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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

1.046 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Sex, Gesetz, Geschlechtsverkehr ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

10.09.2007 um 14:01
@Jeara

UND NOCHMAL; WAS HAST DU DAMIT GEMEINT.?
<<<<Abendessen oder Kinobesuch geben im Gegenteil Anlass zur automatischen Annahme eines Entgelts. <<<

sorry-CapsLock


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

10.09.2007 um 14:09
Das hab ich nicht geschrieben...

Und wenn ein 16jähriger eine 17 jährige zum Kino einlädt und dann zur Pizza und dann fragt ob Sie mit Ihm nach Hause kommen will, um es sich etwas "gemütlich" zu machen

Es geht um Fälle, in denen Sex als Gegenleistung für etwas vorkommt. Es geht nicht darum, ob jemand eine Einladung ausspricht und am gleichen Abend Sex hat usw.


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

10.09.2007 um 14:16
<<Es geht um Fälle, in denen Sex als Gegenleistung für etwas vorkommt. Es geht nicht darum, ob jemand eine Einladung ausspricht und am gleichen Abend Sex hat usw.<<

ja und wer zieht den Unterschied?

Außerdem ist Sex als Gegenleistung längst nicht so selten wie es hier geschildert wird und gehört teilweise durchaus zum Lebensalltag vieler Menschen.
Die auf
http://oraclesyndicate.twoday.net/stories/4146485/
geschilderten Fälle sind durchaus nicht so schräg wie man es meinen sollte.


ich möchte dazu noch etwas sehr wichtiges sagen.

Das Gestz ist (?mir fehlt die richtige Bezeichnung. Wenn so etwas vorkommt MUSS dies angezeigt werden), so das in den vielen Grauzonenfällen derjenige der dies mitbekommt (z.B. Sozialarbeiter) dies sicherheitshalber anzeigen wird, da er ja nicht sicher sein kann das der Staatsanwalt seine Empfingiung teilt das dies NICHT strafwürdig ist und er in diesem Fall selber kriminell werdenwürde.

Das Gesetz würde als zu einer Flut von Graufällen-Anzeigen führen, einfach weil sich die jeweiligen Anzeigenden selbst nicht in die Bredouille bringen wollen.


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

10.09.2007 um 14:18
@Jeara

und außerdem würde ich gerne auif die Fälle der "imateriellen Gegenleistung" zu sprechen kommen, die du ja ununterbrochen ausbendest und die ja das wirkliche Problem sind.

Wie bitte ist da die Grenze zwischen bei z.B. Liebesentzug zu ziehen? Ist das dann strafbar oder nicht?


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

10.09.2007 um 14:21
und noch ein Beispiel für "materiellen Gegenlesitungen" wie sie sehr häufig vorkommen.

Der 18-20 jährige Freund (Arbeiter) einer 17jährigen Schülerin lädt diese in den Urlaub ein. Dort haben sie natürlich auch Sex. Das ist völlig normal und geschieht tausendfach.

Nach dem neuen Gesetz wäre dies wohl eindeutig eine Straftat, da das Geschenk für die Schülerin einen sehr hohen Wert hat den sie niemals aufbringen könnte.

Oder?


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

10.09.2007 um 14:27
Außerdem ist Sex als Gegenleistung längst nicht so selten wie es hier geschildert wird und gehört teilweise durchaus zum Lebensalltag vieler Menschen.

Es gehört NICHT zum Lebensalltag Jugendlicher, dass irgendwelche Vergünstigungen von sexuellen Handlungen/Erduldungen abhängig gemacht wird.
Weiterhin ist im Text des Bundesrates deutlich zu lesen, dass es um Handlungen geht, die ohne die Vergünstigung nicht vorgenommen oder erduldet worden wären.
Irgendwelche privaten Späße, Abmachungen usw. gehören NICHT dazu.

Es muss im Übrigen niemand nen Strafantrag stellen, denn der Absatz 3 wird zu Absatz 4 und stellt fest, dass es sich um ein Antragsdelikt handelt.


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

10.09.2007 um 14:28
Der 18-20 jährige Freund (Arbeiter) einer 17jährigen Schülerin lädt diese in den Urlaub ein. Dort haben sie natürlich auch Sex. Das ist völlig normal und geschieht tausendfach.

