Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast
10.09.2007 um 12:19Um es auch noch anders auszudrücken:
Ein Kind ist nach deutscher Rechtslage nicht fähig, selbstbestimmt einzuwilligen, weil es unter 14 ist, nicht, weil "Kind" ist. Gleichzeitig beinhaltet die Definition eine Altersgrenze von 14 Jahren.
Wenn die Definition "Jugendlicher" in der Altersgrenze im 182 erweitert wird, bedeutet das NICHT, dass diese Jugendlichen plötzlich nicht mehr selbstbestimmt einwilligen können. Diese Annahme gilt ausschließlich für alle Menschen bis 14.
Ein Kind ist nach deutscher Rechtslage nicht fähig, selbstbestimmt einzuwilligen, weil es unter 14 ist, nicht, weil "Kind" ist. Gleichzeitig beinhaltet die Definition eine Altersgrenze von 14 Jahren.
Wenn die Definition "Jugendlicher" in der Altersgrenze im 182 erweitert wird, bedeutet das NICHT, dass diese Jugendlichen plötzlich nicht mehr selbstbestimmt einwilligen können. Diese Annahme gilt ausschließlich für alle Menschen bis 14.