothekenbesitzers gegen die Gesetzesänderung zurückgewiesen hat. Nach Auffassung des Gerichts fallen Scheinminderjährige nur dann unter die Regelungen des § 184c StGb.[3], "wenn und soweit in pornographischen Filmen auftretende Personen ganz offensichtlich noch nicht volljährig sind, etwa dann, wenn sie (fast) noch kindlich wirken und die Filme somit schon in die Nähe von Darstellungen geraten, die als (Schein-) Kinderpornographie unter den Straftatbestand des § 184b StGB fallen".[4]
derbote schrieb:Heist das nun, dass wer sexuelle Handlungen an einer Person unter 14 Jahren durchführt ( egal wie alt er ist) bestraft wird ?wenn er angezeigt wird, ja... es sei denn er ist selbst noch nicht strafmündig...