Nach dem neuen Gesetz wäre dies wohl eindeutig eine Straftat, da das Geschenk für die Schülerin einen sehr hohen Wert hat den sie niemals aufbringen könnte.


Nein.

Dies wäre eine Straftat, wenn der Freund diesen Urlaub von Sex abhängig machen würde. Sprich: Kein Sex, kein Urlaub.
Es geht um Fälle, in denen der Volksmund "Erpressung" sagen würde.


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

10.09.2007 um 14:41
@Jeara

<<Es gehört NICHT zum Lebensalltag Jugendlicher, dass irgendwelche Vergünstigungen von sexuellen Handlungen/Erduldungen abhängig gemacht wird.<<

es gehört mit Sicherheit zum normalen Verhalten gewisser Frauen, die Dienstleistungen oder materielle Vorteile etc. mit sexuellen Angeboten ködern.
Ist bei mir persönlich zwar erst bei über 17 jährigen passiert, aber von 17-18 ist es ja nun mal nicht ein weiter Weg und von nix kommt nix.


<<Es geht um Fälle, in denen der Volksmund "Erpressung" sagen würde.<<<

jaja, der Volksmund. Das intereisert zum einen nicht sonderlich was der Volksmund dazu meint zum Anderen, wo ist die Grenze. Man kann vieles als Erpressung bezeichnen wenn man es nur drauf anlegt.

womit wir wieder bei den immateriellen Vergünstigungen mit dem Liebesentzug an erster Stelle wären.

Ist es nun strafbar oder nicht einer Frau klipp und klar zu sagen: "Wenn du nicht mit mir schläft dannsuche ich mir eine Andere"?

Nach meinem Empfinden gehört das zu der Freiheit der Lebensgestaltung. Wenn ein Mann (auch Frau, DAS kenne ich sogar aus meinem Bekanntenkreis 1:1 :-) halt nur mit einer Frau zusammen sein will mit der es auch Sex gibt und falls nicht eben die Beziehung beendet. dann ist das wohl sein gutes Recht, oder nicht?


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

10.09.2007 um 14:45
@Jeara

<<Es muss im Übrigen niemand nen Strafantrag stellen, denn der Absatz 3 wird zu Absatz 4 und stellt fest, dass es sich um ein Antragsdelikt handelt.<<

da hab ich noch zusätzlich was anderes gelesen, muss aber erst noch suchen.


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

10.09.2007 um 14:51
UffTaTa,

was ich damit sagen wollte: an den strafbaren Versuch sind erhöhte Anforderungen gestellt. Es muss erwiesen sein, dass der Täter die Tat tatsächlich begangen hätte, was nur in eindeutigen Fällen angenommen werden kann.

Und: Abendessen oder Kinobesuch geben gerade nicht Anlass sowas als Entgelt zu sehen. Da ist die Beweislage der Anklage weitaus schwerer, als bei einer erfolgten Bezahlung. Zudem muss ein eindeutig bedingter Zusammenhang zur sexuellen Handlung erwiesen sein. Der Versuch hat hier keine Bedeutung, es sei denn, du würdest z. B. nachweislich einer 17jährigen einen Geldschein mit der Bedingung an anschließenden Sex in die Hand drücken, und ihr macht euch auf, in die Kiste zu steigen, aber werdet vorher erwischt.

Also alles halb so wild. Die Neuerungen des § 182 StGB werden sich kaum spürbar auswirken. Anders sieht es mit den Neuerungen vn § 184b StGB aus.



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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

10.09.2007 um 14:53
@OvW

<<Also alles halb so wild. Die Neuerungen des § 182 StGB werden sich kaum spürbar auswirken. Anders sieht es mit den Neuerungen vn § 184b StGB aus. <<

Ich hoffe es, aber auch du hast dich nicht zu den immateriellen Vergütungen mit dem Besispiel Liebesentzug geäußert.


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

10.09.2007 um 14:56
Jeara,

Es muss im Übrigen niemand nen Strafantrag stellen, denn der Absatz 3 wird zu Absatz 4 und stellt fest, dass es sich um ein Antragsdelikt handelt.

