@Jeara<<Es gehört NICHT zum Lebensalltag Jugendlicher, dass irgendwelche Vergünstigungen von sexuellen Handlungen/Erduldungen abhängig gemacht wird.<<
es gehört mit Sicherheit zum normalen Verhalten gewisser Frauen, die Dienstleistungen oder materielle Vorteile etc. mit sexuellen Angeboten ködern.
Ist bei mir persönlich zwar erst bei über 17 jährigen passiert, aber von 17-18 ist es ja nun mal nicht ein weiter Weg und von nix kommt nix.
<<Es geht um Fälle, in denen der Volksmund "Erpressung" sagen würde.<<<
jaja, der Volksmund. Das intereisert zum einen nicht sonderlich was der Volksmund dazu meint zum Anderen, wo ist die Grenze. Man kann vieles als Erpressung bezeichnen wenn man es nur drauf anlegt.
womit wir wieder bei den immateriellen Vergünstigungen mit dem Liebesentzug an erster Stelle wären.
Ist es nun strafbar oder nicht einer Frau klipp und klar zu sagen: "Wenn du nicht mit mir schläft dannsuche ich mir eine Andere"?
Nach meinem Empfinden gehört das zu der Freiheit der Lebensgestaltung. Wenn ein Mann (auch Frau, DAS kenne ich sogar aus meinem Bekanntenkreis 1:1 :-) halt nur mit einer Frau zusammen sein will mit der es auch Sex gibt und falls nicht eben die Beziehung beendet. dann ist das wohl sein gutes Recht, oder nicht?