Das ist so nicht richtig, da sich das Antragsdelikt lediglich auf § 182 Abs. 2 StGB bezieht.


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

10.09.2007 um 14:57
Wenn ein Mann halt nur mit einer Frau zusammen sein will mit der es auch Sex gibt und falls nicht eben die Beziehung beendet. dann ist das wohl sein gutes Recht, oder nicht?

Das würde eine persönliche Voraussetzung für eine Beziehung bedeuten und fällt nicht unter den 182.
Und zusätzlich:

Der 182 erwähnt "Zwangslage" und "Entgelt".
Eine "Entgeltforderung" ist und war nie gleichbedeutend mit "Geldforderung" oder der Forderung materieller Dinge. "Entgeldforderung" bezeichnet (schon immer) eine Leistung gegen eine Gegenleistung.

Die Änderung des 182 formuliert dies lediglich aus. Fakt war es schon immer.


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

10.09.2007 um 15:01
UffTaTa,

Immaterielle Vergütungen spielen keine Rolle (s.a. Tröndle/Fischer, § 182 Rn. 10; krit. daher Schroeder, NJW1994, S. 1502).


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

10.09.2007 um 15:01
<<Das würde eine persönliche Voraussetzung für eine Beziehung bedeuten und fällt nicht unter den 182.<<


Ja, wo steht das? Inwieweit wird das ausgegrenzt? Du bringst hier dauernd Voraussetzungen und Einschränkungen die so NICHT in dem Gesetz stehen.

Und übrigends, gilt das auch wenn die Beziehung schon bestand?

Wobei dies auch schwer festzulegen ist ob eine Beziehung in der Zukunft gewollt ist oder schon besteht. Die Partner können dazu völlig anderer Meinung sein.

In Amerika wurde auch ein verheirater Mann wegen dieses Vergehen bestraft, weil er von seiner Frau NACH der Eheschließung forderte endlich Sex mit Ihm zu haben.


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

10.09.2007 um 15:02
OtW

<<Immaterielle Vergütungen spielen keine Rolle<<

WIE, WAS, was willst du mir jetzt weismachen? Das STEHT SO IN DIESEM Gesetz drinne.


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

10.09.2007 um 15:04
@OtW

<<Es muss im Übrigen niemand nen Strafantrag stellen, denn der Absatz 3 wird zu Absatz 4 und stellt fest, dass es sich um ein Antragsdelikt handelt.

Das ist so nicht richtig, da sich das Antragsdelikt lediglich auf § 182 Abs. 2 StGB bezieht. <<

ja und was bedeutet das nun?

Sorry, aber wie schon mehrfach geschrieben kapier ich das Kaudserwelsch nicht. Bitte sag mir klipp und klar was dies deiner Meinung nach nun bedeutet. MÜSSEN solche Vorfälle zur Anzeige gebracht werden oder nicht und in wessen ermessen (straffreiem Em,ressen) liegt das?


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

10.09.2007 um 15:16
@UffTaTa,

Das STEHT SO IN DIESEM Gesetz drinne.

Was meinst Du damit? In welchem Gesetz? § 182 StGB?

ja und was bedeutet das nun?

Dass lediglich Absatz 2 von § 182 als Antragsdelikt ausgenommen ist:

(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Alle anderen Fälle sind unabhängig eines Strafantrages ein Delikt.


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

10.09.2007 um 15:19
Du bringst hier dauernd Voraussetzungen und Einschränkungen die so NICHT in dem Gesetz stehen.

Ja, weil der 182 von Sex als Gegenleistung ausgeht.
Und zwar als Gegenleistung, die ohne eine bestimmte Vergütung nicht erbracht werden würde.

Wenn jemand aber sagt, dass er eine Beziehung nicht führen möchte, wenn er in ihr keinen Sex haben kann, ist das ein völlig anderes Thema. Es geht nicht um eine persönliche "Erpressung", wenn ich jemanden mitteile, dass ich keine Beziehung ohne Sex haben möchte.


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

10.09.2007 um 15:19
UffTaTa,

nein, sie MÜSSEN nicht zur Anzeige gebracht werden, aber ein Antragsdelikt kann zur Unterscheidung vom sog. "Offizialdelikt" nur dann verfolgt werden, wenn ein Antrag gestellt wird.


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